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Kurz vor Jahresende: Inkasso-Forderungen jetzt übergeben

Walter Koch vom KSV1870. © WILKE
Walter Koch vom KSV1870. © WILKE

Das laufende Geschäftsjahr biegt auf die Zielgerade. Spätestens jetzt ist die Zeit gekommen, offene Rechnungen einbringlich zu machen. Am einfachsten funktioniert das, wenn ausstehende Forderungen frühzeitig an Profis wie den KSV1870 übergeben werden. Dazu sollte man aber auch die wichtigsten Fachbegriffe kennen. 

Österreichs Privathaushalte geraten immer mehr unter wirtschaftlichen Druck. Das geht aus der aktuellen Austrian-Business-Check-Umfrage des KSV1870 hervor. Demnach gibt rund die Hälfte der Privaten (51 %) im Vergleich zum Vorjahr weniger Geld aus, um über die Runden zu kommen. „Die vergangenen Jahre waren nicht einfach und die Schwierigkeiten sind nach wie vor allgegenwärtig. Immer mehr Private haben damit zu kämpfen, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen“, so Walter Koch, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH.

Angesichts der jüngeren Vergangenheit ist es nachvollziehbar, dass Konsument:innen in die finanzielle Bredouille geraten. Doch als verantwortungsvolle:r Unternehmer:in muss man auch jetzt ein genaues Auge darauf haben, dass gestellte Rechnungen (fristgerecht) bezahlt werden. Einerseits müssen eigene Kosten gedeckt werden, andererseits geht es um die Liquidität des Betriebes, den Erhalt von Arbeitsplätzen und ein positives Wirtschaftsergebnis am Jahresende. 

Geschäftsjahr endet: Inkasso-Forderungen jetzt übergeben

Egal, ob Sie ein kleines Unternehmen führen, als Freiberufler arbeiten oder ein Gläubiger mit eigenem betrieblichen Mahnwesen sind, das Einholen offener Forderungen kann eine zeitraubende Angelegenheit sein. Deshalb: Melden Sie dem KSV1870 jetzt ihre offenen Forderungen. Wir kümmern uns darum, dass Sie noch vor Buchungsschluss entsprechende Geldrückflüsse erhalten. Vergessen Sie nicht: Dabei handelt es sich um Geld, das Ihnen aufgrund von erbrachten Leistungen zusteht. 

Fachbegriffe zu kennen, zahlt sich aus

Und auch wenn Sie sich entscheiden, das Mahnwesen auszulagern, die wichtigsten Inkasso-Begriffe sollten bekannt sein. Hier ein kleiner Auszug – eine detailliertere Auflistung finden Sie am KSVBLOG.

  • Forderung

Eine Forderung ist der Anspruch eines Gläubigers auf eine Leistung seines Schuldners. Offene Forderungen bestehen beispielsweise, wenn Ware geliefert, die Rechnung jedoch noch nicht bezahlt wurde.

  • Forderungsbetreibung

Grundsätzlich setzen wir bei der Forderungsbetreibung auf die schriftliche Mahnung und das Telefoninkasso. Mahnt der KSV1870, reagieren säumige Zahler meist schon auf die erste Mahnung. Sie begleichen dann die Forderung oder bieten eine Zahlungsvereinbarung an. Nach sieben Wochen der Betreibung liegen genug Informationen vor, auf deren Basis wir unseren Kunden eine Klage oder das Überwachungsinkasso empfehlen können.

  • Außergerichtliche Betreibung

Bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden, versuchen wir, eine außergerichtliche Einigung (meist eine Zahlung oder eine Zahlungsvereinbarung) mit den säumigen Kunden der Auftraggeber zu erzielen. Unsere Betreibungsmaßnahmen zielen im Kern darauf ab, rasch eine tragfähige Lösung für unsere Kunden und deren Kunden zu finden. Die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH versteht sich dabei als Vermittlerin zwischen unterschiedlichen Interessen.

  • Gerichtliches Inkasso

Wenn alle außergerichtlichen Versuche, um eine Forderung einbringlich zu machen, scheitern, kann der Gläubiger rechtliche Schritte einleiten. Die Forderung wird dann im Rahmen gerichtlicher Verfahren betrieben, wobei der KSV1870 hierfür mit einer Reihe von Vertrauensanwälten zusammenarbeitet.

  • Mahnwesen

Das Mahnwesen umfasst jene Schritte, die der Gläubiger unternimmt, um den säumigen Kunden zur Begleichung der ausstehenden Forderung zu bewegen, bevor er die Forderung an ein Inkassounternehmen übergibt. Gut zu wissen: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zu mahnen. Erfahrungsgemäß erinnern Gläubiger zumindest einmal daran, dass die Rechnung noch unbeglichen und somit umgehend zu bezahlen ist.

  • Verjährung

Forderungen haben eine Verjährungsfrist, innerhalb derer der Gläubiger rechtliche Schritte zur Betreibung einleiten kann. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Forderung jedoch nicht mehr gerichtlich durchsetzbar. Grundsätzlich gilt: Geldforderungen haben in Österreich eine dreijährige Verjährungsfrist. Aber wird trotz Verjährung bezahlt, kann diese Zahlung nicht mehr zurückgefordert werden.

  • Gebührenverordnung und Gebühren

Die Gebührenverordnung legt in Österreich die Höchstsätze fest, die Inkassoinstitute für ihre Tätigkeiten bei der Einziehung fremder Forderungen verrechnen können. Sie ist komplex, regelt dadurch aber auch detailliert, welche Arbeitsschritte und Maßnahmen Inkassodienstleister in welcher Höhe verrechnen dürfen. Die häufigsten Gebühren sind: Bearbeitungsgebühr, Evidenzgebühr, Mahngebühr, Anschriftenerhebung, Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Wegentgelt usw. Als KSV1870 halten wir uns an die Gebührenverordnung.

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