Corona-Hilfe

Härtefallfonds: Phase 2 ohne Unter- und Obergrenzen

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). © C. Perwein/BMKÖS
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Nachdem es nach dem Start der Vergaben aus dem Härtefallfonds auch zu Kritik gekommen ist, werden die Kriterien nun gelockert und der Topf vergrößert. Der Fonds wird wird von einer auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. Das hat Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) heute in einer Pressekonferenz angekündigt. In der zweiten Auszahlungsphase, die im April starten soll, sollen künftig quasi alle Einzel- und Kleinstunternehmer sowie Selbstständige und Freiberufler zum Zug kommen – unabhängig von Gründungsjahr, Mehrfachversicherung und Einkommen. Bisher geltende Ober- und Untergrenzen beim Einkommen sollen wegfallen.

Der Härtefallfonds wurde am vergangenen Freitag gestartet, um Kleinunternehmern und Selbstständigen in der Corona-Krise mit schnellem staatlichen Zuschüssen zu helfen. In der ersten Phase, die nunmehr seit Freitag Abend läuft, wurden bisher mehr als 85.000 Anträge gestellt, etwa 90 Prozent davon sollen bereits durch Mitarbeiter der Wirtschaftskammer bearbeitet worden sein. 17.971 der eingereichten Anträge kommen aus Wien. Hilfesuchende konnten in der Phase 1 um einen Zuschuss von bis zu 1.000 Euro ansuchen. Dieser Zuschuss muss nicht zurück gezahlt werden.

Ober- und Untergrenze entfallen

„Wir haben unsere Erfahrungen aus den ersten Tagen der Abwicklung an die Regierung rückgemeldet und wichtige Verbesserungen für die Unternehmerinnen und Unternehmer im Land erreichen können. So werden beispielsweise die Einkommensober- und -untergrenzen künftig entfallen und Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste nicht weiter Ausschlussgründe sein”, aagt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Außerdem können in der Phase 2 nun auch Neugründer (Unternehmensgründungen ab 1.1.2020) aus diesem “Erste-Hilfe-Fonds“ einen Pauschalbetrag beziehen.

Bisher sahen die Regeln in Phase eins vor, dass bestimmte Ober- und Untergrenzen beim Einkommen nicht über- bzw. unterschritten werden durften (5.500 bzw. 75.180 Euro Euro), auch musste man vor dem 1. Jänner 2020 gegründet haben und durfte nicht mehrfach versichert sein.

Sowohl Vizekanzler Werner Kogler als auch Vertreter der Wirtschaftskammer, darunter etwa Kärntens Wirtschaftskammerpräsident Jürgen Mandl, hatten zuletzt gefordert, dass der Härtefallfonds für einen weiteren Kreis an Unternehmern und Selbstständigen geöffnet werden soll. Auch seitens EPUs, etwa der YogaUnion Österreich als Interessensvertretung der Yogalehrenden, gab es Kritik.

Am Freitag sollen außerdem Details zum 15 Mrd. Euro schweren Nothilfefonds für von den Schließungen betroffenen Unternehmen vorgestellt werden. Mit Mitte nächster Woche sollen die zuständigen Stellen mit der Bearbeitung der Anträge beginnen können.

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