Datenspeicherung

DSGVO: Google Analytics startet Tools für die Umsetzung der neuen EU-Datenschutz-Regeln

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Google hat heute erstmals konkrete Maßnahmen vorgestellt, mit denen Nutzer von Google Analytics sich auf die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU vorbereiten können. Das erste Tool bietet „Data Retention Controls“, über die festgelegt werden kann, nach welchem Zeitraum personenbezogene Daten automatisch gelöscht werden. Damit können Website-Anbieter, die Google Analytics verwenden, auf das durch die DSGVO geregelte „Recht auf Vergessen“ umsetzen.

Anonymisierte Daten fließen weiterhin in Reports

Die entsprechenden Einstellungen sind in der Admin-Konsole unter Tracking/Data Retention verfügbar – gelöscht werden Daten aber erst ab 25. Mai. In den Einstellungen kann man festlegen, ob personenbezogene Daten gestaffelt nach 14 bis 50 Monaten automatisch gelöscht werden. Gelöscht werden dann im jeweils nächsten Monat alle Daten, die älter als der gewählte Zeitraum sind und zB. über die IP-Adresse mit einer konkreten Person identifiziert werden können (Cookies, Benutzer-ID, Werbe-IDs, etc.). Aggregierte, anonymisierte Daten, sind davon nicht betroffen – sie werden benötigt, um Reports erstellen zu können.

IP-Anonymisierung bereits verfügbar

Ebenfalls wichtig für die Umsetzung der DSGVO ist die IP-Anonymisierung, die bereits verfügbar ist. Nach der Datenschutzverordnung ist die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum und darf somit nur verarbetet werden, wenn es entweder eine explizite Einwilligung des Nutzers (Opt-in) oder ein nachvollziehbares Interesse des Verarbeiters gibt, das die Interessen des Nutzers überwiegt. Da dieser Teil in der DSGVO unscharf formuliert ist, gehen die Meinungen, ob die IP-Adresse im Fall von Google Analytics und Co. gespeichert werden darf, auseinander.

Darüber hinaus hat Google ein weiteres Tool angekündigt, mit dem Daten einzelner Nutzer gelöscht werden können – es soll noch vor 25. Mai fertig sein. Die diversen Terms und Policies sind laut Google bereits für die DSGVO aktualisiert worden.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für allfällige Rechtsfolgen, die sich aus der Umsetzung dieser Informationen ergeben.

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