Google muss Android in der EU für alternative KI-Agenten öffnen (Update)
Das Vorgehen der EU-Kommission gegen Google als Betreiber mehrerer Plattformen (Search, Android, usw.) geht weiter: Nach einer massiven Strafzahlung von 4,1 Milliarden Euro wegen der Bevorzugung eigener Services auf Android kommt nun der nächste große Schlag.
Die EU-Kommission hat am Donnerstag zwei rechtlich bindende Spezifikationsentscheidungen gegen Google erlassen. Auf Basis des Digital Markets Act (DMA) muss der Konzern künftig einerseits KI-Assistenten von Drittanbietern gleichberechtigten Zugriff auf zentrale Funktionen des Android-Betriebssystems gewähren, andererseits anonymisierte Suchdaten mit konkurrierenden Suchmaschinen teilen. Die beiden Verfahren dazu hatte Brüssel Ende Jänner 2026 eingeleitet.
Android bald auch für Gemini-Konkurrenten
Bislang haben KI-Assistenten von Wettbewerbern auf Android-Smartphones nur eingeschränkten Zugriff auf die wichtigsten Funktionen des Betriebssystems — anders als Googles eigene KI-Dienste wie Gemini, die vollen Zugriff genießen. Aus Sicht der Kommission macht das alternative Assistenten für die rund 60 Prozent der EU-Nutzer:innen, die ein Android-Gerät besitzen, weniger attraktiv.
Die erste Entscheidung soll das ändern. Konkret sollen Nutzer:innen künftig ihren bevorzugten KI-Assistenten per Sprachbefehl aktivieren können — analog zum bekannten „Hey Google“. Außerdem sollen Dritt-Assistenten in der Lage sein, im Namen der Nutzer:innen Aktionen in Apps auszuführen: etwa ein Taxi buchen, Antwortvorschläge in Chat-Apps liefern oder Fragen zu kürzlich besuchten Orten beantworten. Die Maßnahmen enthalten laut Kommission Sicherheitsvorkehrungen, die Privatsphäre, Geräteintegrität und Sicherheit schützen sollen.
In der Praxis könnte das bedeuten: Wer etwa ChatGPT, Claude, Mistrals Le Chat oder Perplexity bevorzugt, könnte diese Assistenten künftig so tief in Android integrieren, wie es heute nur Gemini kann — inklusive Sprachaktivierung und agentischer Funktionen über App-Grenzen hinweg. Für die wachsende Zahl an Anbietern agentischer KI-Dienste, auch aus Europa, öffnet sich damit potenziell ein Verbreitungskanal, der bisher faktisch Google vorbehalten war.
Suchdaten: Auch KI-Chatbots mit Suchfunktion anspruchsberechtigt
Die zweite Entscheidung legt fest, wie Google Suchdaten mit anderen Suchmaschinen teilen muss. Der Hintergrund: Nur die Google-Suche erfasst Nutzungsdaten in einem Umfang, der für Training und Optimierung von Suchalgorithmen entscheidend ist. Kleinere Anbieter — darunter auch datenschutzorientierte Alternativen — kommen an vergleichbare Datenmengen nicht heran.
Google ist zwar bereits seit März 2024 verpflichtet, Zugang zu anonymisierten Suchdaten zu gewähren (Artikel 6 Absatz 11 DMA). Das bisherige Datenangebot des Konzerns hielt die Kommission aber für unwirksam. Die neue Entscheidung stellt deshalb mehrere Punkte klar:
- Auch KI-Chatbots mit Suchfunktion sind berechtigt, geteilte Daten zu erhalten — eine Klarstellung, die etwa für Anbieter von AI-Search-Diensten relevant ist.
- Google soll — vorbehaltlich der Anonymisierung — dieselben Daten teilen, die es zur Optimierung der eigenen Suche sammelt.
- Für die Anonymisierung gilt eine mehrschichtige Methode, die gemeinsam mit internen und externen Datenschutzexpert:innen und im Einklang mit dem Entwurf gemeinsamer Leitlinien von Kommission und Europäischem Datenschutzausschuss zum Zusammenspiel von DMA und DSGVO entwickelt wurde.
- Google darf vor der Weitergabe prüfen, ob das Teilen mit einem bestimmten Dritten ernsthafte Risiken für Cybersicherheit und Datenschutz birgt.
- Die Maßnahmen legen zudem eine Preisformel für die geteilten Daten und ein transparentes Zugangsverfahren fest.
Je nach Marktentwicklung — auch auf Basis einer Bewertung durch unabhängige Dritte — kann die Kommission die Entscheidung später anpassen, insbesondere bei den Anonymisierungsmaßnahmen.
Zeitplan: Suchdaten ab Jänner 2027, Android-Änderungen ab Juli 2027
Die Spezifikationsentscheidungen sind rechtlich bindend. Google muss ab Jänner 2027 mit der Weitergabe von Suchdaten an berechtigte Suchmaschinenanbieter beginnen. Die Änderungen an Android sollen Nutzer:innen ab Juli 2027 zugutekommen. Die Entscheidungen unterliegen weiterhin einer unabhängigen gerichtlichen Kontrolle — Google kann also den Rechtsweg beschreiten.
Wichtig zur Einordnung: Spezifikationsverfahren sind keine Nichtkonformitätsuntersuchungen. Sie stellen klar, wie eine bestehende DMA-Verpflichtung umzusetzen ist, und sehen keine Geldbußen vor.
„Unsere Entscheidung wird kleineren Wettbewerbern, Suchmaschinen oder KI-Assistenten helfen, im Wettbewerb zu bestehen, und gleichzeitig die Privatsphäre der Nutzer schützen“, erklärte Exekutiv-Vizepräsidentin Teresa Ribera. Ihre Kollegin Henna Virkkunen, zuständig für Tech-Souveränität, lud „alle großen und kleinen Entwickler“ ein, die neuen Möglichkeiten zu erkunden.
Google befürchtet Gefahren für die User durch Öffnung
Seitens Google gibt es folgendes Statement:
„Die heutigen Entscheidungen aus Brüssel zum Digital Markets Act (DMA) bergen die Gefahr, wesentliche Schutzmechanismen für die Privatsphäre und Sicherheit von Millionen Europäern zu untergraben. Wir haben wiederholt Lösungen vorgeschlagen, um Nutzerinnen und Nutzer zu schützen und gleichzeitig die Ziele des DMA zu erfüllen; doch diese Entscheidungen lassen umfangreiche Belege für Schäden für die Nutzer außer Acht.
Tatsächlich greifen KI-Assistenten längst sicher auf die Funktionen von Android zu, die Smartphone-Hersteller spielen bei deren Überprüfung eine Schlüsselrolle. Der heutige Beschluss zu Android gefährdet jedoch die Gerätesicherheit, indem er externen Apps sensible und weitreichende Berechtigungen einräumt – und das ohne besagte Schutzmaßnahmen. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem die EU-eigene Cybersicherheitsagentur warnt, dass „grundlegende Sicherheitsaspekte im Zeitalter von KI wichtiger sind denn je“.
Besonders besorgniserregend ist, dass die privaten Suchanfragen der Europäerinnen und Europäer einer Vielzahl von Unternehmen offengelegt würden – ohne angemessene Anonymisierung der Daten und ohne Wissen oder Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer. Dies würde die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger schwächen, Geschäftsgeheimnisse gefährden und die nationale Sicherheit bedrohen.
Wir brauchen nun einen flexiblen und evidenzbasierten Umsetzungsprozess, der die erheblichen Risiken gegen die Vorteile abwägt – und die Maßnahmen entsprechend anpasst. Wir werden uns weiterhin für einen ausgewogenen Ansatz einsetzen, der Privatsphäre und Sicherheit schützt und gleichzeitig die Marktziele unterstützt.“
Was ist der DMA?
Der Digital Markets Act (Gesetz über digitale Märkte) ist das EU-Regelwerk, das bestreitbare und faire digitale Märkte sicherstellen soll. Er reguliert sogenannte Gatekeeper — große Plattformen, die als wichtiges Tor zwischen gewerblichen Nutzern und Verbraucher:innen fungieren und dadurch Engpässe in der digitalen Wirtschaft schaffen können. Der DMA soll verhindern, dass diese Konzerne Märkte unfair zu ihren Gunsten kippen, und den Wettbewerb in etablierten Märkten wie der Websuche wieder ins Gleichgewicht bringen.
Google wurde im September 2023 mit acht Diensten als Gatekeeper benannt — darunter die Google-Suche, Android, Chrome, Google Play, Maps und YouTube. Seit 7. März 2024 muss der Konzern alle geltenden DMA-Verpflichtungen für diese Dienste vollständig einhalten. Dazu zählen die Pflicht zu wirksamer Interoperabilität mit Android-Funktionen (Artikel 6 Absatz 7 DMA) und der Zugang zu anonymisierten Suchdaten für Dritte (Artikel 6 Absatz 11 DMA) — genau jene beiden Verpflichtungen, die die Kommission mit den heutigen Entscheidungen nun konkretisiert hat.
