Bybit holt sich EMI-Lizenz für Zahlungsdienstleistungen jenseits von Krypto
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Die Bybit EU GmbH, der österreichische Ableger der Krypto-Börse Bybit, hat einen wichtigen regulatorischen Meilenstein erreicht: Die zugehörige Bybit Payments GmbH hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Lizenz als E-Geld-Institut (E-Money Institute, EMI) erhalten. Damit darf das Unternehmen künftig neben Krypto-Dienstleistungen auch regulierte E-Geld- und Zahlungsdienste anbieten – ein Schritt, der Bybit näher an ein umfassendes Fintech-Angebot heranrückt.
Zwei Lizenzen, zwei Gesellschaften
Bybit ist in Österreich mit zwei separaten juristischen Einheiten aktiv: Die Bybit EU GmbH verfügt bereits über eine Lizenz nach der EU-Verordnung „Markets in Crypto-Assets“ (MiCAR) und darf damit unter anderem Krypto-Assets verwahren, tauschen und für Kunden übertragen. Die neu lizenzierte Bybit Payments GmbH ist rechtlich davon getrennt und unterliegt eigenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Beide Dienstleistungen sollen künftig gemeinsam über die Plattform Bybit.eu zugänglich sein.
Georg Harer, Geschäftsführer beider Gesellschaften, bezeichnet die EMI-Lizenz als „wichtigen Meilenstein“ im langfristigen Europa-Engagement von Bybit. Bernhard Krick, Geschäftsführer der Bybit Payments GmbH, betont die Trennung der beiden regulierten Einheiten als „von grundlegender Bedeutung“.
Was die Lizenz ermöglicht
Eine EMI-Lizenz erlaubt es einem Unternehmen, elektronisches Geld auszugeben und Zahlungsdienste im Rahmen des europäischen Finanzdienstleistungsrechts zu erbringen – sie ist jedoch keine Banklizenz. Bybit Payments darf damit keine Einlagen entgegennehmen oder Kredite vergeben, wohl aber eine Reihe von Zahlungsfunktionen aufbauen, darunter:
- Direktzahlungen von Person zu Person
- E-Geld-Dienstleistungen
- Open-Banking-Funktionen
- Zahlungslösungen für Händler
- perspektivisch auch Kartenprogramme
Laut Unternehmensangaben sollen diese Dienste dank des europäischen „Pass-Prinzips“ perspektivisch über den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum hinweg verfügbar sein – mit Ausnahme Maltas, wo Bybit EU bereits bei den Krypto-Diensten keine Kunden betreut. Konkrete Termine für die Einführung einzelner Produkte nannte das Unternehmen noch nicht; weitere Details sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Einordnung
Für Kunden ändert sich durch die Lizenzerteilung zunächst nichts unmittelbar: Neue Zahlungsfunktionen werden laut Bybit erst schrittweise eingeführt, sobald sie einsatzbereit sind. Wer Krypto-Dienste nutzt, bleibt weiterhin Vertragspartner der Bybit EU GmbH; für künftige E-Geld- und Zahlungsdienste wird die Bybit Payments GmbH der Vertragspartner sein.
Die Verzahnung von Krypto-Handel und klassischen Zahlungsdiensten ist ein Trend, den auch andere große Krypto-Plattformen verfolgen, um ihre Angebote näher an Alltagsanwendungen wie Karten oder Überweisungen zu bringen. Mit dem Sitz beider Gesellschaften in Wien und der Regulierung durch die FMA positioniert sich Bybit damit stärker im österreichischen und europäischen Fintech-Umfeld.

