Startup-Politik

Mitarbeiter:innenbeteiligung soll für maximal 100 Team-Mitglieder kommen

© Oliver Janko
© Oliver Janko

Zuletzt sind sie wieder aufgekommen, die Gerüchte zu neuen Regeln bei der Beteiligung von Mitarbeiter:innen, die sich Startup-Gründer:innen so dringend wünschen. Klar: Solche Beteiligungen gelten bei jungen Firmen, die noch nicht mit großen Gehältern punkten können, als Mittel, um Talente langfristig ans Unternehmen zu binden – stets mit der Aussicht, dass die Shares mit der Zeit immer mehr wert werden. Bisher aber müssen Startups mit Phantom Shares und ESOP arbeiten – also komplizierten Wegen, um Mitarbeiter:innen Firmenanteile zu übertragen. Nun kommt die flexible Kapitalgesellschaft.

Am Freitag Vormittag ist es nun so weit: Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) haben bekannt gegeben, dass die neue Kapitalgesellschaftsform (FlexKapG), geschaffen werden soll, dass das Stammkapital bei GmbHs und FlexKapG auf 10.000 Euro gesenkt werden soll, und dass es eine gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Regelung von Mitarbeiterbeteiligungen geben soll. Die Gesetzesentwürfe dazu gehen nun in Begutachtung, Ziel ist, sie noch in der Legislaturperiode umzusetzen. „Wir haben in den vergangenen Monaten intensiv an einem Startup-Paket gearbeitet, um Jungunternehmer:innen weiter zu entlassen. Startups sind Wirtschaftsfaktor und Treiber für Innovationen, Startups leisten wesentlichen Teil der Transformationen“, erklärte Finanzminister Brunner zu Beginn.

Grenzen für Beteiligungen von Mitarbeiter:innen

Bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung soll es einen pauschalen Steuersatz (75 % nach KESt, 25 % zu ESt) sowie Begünstigungen bei Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnnebenkosten geben. Außerdem wurde eine Lösung für das Problem der „Dry-Income Besteuerung“ erarbeitet. Es wird aber Grenzen geben: Die Beteiligung der Mitarbeiter:innen wird auf die Grenze von 100 Mitarbeiter:innen und das Maximalalter von 10 Jahren gesetzt, außerdem soll es Mindestbeschäftigungsdauer und Mindesthaltefrist geben. Zusätzlich wird eine Grenze von 40 Million Euro Umsatz für Firmen eingeführt. 

Finanzminister Brunner ging auch auf die weiteren Vorteile ein: Umlaufbeschlüsse sollen künftig „einfach und unbürokratisch digital und schriftlich“ erledigt werden können, die Anteilsübertragung soll ebenfalls vereinfacht werden. Entscheidender Punkt: Künftig sollen auch Anwälte die Übertragung mittels Anwaltsurkunde durchführen können. Ein Notar soll dann nicht mehr zwingend notwendig sein.

„Das heute präsentierte Maßnahmenpaket ist für den Startup Standort Österreich ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir freuen uns sehr, dass damit Neugründungen erleichtert werden, Mitarbeiterbeteiligung attraktiver wird und mit der flexiblen Kapitalgesellschaft ein Vehikel entsteht, das die Türe zu weiterer Entbürokratisierung in den nächsten Jahren öffnet“, heißt es seitens Markus Raunig von Austrian Startups, Mitglied im Startup-Rat. „Gleichzeitig sind wir überzeugt, dass man bei einigen Punkten im Zuge der Begutachtung nachbessern sollte, damit diese positiven Effekte noch mehr Startups und mehr Mitarbeiter:innen zu Gute kommen können – sowohl bei der Grenze von 100 Mitarbeiter:innen, dem Maximalalter von 10 Jahren als auch bei Mindestbeschäftigungsdauer und Mindeshaltefrist sehen wir hier noch Raum für Verbesserung.“

FlexCo: Senat der Wirtschaft fordert Entfall der Notariatspflicht

Streitpunkt FlexCap

Die Frage einer neuen Regelung zur Beteiligung von Mitarbeiter:innen beschäftigt Startup-Branche und Politik seit Jahren. Bereits 2020 wurde eine neue Gesellschaftsrechtsform namens FlexCo/FlexKap (damals „Austrian Limited“) in Aussicht gestellt, deren Umsetzung dann aber durch Interventionen von Notariatskammer und Arbeiterkammer zuletzt immer unwahrscheinlicher. Dann fokussierten sich die zuständigen Ministerien (Justiz, Finanz, Wirtschaft) immer stärker auf die Mitarbeiter:innenbeteiligung – nun kommt die FlexCap aber doch. In Deutschland gab es diesbezüglich zuletzt viel Bewegung, weil sich der deutsche Finanzminister Christian Lindner (FDP) das Thema auf die Fahnen schrieb.

Dauer und Kosten

Die Dauer sei den einschneidenden Änderungen geschuldet gewesen, erklärt Ministerin Zadic: „Wir haben versucht, eine Lösung zu finden zwischen AG und GmbH mit flexiblen Elementen. Das ist ein Weg, die Brücke zwischen GmbH und AG zu schlagen. Das hat länger gedauert, weil alles, was wir im Gesellschaftsrecht verändern, einfach breit gedacht werden muss. Wir müssen auch etwaigem Missbrauch auch vorsorgen, die Rechtssicherheit ist entscheidend. Und es war ein breiter Einbindungsprozess mit unterschiedlichen Stakeholdern.“

Österreich dagegen bekam Ende 2022 ein schlechtes Zeugnis für seine Startup-Politik im „State of European Tech Report“ – unter anderem deswegen, weil Mitarbeiter:innenbeteiligung , Maßnahmen für mehr Diversity, administrative Erleichterungen für Startups, ein staatlicher Dach-Fonds (Fund of Fund), Reformen für Pensionsfonds oder Steuer-Incentives für Investments weiter fehlen. Nun nimmt der Staat Geld in die Hand: 50 Millionen Euro sollen dem Staat durch die KÖSt entgehen: „Ja, wir verlieren 50 Millionen bei der KÖst, das ist aber sinnvoll, weil der Standort wachsen kann“, erklärte Brunner. Das ist ein sinnvoller Verzicht auf diese 50 Millionen Euro.“ Letztlich erwarte sich der Staat auch deutlich mehr Neugründungen und Startups. 

Eine Sache kündigte Zadic zum Abschluss an, eine „Kleinigkeit“, auf die sie aber sehr stolz sein: Das neue Gesetz ist ausnahmslos in der weiblichen Form geschrieben, Männer sind aber natürlich auch eingeschlossen.

Deutschland will Vorteile bei Mitarbeiter:innenbeteiligungen stark ausweiten

Anm.: Der Artikel wird laufend aktualisiert.

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