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Deutschland: Einweg-Plastik-Anbieter sollen Reinigung von Parks finanzieren

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Deutschland arbeitet gerade an einer umfassenden Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Ein entsprechender Entwurf wurde von der Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht. Das Gesetz bringt neue Maßnahmen, die Plastikmüll vermeiden sollen – darunter eine Recycling-Verordnung für die öffentliche Beschaffung, eine Verpflichtung für Online-Händler, Retour-Waren als Spende oder vergünstigte Produkte anzubieten und eine Gebühr auf Einweg-Plastik.

Gebühr für To-Go-Becher und Co.

Die Plastik-Abgabe sollen Hersteller und Vertreiber von Einweg-Produkten bezahlen und damit zweckgebunden die Reinigung öffentlicher Flächen wie Parks und Straßen finanzieren. „Das Ziel ist klar: Wir wollen eine saubere Umwelt, in der weder Müll und noch giftige Kippen rumliegen“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Wer Einwegprodukte, wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen in Verkehr bringt, muss sich an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen.“ Wie hoch der Beitrag der betroffenen Unternehmen sein wird, ist noch unklar.

Bereits jetzt erheben einzelne Städte in Deutschland Gebühren für Einweg-Plastik. In der Universitätsstadt Tübingen wird beispielsweise beim Verkauf von Plastikbesteck oder -Geschirr ein Betrag von maximal 1,50 Euro pro Einkauf fällig. Mit dem Gesetzesentwurf setze man die Einwegkunststoff-Richtlinie der EU bereits jetzt teilweise um, teilte das Bundesumweltministerium mit.

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Recycelte Produkte für den Bund

Die Bundesregierung will in Sachen Kreislaufwirtschaft Vorbild sein und verordnet deshalb der öffentlichen Beschaffung einen Vorrang recycelter Produkte gegenüber Neuanfertigungen. Damit soll ein Markt für die sogenannten Recyclate geschaffen werden – Hersteller setzen bisher noch zu wenig auf recycelten Kunststoff und andere wieder aufbereitete Materialien, da es Vorbehalte hinsichtlich der Qualität gibt. 6.000 Beschaffungsstellen des Bundes sollen den Druck auf die Hersteller erhöhen, indem Produkte bevorzugt werden, „die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig“ sind.

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Gegen Vernichtung von Retour-Waren

Ebenfalls neu ist die sogenannte „Obhutspflicht“ für Händler und Hersteller. Sie soll verhindern, dass Retour-Waren oder Warenüberhänge vernichtet werden. Hersteller sollen transparent dokumentieren, wie sie mit nicht verkauften Waren umgehen und sie beispielsweise als B-Ware günstiger anbieten oder spenden. „Mit der neuen ‚Obhutspflicht‘ hat der Staat in Zukunft erstmals rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren“, so Schulze.

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