Datenschutz

Kontroverse um geplantes EU-Gesetz: Europol fordert unbegrenzten Zugang zu Chatkontrolle-Daten

Chat (c) Pradamas Gifarry
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In einem kontroversen Schritt, der die Diskussion über Datenschutz und Grundrechte in Europa weiter anfacht, hat Europol kürzlich die Forderung nach einem uneingeschränktem Zugang zu Chatkontrolle-Daten erhoben. Dieser Zugang soll dazu dienen „die Sicherheit der EU-Bürger:innen besser gewährleisten zu können“. Diese Initiative hat erhebliche Aufmerksamkeit erregt und sowohl Befürworter:innen als auch Kritiker:innen angezogen.

Hintergrund: Umstrittenes EU-Gesetz 

Interne Dokumente würden einem Netzpolitik-Bericht zufolge nahelegen, dass Europol, das Europäische Polizeiamt, beabsichtigt, sämtliche Chatdaten in Zukunft ohne jegliche Filterung zu erhalten. Der Hintergrund dieses kontroversen Vorschlags liegt in einem geplanten EU-Gesetz zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, das vor etwa anderthalb Jahren von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde.

Über 80 Nichtregierungsorganisationen sollen dieses Gesetz heftig kritisiert haben, da es die Internetdienstanbieter dazu verpflichten würde, sämtliche private digitale Kommunikation im Auftrag von Regierungen zu überwachen. Dieser Schritt wird von zahlreichen Datenschützer:innen als beispiellose Überwachungsmaßnahme angesehen und hat viele besorgte Bürger:innen auf den Plan gerufen.

Neues EU-Zentrum arbeitet mit Europol zusammen 

Konkret sieht das Gesetz die Schaffung einer neuen EU-Agentur vor – und zwar das „EU-Zentrum zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“Das Zentrum soll Datenbanken mit Missbrauchsindikatoren erstellen, betreiben und Internetanbietern zur Verfügung stellen. Es würde auch Verdachtsmeldungen prüfen und an Europol und nationale Strafverfolgungsbehörden weiterleiten. Der Haushaltsausschuss des EU-Parlaments schätzt die jährlichen Betriebskosten des Zentrums auf 28,5 Millionen Euro.

Dem Entwurf der Kommission nach soll das neue EU-Zentrum eine enge Kooperation mit Europol pflegen. Ein:e Vertreter:in von Europol soll im Verwaltungsrat des EU-Zentrums sitzen, und im Gegenzug soll ein:e Vertreter:in des EU-Zentrums dem Verwaltungsrat von Europol angehören.

Einige Wochen nach Veröffentlichung des Vorschlags besuchte eine Delegation der EU-Kommission passend dazu auch die EU-Polizeibehörde, um die Details des Gesetzes zu bereden. Monique Pariat, Generaldirektorin unter Innenkommissarin Ylva Johansson, traf während des Treffens auf Catherine De Bolle, die Direktorin von Europol, sowie drei andere führende Vertreter:innen der EU-Polizei.  

“Informationen wertvoll für Strafverfolgungsbehörden”

Wie bereits erwähnt, forderte Europol uneingeschränkten Zugriff auf sämtliche Chatkontrolle-Daten. Das Europäische Polizeiamt argumentierte, dass “alle Informationen für Strafverfolgungsbehörden wertvoll seien” und lehnte Datenfilterung durch das geplante EU-Zentrum zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs ab.  Darüber hinaus schlug Europol vor, die Anwendung der Chatkontrolle auf andere Straftatsbereiche auszudehnen, bei denen “eine verbesserte Aufdeckung von Vorteil sein könnte”. 

Europols Pläne zur Ausdehnung der Chatkontrolle und KI-Nutzung

Europol betonte dabei “die Notwendigkeit hochwertiger Daten für das Training von Algorithmen”, eine Befugnis, die es seit der Reform im letzten Jahr hat. Datenschutzaktivist:innen, wie European Digital Rights, betrachten das Gesetz jedoch als „schwarzes Datenloch“ und vergleichen es mit Überwachungsmaßnahmen ähnlich der NSA.

Was Datenschützer:innen noch weniger gefallen könnte: Zusätzlich drängte die EU-Polizei darauf, dass sowohl Europol als auch die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit erhalten sollten, KI-gestützte Instrumente für Ermittlungen einzusetzen und Abhörmaßnahmen durchzuführen, ohne durch die derzeit verhandelte KI-Verordnung beschränkt zu werden. 

Das Forschungs- und Entwicklungszentrum der EU-Polizei, das Innovation Lab, arbeite außerdem an einem Tool, das KI zur automatischen Klassifizierung von Bildern und Videos mutmaßlichen sexuellen Kindesmissbrauchs verwendet. Der Grundrechtsbeauftragte von Europol, Dirk Allaerts, soll diesen Vorschlag geprüft haben und in seinem Bericht festgehalten, dass er keine direkten Verletzungen der Grundrechte sehen würde. Er würde jedoch „die Notwendigkeit besonderer Vorsicht bei der Anwendung dieses KI-Tools, um mögliche Verzerrungen, falsch positive oder falsch negative Ergebnisse zu vermeiden“, betonen.

Europols Einfluss auf das neue EU-Gesetz

Netzpolitik hat Europol nach seinem Einfluss auf das neue EU-Gesetz gefragt. Zu konkreten Inhalten des Treffens wollte Europol nichts sagen. Die EU-Polizei sagte der Plattform gegenüber jedoch: „Was das das künftige EU-Zentrum für sexuellen Kindesmissbrauch betrifft, so wurde Europol zu Recht zu den Wechselwirkungen zwischen dem Aufgabenbereich des künftigen EU-Zentrums und Europol befragt. Unser Standpunkt ist, dass wir relevante Informationen erhalten müssen, um die EU und ihre Bürger:innen vor schwerer und organisierter Kriminalität, einschließlich des sexuellen Missbrauchs von Kindern, zu schützen.”

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