EU-Kommission wirft Meta süchtig machende Feeds bei Facebook und Instagram vor
Die Europäische Kommission hat den US-Konzern Meta gewarnt, dass die endlos scrollenden Feeds von Facebook und Instagram gegen die EU-Regeln für Online-Plattformen verstoßen könnten. In vorläufigen Ergebnissen, die am Freitag veröffentlicht wurden, kommt die Behörde zu dem Schluss, dass Meta die Risiken suchtfördernder Designelemente nicht ausreichend bewertet und eingedämmt habe – mit möglichen Folgen für das körperliche und seelische Wohl der Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
Worauf sich die Kritik stützt
Die Kommission nennt mehrere Funktionen, die aus ihrer Sicht problematisch sind. Dazu zählen das automatische Abspielen von Videos (Autoplay) und das sogenannte endlose Scrollen, bei dem beim Weiterwischen fortlaufend neue Inhalte nachgeladen werden, ohne dass eine natürliche Pause entsteht. Auch die stark personalisierten Empfehlungen der Algorithmen sowie Benachrichtigungen, die Nutzerinnen und Nutzer immer wieder auf die Plattformen zurückholen, stehen in der Kritik.
Die bestehenden Werkzeuge zur Zeitverwaltung hält Brüssel für unzureichend. Zeitlimits oder Pausenfunktionen – auch die für Jugendliche – ließen sich zu leicht abschalten und führten nicht zu einer spürbaren Begrenzung der Nutzung. Weitere Kindersicherungen wirkten nur dann, wenn Eltern über ausreichende technische Kenntnisse verfügten und bereit seien, sich intensiv damit zu befassen.
Was Meta ändern soll
Die Kommission verlangt konkrete Anpassungen an der Funktionsweise beider Plattformen. Vorgeschlagen werden unter anderem, endloses Scrollen und Autoplay standardmäßig zu deaktivieren, wirksame Bildschirmpausen einzuführen und die Empfehlungssysteme so anzupassen, dass sie weniger stark auf Nutzerinteraktion ausgerichtet sind.
Henna Virkkunen, zuständig für Digitales in der Kommission, erklärte, der Schutz der körperlichen und seelischen Gesundheit der Europäerinnen und Europäer müsse für die Plattformen Priorität haben.
Meta widersprach den Feststellungen. Der Konzern erklärte, die Kommission berücksichtige die erheblichen Schritte nicht angemessen, die man zum Schutz von Jugendlichen bereits unternommen habe. Zuletzt hatte Meta angekündigt, verstärkt Künstliche Intelligenz einzusetzen, um das Alter junger Nutzerinnen und Nutzer auf Instagram, Facebook und Threads strenger zu prüfen.
Rechtlicher Rahmen und mögliche Strafe
Grundlage des Verfahrens ist der Digital Services Act (DSA), der große Plattformen verpflichtet, systemische Risiken ihrer Dienste zu erkennen und zu begrenzen. Bestätigen sich die vorläufigen Schlussfolgerungen, droht Meta eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – im Fall des Konzerns könnten das mehr als zwölf Milliarden Euro sein. Eine Frist für Metas Reaktion gibt es nicht.
Kritiker werfen der Kommission wiederholt vor, die Digitalregeln zu zögerlich durchzusetzen und zu selten Strafen zu verhängen. Das Verfahren gegen Meta wegen mangelnden Jugendschutzes läuft bereits seit mehr als zwei Jahren. Parallel verlangt Brüssel in einem weiteren Verfahren, dass Instagram und Facebook das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren durchsetzen. Ein vergleichbares vorläufiges Ergebnis hatte die Kommission im Februar auch gegen TikTok vorgelegt; jenes Verfahren dauert an.
Einordnung in die Debatte um ein Social-Media-Mindestalter
Die Prüfungen fallen in eine Phase wachsender internationaler Kritik an großen Online-Plattformen. In den USA verlor Meta gemeinsam mit YouTube einen viel beachteten Prozess über das Suchtpotenzial seiner Dienste; Geschworene in Los Angeles sprachen einer 20-jährigen Klägerin drei Millionen Dollar zu, die zu 70 Prozent von Meta getragen werden sollen. Zugleich haben mehrere Länder den Zugang zu sozialen Medien für unter 16-Jährige eingeschränkt oder erwägen entsprechende Schritte.
Auch in Europa nimmt die Diskussion Fahrt auf. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will am Montag die Empfehlungen einer eigens eingesetzten Expertenkommission zum Kinderschutz im Netz vorstellen. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein gesetzliches Mindestalter für die Social-Media-Nutzung festschreiben; auch in Deutschland gibt es entsprechende Pläne. Das Beispiel Frankreich zeigt jedoch die Grenzen nationaler Alleingänge: Die Kommission beanstandete den französischen Gesetzentwurf für ein Verbot unter 15 Jahren als nicht vereinbar mit EU-Recht, sodass der Text überarbeitet werden muss.
Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump wendet sich unterdessen scharf gegen die Durchsetzung des DSA und wirft der EU vor, bei der Regulierung von Online-Inhalten zu weit zu gehen.

