"Irreführende Werbung"

Deutsche Wettbewerbszentrale verklagt Tesla wegen Autopilot-Werbung

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Die Wettbewerbszentrale in Deutschland hat Tesla auf Unterlassung verklagt. Am Landgericht München soll darüber entschieden werden, ob Werbeslogans wie „Autopilot inklusive“ oder „Volles Potenzial für autonomes Fahren“ irreführend sind. Geworben wird damit für den digitalen Fahrassistenten. Die Verhandlung jedenfalls könnte wegweisend sein, geht es dabei doch auch um die Definition von „autonomen Fahren“.

Wie „Heise“ und „Die Welt“ übereinstimmend berichten, wirft die „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ Tesla irreführende Werbung vor. Bei der Zentrale handelt es sich um einen „von Verbänden, Kammern und Unternehmen getragenen gemeinnützigen Verein zur Selbstkontrolle der Wirtschaft“. Das Problem: Ein einheitlicher rechtlicher Rahmen für autonome Fahrzeuge existiert in Deutschland noch nicht, ebenso wenig in Österreich. Die Werbung von Tesla vermittle laut der Wettbewerbszentrale aber den Eindruck, die Autos könnten – und vor allem: dürften – vollkommen autonom auf der Straße fahren.

Tesla: Keine irreführende Werbung

Der fehlende rechtliche Rahmen hat auch zur Folge, dass derartige Funktionen noch nicht zugelassen werden – was,  kombiniert mit den Werbeslogans über den „Autopilot“ bei den Verbrauchern „falsche Vorstellungen“ hervorrufen soll. Tesla bestreitet die Vorwürfe und argumentiert mit den Erklärungen zum autonomen Fahren auf der Webseite. Dort heißt es unter anderem: „Die gegenwärtig aktivierten Funktionen verlangen eine aktive Überwachung durch den Fahrer – ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich“. Einige Merkmale würden eine „manuelle Blinkerbetätigung“ erfordern und damit nur einen beschränkten Funktionsbereich aufweisen.

Viele Hürden auf dem Weg zum autonomen Fahren

Derzeit ist die Technologie jedenfalls nicht nicht so weit, um auf die Straßen gelassen werden zu können. Das liegt auch an den Sicherheitsfreigaben, erklärt Tesla: „Die Aktivierung und Verwendung von Autonomiefunktionen verlangen den Nachweis über Milliarden von gefahrenen Kilometern, dass ihre Zuverlässigkeit das Vermögen von menschlichen Fahrern weit überschreitet. Zudem sind für den autonomen Betrieb gesetzliche Genehmigungen erforderlich, die je nach Rechtsprechung noch länger dauern dürften“. Parallel dazu kündigte Tesla-Chef Musk aber bereits eine Art Abomodell für das autonome Fahren an. Der Prozess jedenfalls beginnt heute Dienstag, 16. Juni 2020.

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