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Finanzmarktaufsicht warnt vor starker Zunahme von Pump & Dumps

© Nick Chong on Unsplash
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Nein, es geht nicht um GameStop und die WallStreetBets-Aktivisten, sondern um den Versuch von Pump & Dumps etwa rund um die Aktie der CAG International AG. Diese wird laut österreichischer Finanzmarktaufsicht (FMA) derzeit mittels Börsenbriefen und E-Mails zum Kauf empfohlen – mit dem Versprechen von sehr hohen Gewinnen und indem Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden (mehr dazu hier).

„Ja, es ist eine starke Zunahme dieser – insbesondere – digital vermittelten angeblich „heißen Anlagetipps“, angeblichen „Insiderinformationen“ und Ähnliches zu beobachten, die den Verdacht auf Markt- und Kursmanipulationen begründen. Vor Allem auch, weil diese via Internet und Social Media einfach und zu Kosten gegen Null global und grenzüberschreitend verbreitet werden können“, heißt es seitens FMA gegenüber Trending Topics.

Zwar lässt sich der dadurch in Österreich entstandene Schaden nicht beziffern, weil nicht nach Anlagebetrugsformen oder bestimmten marktmanipulativen Tätigkeiten unterschieden werde, aber das Problem wächst offenbar so stark, dass die FMA eine eigene Warnung herausgegeben hat.

„Abzocke unerfahrener Anleger“

Bei „Pump and Dump“ handelt es sich laut FMA als „Form der Abzocke unerfahrener Anleger“, die „so alt wie das Wertpapier- und Börsengeschäft“ selbst sind. Doch durch die Digitalisierung der Finanzmärkte (Stichwort Trading-Apps) sowie der Medien und der Kommunikation würden neue und „extrem kostengünstige Möglichkeiten manipulativer Informationsübermittlung“ geschaffen werden – etwa über Internetforen und -plattformen, angebliche elektronische Börsenbriefe aber auch zunehmend eine Vielzahl an Social-Media-Kanälen.

Pump & Dump folge diesem Schema, so die FMA weiter:

  • Schritt 1: Akteure versuchen den Preis eines Wertpapiers, von dem sie zuvor selbst große Pakete – wenn nicht fast das gesamte Aktienkapital – zu niedrigsten Preisen gekauft haben, durch falsche oder irreführende Empfehlungen in die Höhe zu treiben. Die Empfehlungen werden über diverse Newsletter, Pressemeldungen und soziale Netzwerke verbreitet. Die Kaufempfehlung der Papiere erfolgt meist auf marktschreierische Weise. „Ein Geheimtipp“, „die Veranlagungschance des Jahrhunderts“ sind nur einige der oft verwendeten Schlagworte. Gutgläubige Anleger, auf der Suche nach Anlagemöglichkeiten, folgen diesen Empfehlungen. Durch deren Kauftätigkeit steigt meist innerhalb kürzester Zeit der Preis des Wertpapiers.
  • Schritt 2: Wenn der Kurs aufgrund der künstlich erzeugten Nachfrage gestiegen ist, verkaufen die Verfasser der Börsenbriefe, Social-Media-Empfehlungen und E-Mails ihre vor den Empfehlungen erworbenen Titel mit hohem Gewinn.

MAR umfasst auch Blogs und Social Media

Fragt sich schließlich noch, wo die Grenze zwischen einer freundschaftlichen Empfehlung für eine Aktie und einer versuchten Marktmanipulation verläuft. Die FMA sieht das folgendermaßen:

„Marktmanipulation kann europarechtlich – und damit in Österreich – sowohl handelsgestützt, (falsche und irreführende Signale, anormales Kursniveau) handlungsgestützt (Vorspiegelung falscher Tatsachen, sonstige Täuschungshandlungen) als auch informationsgestützt (also durch die Verbreitung falscher Gerüchte, unsachgemäßer Analysen und die Nicht-Offenlegung von Interessen-Konflikten) sowie in Form einer Benchmarkmanipulation erfolgen.

Die anzuwendende Marktmissbrauchsverordnung (kurz MAR) ist eine Jedermanns Bestimmung. Sie umfasst alle Marktteilnehmer: Institutionelle, Kleinanleger und Medien. Der Begriff Medien und Journalisten ist hier weit gefasst, insbesondere in der digitalen Kommunikation, da auch Blogs, Informationen auf Handels- und Kommunikationsplattformen, Börsen- und Anlageinformationen via Mail und Social Media und vieles mehr umfasst sind. Ob Marktmanipulation oder gar Betrug vorliegt, ist von der zuständigen Behörde im Einzelfall zu prüfen.“

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