Erneuerbare Energie

Steiermark bringt Solaranlagen-Pflicht für Neubauten auf den Weg

Solaranlage, Photovoltaik
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Die Steiermark hat in einer Novelle des Baugesetzes eine Solaranlagen-Pflicht für Neubauten auf den Weg gebracht. Die Begutachtung der Novelle ist bis Ende Jänner angesetzt. Damit wäre es nach Wien bereits das zweite Bundesland mit einer entsprechenden Verpflichtung.

Laut Entwurf müssen Neubauten ab einer Grundfläche von 100 Quadratmetern in der Steiermark künftig mit einer Photovoltaikanlage auf dem Bauplatz ausgestattet werden. Je 100 Quadratmeter Grundfläche müssen demnach 3 Quadratmeter PV-Anlage errichtet werden. Bei einer Grundfläche des Gebäudes von mehr als 250 Quadratmeter ist es das Doppelte. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Anlage dem Ortsbildgesetz widerspricht oder die Solarstrahlung an dem Standort einen gewissen Grenzwert unterschreitet.

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Bundesländer sitzen am Hebel für PV-Ausbau

Damit wäre die steirische Regelung sogar umfangreicher als jene in Wien, wo eine PV-Pflicht bei Wohnbauten erst ab 300 Quadratmeter Grundfläche gilt. Bei Gewerbeimmobilien gilt auch in Wien die Grenze von 100 Quadratmeter.

„Den Vorreiter-Bundesländern Wien und Steiermark müssen umgehend auch die anderen Bundesländer folgen“, reagiert Herbert Paierl, Vorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, in einer Aussendung auf die Novelle. Tatsächlich wird ab nächstem Jahr, wenn das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) in Kraft tritt, eine massive PV-Ausbauwelle notwendig. 11 Terawattstunden Strom zusätzlich sollen bis 2030 aus Sonnenenergie gewonnen werden, um das Ziel von 100 Prozent Ökostrom zu erreichen.

Burgenland fürchtet PV-Ausbau auf Freiflächen

Das Gesetz regelt allerdings nur den Rahmen und vor allem die Förderung des Ausbaus – welche Flächen dafür infrage kommen, bestimmen die Bundesländer. Einzelne Länder, wie das Burgenland, fürchten, aufgrund zahlreicher geeigneter Flächen die Hauptlast des Ausbaus tragen zu müssen und bringen sich mit Raumordnungs-Novellen in Stellung. Das Burgenland etwa setzt eine vom Land festgelegte Abgabe für Freiflächenanlagen um – ursprünglich war sogar geplant, den Freiflächenausbau überhaupt nur einer hundertprozentigen Landestochter zu ermöglichen. Experten betonen, dass es für die hohen Ausbauziele nicht genügen wird, alle geeigneten Dachflächen auszubauen.

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