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Rot-Weiß-Rot-Karte: Regeln für qualifizierte Zuwanderung werden vereinfacht

Margarete Schramböck. © Trending Topics
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Qualifizierte Zuwanderung aus dem EU-Ausland – das ist mit der Rot-Weiß-Rot-Karte möglich, aber nicht unbedingt einfach. Das haben auch Vertreter der Startup-Szene immer wieder beanstandet – zu kompliziert und langwierig wäre es, etwa wichtige Entwickler ins Land zu bekommen.

Wirtschafts- und Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck hat sich dem Thema angenommen und bereits im Regierungsprogramm festgeschrieben, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte verbessert werden soll. Als Teil eines Maßnahmenpakets wurden heute von der Regierung Neuerungen bei dem Instrument für Zuwanderung von Schlüsselkräften beschlossen. „Die Autobahn der Talente darf an Österreich nicht vorbeigehen. Wir werben gezielt Fachkräfte aus Drittstaaten an“, heißt es seitens Schramböck.

Digital statt Diplomatenpost

So soll die Antragstellung in Zukunft durch Digitalisierung der Abläufe effizienter gestaltet werden. Arbeitgeber sollen die Anträge auch online bei Inlandsbehörden einbringen können. In einer weiteren Phase soll das digitale Angebot auch auf Antragstellende im Ausland ausgedehnt werden. Bisher läuft der Prozess nämlich noch analog ab, so werden die Dokumente zwischen den österreichischen Behörden im Inland und den Außenstellen noch mit der Diplomatenpost versendet. Was nicht wegfallen wird: Der zukünftige Arbeitnehmer wird zumindest einmal zur Botschaft im jeweiligen Land gehen müssen, um sich dort auszuweisen.

Außerdem soll der Prozess beschleunigt werden. wenn eine Fachkraft aus dem EU-Ausland von einem Unternehmen geholt werden soll, dann gibt es noch ein Ersatzkräfteverfahren, bei dem die Verfügbarkeit eines inländischen oder europäischen Bewerbers evaluiert wird. Das soll nun küntig innerhalb von 10 Werktagen passieren und die Entscheidung beschleunigen, ob eine Fachkraft überhaupt kommen darf oder nicht.

Nachweis der ortsüblichen Unterkunft entfällt

Weitere Erleichterungen sind, dass auch der Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft durch den Zuwanderer entfallen soll. Bisher musste sie zuerst nach Österreich kommen oder sich vom Unternehmen eine Wohnung geben lassen, um das nachzuweisen. „Die Voraussetzungen wie der Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft sollen entfallen. Diese Regelung wurde bereits bei den Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ und der „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ umgesetzt und hat sich bewährt“, heißt es dazu seitens dem BMDW.

Ein weiterer Punkt: Die bei Menschen über 30 Jahren soll derzeit verlangte Mindestentlohnung von 60 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage  gesenkt werden, stattdessen soll eine einheitliche Grenze von 50 Prozent für alle Altersgruppen geschaffen. Auch das Punkteschema hinsichtlich Berufserfahrung und Qualifikation, mit dem bewertet wird, ob die Arbeitskraft qualifiziert ist, soll flexibilisiert werden. Im Bereich der Sprachkenntnisse soll etwa die Punktevergabe für Deutsch und Englisch gleichgestellt werden, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.

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