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Wie die EU Übergewinne von Strom- und fossiler Industrie abschöpfen will

Windturbinen. © Karel Vh on Unsplash
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Über- oder Zufallsgewinne von Energieunternehmen sollen, geht es nach der EU-Kommission, bald abgeschöpft werden können. Durch die Explosion der Öl- und Gaspreise in Folge des Ukrainekriegs haben dieses Jahr Energieunternehmen durch die Bank enorme zusätzliche Gewinne gemacht – so mancher Ölkonzern sogar das Fünffache im Vergleich zum Vorjahr (Trending Topics berichtete).

Doch es sind zuallererst Stromerzeuger – und zwar in erster Linie nicht die Gaskraftwerke, sondern Atomkraftwerke oder Erzeuger von Erneuerbaren Energien – die zur Kasse gebeten werden sollen. Die EU-Kommission nennt diese so genannte „inframarginale“ Stromerzeuger – also Firmen, die zur Stromerzeugung Technologien mit geringeren Kosten wie erneuerbare Energien, Kernenergie und Braunkohle einsetzen. Für sie soll eine befristete Erlösobergrenze bei 180 Euro/MWh kommen. Alles darüber hinaus sollen EU-Staaten abschöpfen dürfen.

„Erlöse oberhalb der Obergrenze werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten abgeschöpft und verwendet, um die Verbraucher bei der Senkung ihrer Energiekosten zu unterstützen“, heißt es. Die Kommission erwartet, dass so 140 Milliarden Euro eingenommen werden könnten (Trending Topics berichtete).

EU: Abschöpfung von Übergewinnen soll 140 Milliarden Euro bringen

E-Wirtschaft hat andere Idee

Ist das eine gute Idee? Oesterreichs Energie, die Interessenvertretung von Österreichs E-Wirtschaft begrüßt die Initiative der EU-Kommission grundsätzlich. Aber: „Eine reine Umverteilung von Erlösen greift aber zu kurz und wird unweigerlich zu neuen Problemen führen. Wir hätten einen Zugang vorgezogen, der das Thema an der Wurzel packt“, so Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie und Verbund-Chef. Der Ansatz würde nichts daran ändern, dass die Energiepreise hoch sind.

Stattdessen würde man sich mittelfristig einen zweistufigen Ansatz wünschen. Die Preisfindung am Energiemarkt solle wie gewohnt stattfinden. „In einem zweiten Schritt wird dann der Börsenpreis mit einem Höchstpreis überschrieben, die angebotenen Mengen bleiben dabei unverändert, dadurch wird ein Nachfrageüberschuss verhindert. Fossile Kraftwerke, deren Kosten über dem Zielpreis liegen, erhalten eine Kompensation“, so der Vorschlag. Preisspitzen aufgrund hoher Gaspreise könnten so gar nicht erst entstehen“, so Strugl.

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Solidaritätsbeitrag für Übergewinne von Erdöl-, Erdgas-, Kohlefirmen

Aber nicht nur die Erzeuger von Strom wie Atom-, Wind- oder Solarkraftwerke sollen Geld an die EU bzw. deren Mitgliedstaaten abgeben, sondern auch die Fossilindustrie. So soll es einen Solidaritätsbeitrag für Übergewinne von Erdöl-, Erdgas-, Kohlefirmen sowie Raffinerien geben. „Der Beitrag würde von den Mitgliedstaaten auf Gewinne im Jahr 2022 erhoben, die um mehr als 20 % über den durchschnittlichen Gewinnen der vorangegangenen drei Jahre liegen“, heißt es aus Brüssel.

Das Geld aus diesen Einnahmen sollen die EU-Mitgliedsstaaten verwenden, um etwa die Strombreisbremsen zu finanzieren. „Die Einnahmen würden von den Mitgliedstaaten erhoben und an Energieverbraucher, insbesondere an schutzbedürftige Haushalte, stark betroffene Unternehmen und energieintensive Branchen weitergegeben“, so der Vorschlag.

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