Kein Trilog

Upload-Filter: EU-Urheberrechtsreform vorerst gescheitert

EU-Flagge. © Pixabay
EU-Flagge. © Pixabay

Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft hat sie nicht durchgebracht, und auch die aktuelle rumänische will sie voraussichtlich nicht durchbringen: Wie Politico und Der Spiegel berichten, haben am Freitag gleich elf Länder den vorliegenden Kompromissvorschlag zu einer Reform des europäischen Urheberrechts abgelehnt. Die Trilogverhandlungen am Montag zwischen Europäischem Rat, EU-Parlament und EU-Kommission, bei denen es eine Einigung hätte geben sollen, wurden daraufhin abgesagt.

11 Länder sind dagegen

Die Urheberrechtsreform, die seit längerem heiß umstritten ist, ist damit vorerst gescheitert. Kontrovers ist sie vor allem wegen den geplanten Upload-Filtern und dem Leistungsschutzrecht. Sie sind zwar nicht gänzlich vom Tisch. Doch wenn sich gleich elf Länder – Deutschland, Belgien, die Niederlande, Finnland, Slowenien, Italien, Polen, Schweden, Kroatien, Luxemburg und Portugal – dagegen aussprechen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Reform in der vorliegenden Form kommen wird. Denn wenn eine Einigung bis Ende Februar nicht gelingt, dann wird sich der Beschluss vor den Europawahlen (23. bis 26. Mai 2019) nicht ausgehen.

Umstritten waren bis dato vor allem die enthaltenen Artikel 11 und Artikel 13. Während Befürworter diese als Stärkung europäischer Content-Produzenten – von Medienhäusern bis zu Filmemachern – sahen, sprachen Gegner Regeln, die das Internet für immer verändern könnten.

Artikel 11 oder das Leistungsschutzrecht für Presseverleger

Der Leistungsschutz soll Medienmachern eine stärkere Position gegen Content-Aggregatoren wie Google News geben. Google hätte für das Auslesen und Anzeigen von Online-Nachrichten (z.B. Schlagzeilen, Vorschaubilder, Anrisstexte, so genannte Snippets) Gebühren an die Medienhäuser bezahlen sollen.

Google News aggregiert derzeit News von weltweit rund 80.000 Medien-Webseiten. Der Internetriese ließ die Öffentlichkeit wissen, dass im Zuge eines Leistungsschutzrechts nur Lizenzverträge mit sehr großen Medienhäusern geschlossen werden könnten. Nicht aber mit kleineren Medien, die dann in Google News nicht mehr aufscheinen und keine Zugriffe von der Suchmaschine erhalten würden. Zuletzt brachte Google Screenshots in Umlauf, die zeigten, wie leer Suchergebnisse für nachrichten aussehen würden, wenn die Copyright-Reform greifen würde (Trending Topics berichtete).

Artikel 13 a.k.a. Upload-Filter

Ein großer Punkt der geplanten Coypright-Reform war die die Haftbarkeit von Plattformbetreibern wie YouTube für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer. Auch hier hätten YouTube und viele andere Internet-Plattformen theoretisch Lizenzverträge mit allen Rechteinhabern (z.B. von Filmen, Musik) treffen müssen. Und möglicherweise sogar scharfe Upload-Filter einführen müssen, die vor der Veröffentlichung prüfen, ob der Upload eine Urheberrechtsverletzung beinhaltet.

YouTube-Chefin Susan Wojcicki ließ die Öffentlichkeit wissen, dass sich selbst eine große Firma wie Google es sich nicht leisten könne, Lizenvereinbarungen mit allen Rechteinhabern weltweit zu treffen. Und drohte sogleich, dass man EU-Nutzer von vielen Inhalten aussperren müsste (a.k.a. Geoblocking, Trending Topics berichtete). Gegner bezeichneten in der Vergangenheit die Upload-Filter als Mechanismus zur „Überwachung der Nutzer“ und als „Internet-Zensur“.

Auch Startups gegen Urheberrechtsreform

Die Copyright-Reform betrifft nicht nur große Internet-Plattformen und Medienhäuser, sondern teilweise auch Startups. „Aus Furcht vor den großen amerikanischen Technologiekonzernen ziehen wir uns in unser Schneckenhaus zurück und schützen bestehende Industrien vor der Disruption. Die traurige Realität: Wir zerstören dadurch nach und nach die Chance, dass die Googles und Facebooks der nächsten Generation aus Europa kommen“, sagte etwa Markus Raunig von AustrianStartups gegenüber Trending Topics.

Upload-Filter hätten Startups anfangs nicht einsetzen müssen, sondern waren von der Regel ausgenommen worden (näher erläutert wird das hier). Doch die Natur von Startups ist es, bei Erfolg entsprechend schnell zu wachsen – und dann in die Pflicht genommen zu werden.

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