Lang ersehnt

500 Mio. Euro für Wasserstoffausbau: Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist da

Klimaministerin Leonore Gewessler mit dem Gesetztesentwurf ©BMK / Cajetan Perwein
Klimaministerin Leonore Gewessler mit dem Gesetztesentwurf ©BMK / Cajetan Perwein
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Seit Monaten hat die gesamte Energiebranche darauf gewartet, jetzt ist es nun endlich da. Der überarbeitete Entwurf zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz wurde am 11. März gemeinsam von dem Vizebundeskanzler Werner Kogler (Die Grünen), Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Die Grünen) und dem Staatssekretär Magnus Brunner präsentiert. „Ein großer Wurf sei ihnen damit gelungen“, so Kogler und sie würden damit einen „historischen Auftrag erfüllen“.  In Kraft treten könnte das Gesetz bereits im Sommer so die Klimaschutzministerin. Dafür müssen aber auch die Stimmen der Opposition gewonnen werden. Auch die Notifizierung seitens der Europäischen Union muss noch folgen. Am nächsten Mittwoch soll das Gesetz nun im Ministerrat beschlossen werden, danach wird es in den Nationalrat eingebracht. 2/3 Stimmen muss es da für ein in Kraft treten erreichen.

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PV-Anlagen bis 10 KWh werden jetzt auch gefördert

Österreich will bis 2030 nur noch Strom aus erneuerbaren Energiequellen beziehen. Die rechtliche Grundlage für einen entsprechenden flächendeckenden Ausbau von Solarparks, Biokraftwerken etc. bietet nun das EAG. 27 Terrawattstunden zusätzlich müsse für dieses Ziel zusätzlich pro Jahr durch erneuerbare Energiequellen produziert werden, so das Klimaministerium.Der Großteil soll von Photovoltaik-Anlagen (11 TWh) und Windkraftanlagen (10TWh) kommen. Dafür soll auch das bereits zuvor  bekanntgegebene Eine-Million-Dächer-Programm bis zum nächsten Jahrzehnt umgesetzt werden. Gefördert werden kann die Errichtung von PV-Anlagen mit Investionsprämien und Marktprämien. Neu ist nun, dass im Vergleich zum vorherigen Entwurf, auch PV-Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 KWh gefördert werden können.

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Eine Milliarde jährlich

Insgesamt soll für den Ausbau der erneuerbaren Energien jährlich eine Milliarde Euro bereitgestellt werden.Auch das ist keine Überraschung. In einer Reaktion der Wirtschaftskammer zu der überarbeiteten Version des EAG befürchteten diese, einen Anstieg für die Konsumenten. Höhere Förderungen wirken sich auf die Ökostrompauschale der StromverbraucherInnen aus. Wie das Klimaministerium nun heute bekannt gab, wird es einen Anstieg der Kosten für die Verbraucher geben. Allerdings sollen diese 120 Euro in den nächsten fünf Jahren pro einem durchschnittlichen privaten Haushalt nicht überschreiten, so das Klimaministerium. Im letzten Jahr hatte die SPÖ eine Deckelung des Zusatzbetrages mit 100 Euro gefordert.

500 Mio. Euro für Wasserstoff

Als große Veränderung im Gegensatz zu dem vorherigen Entwurf beschreibt die Klimaministerin Gewessler die neuen Grundlagen für die verstärkte Nutzung von Wasserstoff. Bis 2030 sollen insgesamt 500 Millionen Euro für grünen Wasserstoff bereitgestellt werden. Dieser soll vor allen Dingen für eine CO2-neutrale Industrie verwendet werden. Mit der Summe sollen heimische Industriezweige, wie die Stahlproduktion, in ihrer Umrüstung unterstützt werden. Gefördert werden dafür Elektrolyseanlagen.

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Für eine größere Ausgeglichenheit der Preise bei E-Auto-Ladestationen soll außerdem ein Open-Data-Ladestellenregister eingeführt werden.

Privater Netzanschluss möglich

Als eines der ersten Inhalte aus dem EAG wurden bereits im Sommer letztes Jahr einige Details zu den Energiegemeinschaften bekannt. So werden zwei Arten von solchen Gemeinschaften möglich sein. Zum einen Erneuerbare-Energiegemeinschaften, für die gemeinsame Nutzung von lokal produzierter Energie, und zum anderen BürgerInnen- Energiegemeinschaften, für die gemeinsame Nutzung von überregionaler Energie. Dafür kann nun jede Person mit einem eigenen Netzanschluss, Energie ins öffentliche Energienetz speisen. In dem vorherigen Entwurf war für die Errichtung solcher Gemeinschaften ein eingebauter Smartmeter die Bedingung. Das wurde kritisiert. Auch fehlende Unterstützungen für BügerInnen in einem zu erwartenden Wettbewerb mit großen Anbietern wurden von Kritikern bemängelt. Wie die Inhalte diesbezüglich nun lauten, ist bisher nicht bekannt.

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Streitpunkt Gasinfrastruktur wird in 2. Gesetz behandelt

Ein bisheriger Streitpunkt zwischen den Parteien der Ausbau der Gasinfrastrukur wurde in dem jetzigen Entwurf des EAG nicht angetastet. Wie verschiedene Organisationen bereits im Februar forderten, wird die Zukunft von Grünem Gas separat in einem zweiten Gesetz entschieden. Der Ausbau von Gas aus fossilen Rohstoffen soll zukünftig nicht mehr unterstützt werden. Das bestätigte die Klimaministerin Gewessler heute. Dieses zweite Gesetz soll den aktuellen Informationen zufolge im Sommer in Begutachtung gehen.

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