Analyse

Regierungsprogramm: Die wichtigsten Pläne für den Startup-Sektor

Die Angelobung der neuen Bundesregierung fand heute in der Hofburg statt. © NakNakNak auf Pixabay
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Heute wird die neue Regierung angelobt, nach Monaten der Verhandlung wird die als Übergangslösung eingesetzte Expertenregierung durch die neue türkis-grüne Koalition abgelöst. Das Regierungsprogramm stellten Sebastian Kurz und Werner Kogler bereits vor, allerdings nur sehr rudimentär. Wir haben uns angesehen, welche Neuerungen sich die beiden Parteien für den Wirtschaftsstandort Österreich – und vor allem für Startups und GründerInnen – überlegt haben.

Grundsätzlich lässt sich sagen: Die neue Koalition hat nicht auf die Startup-Szene vergessen. So zeigt sich auch die Nonprofit-Plattform AustrianStartups recht zufrieden mit den Plänen. In einer ersten Analyse heißt es beispielsweise: „Das Regierungsprogramm ist ein großer Schritt in die richtige Richtung und beinhaltet zahlreiche Punkte, die wir schon lange fordern und dringend umgesetzt gehören. Von den 37 Empfehlungen unserer diesjährigen Austrian Startup Agenda finden sich insgesamt 19 im Papier wieder.“ Außerdem finde man „die im Programm gezeichnete Vision von Österreich als international führendem Greentech-Hotspot großartig“.

Österreich als Culture Tech Hub

Insgesamt 19 Mal kommt der Begriff „Start-Up“ im über 300 Seiten starken Regierungsprogramm vor. Im Abschnitt „Zivil- und Wirtschaftsrecht“ findet sich die erste Nennung. Dort heißt es: „Flexibilisierung des Kapitalgesellschaftsrechts (GmbH, AG): Die bestehenden Regelungen sollen insbesondere in Hinsicht auf Familienunternehmen und Start-ups flexibilisiert werden.“ Das soll unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Gläubiger passieren. Näher wird auf diesen Punkt allerdings nicht eingegangen, offen ist also noch, wie diese Flexibilisierung vonstatten gehen soll.

Konkreter wird das Programm im Abschnitt „Kulturelles Erbe sichern und weiterentwickeln“. Dort wird erklärt, dass Österreich künftig zu einem „Culture Tech Hub“ gemacht werden soll. Auf Seite 49 heißt es unter anderem, dass man „Österreich als innovative internationale Plattform für die Verschmelzung von Kunst, Kultur, Technologie und der digitalen Welt etablieren“ will und die „Stärkung interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Kultur-, Techszene und Start-ups sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen […]“ forciert.

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Startups: Finanzen und Budgets

Im Abschnitt „Finanzen & Budget“ (ab Seite 68) finden sich dann einige Punkte, die für Startups und GründerInnen interessant werden dürften. So heißt es im Unterpunkt „Ökologisierung vorantreiben“ ab Seite 72: „Green Supporting Factor auf europäischer Ebene: Im Kampf gegen den Klimawandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-ups und KMUs brauchen, die jene Innovationen beschleunigen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirtschaften ermöglichen. Die Bundesregierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen.“

Grüne Handschrift

Ein solcher „Green Supporting Factor“ soll laut dem Regierungsprogramm die Vergabe von „grünen Krediten“ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der europäischen Klimaziele leisten.  AustrianStartups zeigt sich damit zufrieden: „Eine einmalige Chance, hier wirklich Vorreiter zu sein. Wir haben schon einen bemerkenswerten Greentech-Cluster in der Steiermark und sind mit der türkis-grünen Regierung hier sowieso im internationalen Rampenlicht. Umso wichtiger ist es, dass wir hier sofort in die Gänge kommen und schon im ersten Jahr die zentralen Eckpunkte auf die Straße bringen“, erklären die Experten.

Auch die Entbürokratisierung soll vorangetrieben werden. Dazu heißt es auf Seite 73: „Regulatory Sandbox umsetzen: Konzessionspflichtige Finanz-Start-Ups können ihr Geschäftsmodell in enger Zusammenarbeit mit FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben“. Und: Gründer und kleine Unternehmen sollen entlastet werden, das GmbH-Mindeststammkapital soll auf 10.000 Euro gesenkt und die Lohnverrechnung soll vereinfacht werden.

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Standort und Industrie

Ab Seite 88 wird dann auf die „Standort- und Industriepolitik“ eingegangen. Auch hier ist vieles nur grob umrissen. So will die Regierung „eine Kultur der 2. Chance stärker verankern, besonders für Gründerinnen und Gründer von innovativen Start-Ups und KMUs“. Missbrauch soll vorgebeugt werden – wie genau, wird allerdings nicht verraten. „Innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen sollen in ihrer Frühphase mit Blick auf europäische und internationale Entwicklungen in einem wettbewerbsneutralen Rahmen, der nach objektiven Kriterien ausgestaltet ist, erprobt werden können“, heißt es weiter.

Außerdem will die neue Regierung eine neue Gesellschaftsform schaffen: „Aufbauend auf internationalen Beispielen soll eine neue Kapitalgesellschaftsform geschaffen werden, die besonders für innovative Startups und Gründerinnen bzw. Gründer in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bietet“.

Vonseiten der AustrianStartups heißt es dazu: „Das klingt sehr vielversprechend und wäre ein großer Wurf. Eine unbürokratische digitale Gründung auf Englisch, einfache Mitarbeiterbeteiligung und eine Anwendbarkeit im gesamten EU-Raum würden österreichischen Gründern das Leben definitiv erleichtern.“

Risikokapital für Startups

Ab Seite 97 beschäftigt sich das Programm mit dem Thema Risikokapital – traditionell ein wichtiger Punkt für GründerInnen. Grundsätzlich will die Regierung „verbesserte Anreize für privates Risikokapital für innovative Start-ups und KMUs“ schaffen. Genauer: „Um den österreichischen Standort und vor allem die Gründung neuer Unternehmen mit innovativen Ideen (inkl. Social Entrepreneurship) und deren Wachstum zu fördern soll privates Risikokapital mobilisiert werden, z.B. durch die Einführung und Lockerung der Verlustverrechnungsmöglichkeit bei Einkünften aus Kapitalvermögen.“

Aktuell würden private Investorinnen und Investoren Verluste aus der Beteiligung an Startups nur mit bestimmten positiven Kapitaleinkünften und nur im gleichen Jahr ausgleichen können – zukünftig soll die Verlustverrechnung auch über mehrere Jahre hinweg erfolgen können. Außerdem will man künftig die steuerliche Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierung für „innovative Startups und KMUs“ mit einer Obergrenze pro Investment und einer Gesamtdeckelung prüfen. Wann genau das passieren soll, wird aber nicht festgelegt.

Und: „Institutionelle Investoren, wie Pensionskassen, Vorsorgekassen und Versicherungen sollen in langfristige, innovative Anlageformen (inkl. ökologischem und Social Impact) investieren dürfen“. Als Beispiel wird hier eine Seed-Finanzierung für Startups erwähnt.

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Startups und das Klima

Ab Seite 106 findet sich ein weiterer spannender Unterpunkt: Die Regierung fasst unter „Die öffentliche Hand zeigt‘s vor! Klimaneutrale Verwaltung“ Maßnahmen für den Klimaschutz zusammen. Die öffentliche Hand soll eine Vorbildwirkung einnehmen. Startups sieht die türkis-grüne Koalition als wichtige Helfer bei diesen Plänen.

Geschaffen werden soll wie oben erwähnt ein „Green Supporting Factor“ auf europäischer Ebene: „Im Kampf gegen den Klimawandel werden wir auch den tatkräftigen Beitrag von Start-Ups und KMUs brauchen, die jene Innovationen beschleunigen, die uns ein CO2-neutrales Leben und Wirtschaften ermöglichen. Die Bundesregierung wird sich daher auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Banken für Kredite, die effektiv dazu beitragen, den Übergang zu einer nachhaltigen, klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen, weniger Eigenkapital hinterlegen müssen.

Der „Green Supporting Factor“ soll laut dem Regierungsprogramm die Vergabe von „grünen Krediten“ erleichtern und somit einen wertvollen Beitrag zur Erreichung der europäischen Klimaziele leisten.

Ebenfalls noch auf der Agenda stehen Punkte wie die „Fortführung der Förderung für Start-Ups mit Fokus auf nachhaltigem Tourismus“, „Gleichberechtigter Zugang gemeinnütziger Organisationen bei Start-up-, Innovations- und Digitalisierungsförderung“ und „Verstärkte Entwicklung von gemeinsam von Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft getragenen Maßnahmen zur spürbaren Steigerung der Aktivitäten im Bereich F&E, Wissenstransfer, Start-ups und Spin-offs“.

Weitere Punkte

Nicht direkt in Zusammenhang mit Startups genannt, aber trotzdem für die heimische Gründerszene wichtig, sind noch folgende Passagen:

    • Entrepreneurship Education: „Erarbeitung eines Konzepts, um unternehmerisches Denken im Bildungssystem zu verankern. Z.B. freiwillige „Unternehmerwoche“ ab der Oberstufe, um Berufsbilder und Wirtschaftsbetriebe kennen zu lernen und Zugang zu unternehmerischem Denken zu ermöglichen“ (Seite 89)
    • Programmierunterricht
      • „Schülerinnen und Schüler sollen sich in allen Fächern digitaler Technologie für ihren individuellen Lernfortschritt bedienen können. Dazu sollen facheinschlägige Kompetenzen (z.B. Coding/Programmieren) in die betreffenden Lehrpläne eingearbeitet werden.“
      • „Digitale Kompetenzen“ werden als Unterrichtsprinzip verankert (Seite 293)
    • Entrepreneurship
      • „Auftrag an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, um Gründungskulturen und Entrepreneurship-Denken auszubauen“ (Seite 313)
      • Schaffung von „Innovation Labs“ an wichtigen Bildungsstandorten und damit Schaffung eines Zugangs für alle Angehörigen der Hochschulen sowie für Lehrlinge und andere Auszubildende (Seite 323)
      • Steigerung der Durchlässigkeit zwischen und innerhalb der Hochschulsektoren sowie Optimierung der Anerkennung (Seite 306)
    • Female Entrepreneurship: „Die Bundesregierung bekennt sich zur Stärkung der Rolle von Frauen in der Unternehmerschaft und damit zu spezifischen Förderprogrammen in der Gründungssituation“ (Seite 96)
    • Gründung: „Unbürokratische Gründung (Stammkapital-Ansparmodelle, digitale Behördenwege, Englisch als Amtssprache) (Seite 89)
    • Steuerreform: „Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Entlastung der Menschen in Österreich. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Pensionistinnen und Pensionisten, Selbständige sowie Land- und Forstwirte insbesondere mit geringen und mittleren Einkommen spürbar zu entlasten, sollen die erste, zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert werden: von 25 % auf 20 %, 35 % auf 30 % und 4 2% auf 40 % (Seite 77)
    • Fonds
      • „Aufbau eines nationalen staatlich kofinanzierten Technologie-, Innovations- und Wachstums-Fonds, der Risikokapital zur Verfügung stellt und so die nachhaltige Etablierung von europäischen Schlüsseltechnologien unterstützt“ (Seite 323)
      • „Ausbau der Verfügbarkeit von Wachstumskapital für Start-Ups und KMUs (Finanzierungsvolumen € 2 Mio. bis € 20 Mio.) in Zusammenarbeit mit privaten Investorinnen und Investoren“
    • Social Entrepreneurship
      • „Zielgruppenspezifische öffentliche Finanzierungsinstrumente bzw. Ausweitung und Öffnung bestehender Finanzierungsprogramme für Social Entrepreneurs“
      • Prüfung einer Reform der Gemeinnützigkeitsbestimmung durch Ausweitung auf Social Entrepreneurs (Seite 98)
    • Regionale Cluster: „Auf Stärken bauen: Bestehende Stärken wie z.B. die Mobilitätsindustrie, erneuerbare Energien und Umwelttechnik, Biotechnologie, Mikroelektronik, Landwirtschaft, Tourismus und andere müssen weiter ausgebaut, weiterentwickelt und durch gemeinsame Bemühungen der Wirtschaft und der Politik international beworben werden.“

Umsetzung unklar

Warnungen gibt es allerdings auch: AustrianStartups fordert eine rasche Umsetzung der Pläne, andernfalls seien auch „die besten Visionen sind in der Startup-Welt nichts wert“. Wolle man wirklich in der Champions League mitspielen und eine europäische Vorreiterrolle übernehmen, müsse man die oben angesprochenen zentralen Maßnahmen noch im Jahr 2020 umsetzen – sonst würden andere Länder wieder schneller sein.

Insgesamt gilt: Viele Punkte und Vorhaben machen Sinn, vor allem Details zum zeitlichen Ablauf und der Finanzierung der Maßnahmen fehlen aber noch vollständig. Gerade den letzten Punkt kritisierte die Opposition bislang stark. Bekannt ist vorerst nur, dass Abgaben erhöht werden, beispielsweise die NoVA und die LKW-Maut. Außerdem wird die Flugticketabgabe einheitlich auf zwölf Euro festgelegt.

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