Right to Plug

Einbau von E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern wird ab 2022 leichter

E-Ladestation © anaterate on Pixabay
E-Ladestation © anaterate on Pixabay
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Die beiden grünen Ministerinnen Alma Zadic und Leonore Gewessler haben aktuell Erleichterungen für den Einbau von E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern angekündigt. Denn diese sind dringend notwendig. Bisher ist der Einbau solcher Stationen für Miteigentümer zwar schon möglich, aber benötigt die Zustimmung von mehr als die Hälfte aller Miteigentümer. Daran scheiterten solche Einbauvorhaben dann oft, so die Ministerinnen. Ab Jänner kommenden Jahres soll es deswegen gesetzliche Erleichterungen bei der Beschlussfassung für Gemeinschaftsanlagen und bei der erforderlichen Zustimmung für Einzelanlagen geben. Die entsprechende Gesetzesnovelle unter dem Titel „Right to Plug“ geht jetzt in Begutachtung, der Ministerrat hat sie bereits abgesegnet.

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E-Ladestation durch aktive Beteiligung an Abstimmung

„E-Mobilität stellt die Zukunft der Mobilität dar. Ab 2022 wird es viel leichter sein, E-Ladestationen in Wohnhäusern einzubauen und damit das eigene Elektroauto zu Hause anzustecken. Ein wichtiger Schritt auf dem Kurs in Richtung Klimaneutralität“, sagte Justizministerin Alma Zadic. Die neuen Regelungen würden sowohl Gemeinschafts- als auch Einzelladestationen betreffen. Bei den Gemeinschaftsanlagen geht es auch um Photovoltaikanlagen oder thermische Sanierungen von Gebäuden.

Derzeit müssen laut dem Justizministerium mehr als die Hälfte aller Wohnungseigentümer einer Gemeinschaftsanlage zustimmen. Dabei kommt es auf die Miteigentumsanteile an der Liegenschaft an, unabhängig davon, wie viele Eigentümer an der Abstimmung teilnehmen. Weil sich viele oft gar nicht beteiligen, mache das die Beschlussfassung sehr schwierig. Nicht abgegebene Stimmen wirken sich auf das Ergebnis wie Gegenstimmen aus.  Künftig soll es grundsätzlich auf die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ankommen, also auf die Personen, die sich aktiv beteiligen. Es soll aber auch bestimmte Mindestzustimmungsquoten (ein Drittel der Miteigentumsanteile) geben. Dadurch soll den Beschluss nicht nur eine sehr aktive Minderheit tragen.

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E-Autos haben zwölf Prozent an Neuzulassungen

Bei Einzelanlagen können momentan Eigentümer mit Zustimmung der anderen Eigentümer entsprechende Änderungen an einer Wohnung oder einem Abstellplatz vornehmen. Da aber teilweise Mieteigentümer gar nicht vor Ort oder gar im Land leben, ist die Einholung dieser Zustimmungen oftmals schwierig. Dabei ergeben sich zum einen Herausforderungen durch unbekannte Adressen aller Miteigentümer und zum anderen würde diese oft auch nicht auf entsprechende Anfragen reagieren. Künftig soll die Zustimmung bei bestimmten Ladestation bereits dann als erteilt gelten, wenn die anderen Eigentümer von der geplanten Änderung ordnungsgemäß verständigt wurden und diese nicht binnen einer Frist von zwei Monaten widersprechen.

Den Gesetzesentwurf hätten die grünen Ministerinnen bereits mit dem Koalitionspartner abgesprochen. Für Zadic und Gewessler ist jetzt möglichst viel Förderung von E-Autos vonnöten. Im Mai habe der Anteil an Elektrofahrzeugen an den Neuzulassungen bereits zwölf Prozent betragen. „Die Entwicklung zur E-Mobilität schreitet auch in Österreich rasant voran. Mit den Neuzulassungen liegen wir europaweit im Spitzenfeld. Aus diesem Grund setzen wir unsere E-Mobilitätsoffensive fort, damit alle umsteigen können, die das wollen“, sagte Gewessler.

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