EU Inc: Brüssel will flotte digitale Unternehmensgründung ohne Notartermin
Die Europäische Kommission will mit einer neuen, EU-weit einheitlichen Rechtsform namens „EU Inc“ die Unternehmensgründung revolutionieren. Gründer sollen künftig innerhalb von 48 Stunden vollständig digital ein Unternehmen registrieren können, ohne Notartermin und ohne bürokratische Hürden. Der Vorschlag soll am kommenden Mittwoch offiziell vorgestellt werden.
Dem Handelsblatt zufolge, dem der Entwurf der EU-Kommission vorliegt, sollen Gründer ihr Unternehmen nur einmal registrieren müssen, und das komplett online. Das befreie sie von zahlreichen Behördengängen, dem Ausfüllen von Formularen in verschiedenen Sprachen und von Papiernachweisen.
Die neue Rechtsform soll den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens abdecken, einschließlich Liquidation und Insolvenz. Besonders wichtig: Sie gilt einheitlich in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und schafft damit Rechtssicherheit über Grenzen hinweg.
Aufholjagd gegenüber den USA
Mit der Initiative will die EU ihren massiven Rückstand gegenüber den USA verringern. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache:
- Risikokapitalgeber investieren in den USA rund dreimal so viel wie in Europa
- Nur acht Prozent der weltweiten Wachstumsunternehmen haben ihren Sitz in der EU
- Rund 60 Prozent der Wachstumsunternehmen sind in den USA angesiedelt
Die EU-Kommission begründet die Reform damit, dass das bisherige System zu einer „fragmentierten und komplizierten Unternehmenslandschaft“ führe. Dies bringe „Rechtsunsicherheit und Kosten für Gründer, Unternehmen sowie Investoren aus der EU und Drittländern“ mit sich.
Kernforderungen der Startup-Szene
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Initiative bereits beim Weltwirtschaftsforum in Davos groß angekündigt. Sie bezeichnete EU Inc als „28. Regime“, eine zusätzliche, übergeordnete Unternehmensstruktur neben den bestehenden nationalen Systemen. Konkret sollen Unternehmen künftig:
- Innerhalb von 48 Stunden vollständig online ein Unternehmen in jedem Mitgliedstaat gründen können
- EU-weit einheitliche Kapitalregelungen nutzen
- Ohne zusätzliche nationale Vorschriften grenzüberschreitend tätig sein können
Cleverer rechtlicher Schachzug
Wie Euractiv berichtet, will die Kommission einen cleveren rechtlichen Weg gehen: Statt der üblichen Rechtsgrundlage soll Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genutzt werden. Der Vorteil: Es wird nur eine qualifizierte Mehrheit der Länder im Rat benötigt, nicht Einstimmigkeit.
Dieser Ansatz lässt den Mitgliedstaaten zudem weniger Spielraum, den Plan mit zusätzlichen nationalen Regeln aufzuweichen, wie es bei einer Richtlinie möglich wäre. Allerdings warnen Rechtsexperten, dass dieser Vorschlag rechtlich angefochten werden könnte.
Kritische Details der Umsetzung
Der Entwurf sieht kein EU-weites Unternehmensregister vor, wie Euractiv bereits früher berichtete. Stattdessen ist eine EU-Schnittstelle geplant, über die Gründer Informationen eingeben können, die dann an bestehende nationale Register übermittelt werden.
Auch bei der Streitbeilegung gibt es Kompromisse: Statt eines neuen EU-weiten Schnellgerichtssystems sollen nationale Gerichte zuständig bleiben. Dies könnte dazu führen, dass EU-Inc-Unternehmen je nach Standort in der Praxis leicht unterschiedlich behandelt werden.
Arbeitnehmerrechte bleiben national geregelt
Eine heikle Frage betrifft die Mitbestimmung von Arbeitnehmern. In Ländern wie Deutschland haben Beschäftigte deutlich mehr Einfluss als anderswo. Gewerkschaften befürchten, dass EU Inc genutzt werden könnte, um sich den niedrigsten gemeinsamen Nenner auszusuchen.
Laut dem Euractiv vorliegenden Entwurf würden Arbeitnehmer das gesetzlich garantierte Mitspracherecht des Landes erhalten, in dem ein EU-Inc-Unternehmen registriert ist.
Widerstand gegen Pläne hat sich formiert
Die Initiative wird maßgeblich von den Österreichern Andreas Klinger und Susanne Knoll vorangetrieben, die Tausende von Unternehmern und Investoren mobilisierten und eine beeindruckende Graswurzelbewegung für die EU-weite Unternehmensreform orchestrierten. Ihr Engagement katalysierte die Unterstützung gewinnen konnten. Der Jubel in der europäischen Startup-Szene über von der Leyens Ankündigung war entsprechend groß.
Doch es gibt auch Gegenwehr: Die österreichische Notariatskammer etwa hatte bereits ihre Lobbyisten in Brüssel eingeschaltet. Die Initiatoren fordern, dass man EU-Inc-Firmen ohne Mindestkapital und ohne Notar gründen können sollte.
Nächste Schritte
Der Vorschlag soll am kommenden Mittwoch offiziell vorgestellt werden. Am Donnerstag und Freitag wird er beim EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs in Brüssel besprochen. Für die endgültige Umsetzung sind die Zustimmung der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments erforderlich.
Konkrete Zeitpläne für die Implementierung nannte von der Leyen bisher nicht. Abzuwarten bleibt, wie die EU Inc letztendlich ausgestaltet wird und ob sie tatsächlich die erhoffte Vereinfachung für Gründer bringt.

