EU-Pläne

EU Inc soll Startups bis zu 440 Millionen Euro sparen – Umsatzeinbußen für Notare erwartet

KI-generierte Szene beim Notar. © Nano Banana 2 / Trending Topics
KI-generierte Szene beim Notar. © Nano Banana 2 / Trending Topics

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Einführung einer neuen, EU-weit einheitlichen Unternehmensrechtsform vorgelegt, die sogenannte EU Inc. Diese soll, kurz gesagt, Startup-Gründungen in 48 Stunden um maximal 100 Euro ermöglichen, und zwar ohne Bankkonto und Notar – mehr dazu hier.

Die Folgenabschätzung zeigt ein differenziertes Bild: Während Unternehmen und Investoren von erheblichen Einsparungen profitieren sollen, entstehen für Mitgliedstaaten und bestimmte Berufsgruppen spürbare Anpassungskosten.

Weniger Bürokratie, niedrigere Gründungskosten

Für Unternehmen, die die neue Rechtsform nutzen, werden substanzielle Kostensenkungen erwartet. Die Schätzungen belaufen sich auf zwischen 328 Millionen und 440 Millionen Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren, verteilt auf rund 308.000 EU Inc-Unternehmen, die erwartet werden. Grundlage dieser Einsparungen sind vor allem vereinfachte, vollständig digitale Verfahren für Gründung, Kapitalerhöhungen und Anteilsübertragungen.

Besonders relevant sind die Einsparungen bei Investitionstransaktionen. Für eine wachstumsphasenbezogene Anteilsübertragung im Wert von 500.000 Euro werden Einsparungen von 1.780 bis 2.850 Euro veranschlagt, die unter anderem dadurch entstehen, dass persönliche Formalitäten und die verpflichtende Einbindung von Notaren und anderen Intermediären entfallen. Für Finanzierungsrunden werden zusätzlich Einsparungen von rund 1.100 Euro pro Runde erwartet, da Kapitalerhöhungen und Anteilsausgaben künftig vollständig digital abgewickelt werden können.

Hinzu kommen digitale Werkzeuge für gesellschaftsrechtliche Verfahren, darunter die Möglichkeit, Gesellschafter- und Vorstandssitzungen online abzuhalten. Für bereits bestehende Unternehmen, die in die neue Rechtsform umwandeln, werden allerdings einmalige Anpassungskosten erwartet, da interne Prozesse auf digitale Verfahren umgestellt werden müssen.

Kosten für die Mitgliedstaaten: IT-Investitionen und Einnahmeausfälle

Die Umsetzung der neuen Rechtsform ist für die Mitgliedstaaten nicht kostenlos. Im Bereich der IT-Infrastruktur werden einmalige Kosten von insgesamt 2,7 Millionen Euro für alle Mitgliedstaaten erwartet, um nationale IT-Systeme an die zentrale EU-Schnittstelle für die Registrierung anzubinden. Dabei können die Staaten auf bereits bestehende Technologien zur Vernetzung nationaler Unternehmensregister über das BRIS-System aufbauen.

Für einzelne Mitgliedstaaten, in denen Behörden für die präventive Kontrolle zuständig sind, werden zusätzliche Kosten von rund 50.000 Euro je Mitgliedstaat veranschlagt, um diese Behörden an die Unternehmensregister anzubinden. Im Bereich der Insolvenzverfahren kommen Kosten für die Entwicklung und den Betrieb elektronischer Auktionsplattformen hinzu, die auf 500.000 bis 700.000 Euro für alle Mitgliedstaaten geschätzt werden.

Darüber hinaus sieht das Paket eine Kostenobergrenze von 100 Euro für die Registrierung vor, was zu Einnahmeausfällen bei Unternehmensregistern und anderen an der Registrierung beteiligten Behörden führen wird. Die Kommission geht davon aus, dass diese Ausfälle zumindest teilweise durch erhöhte Wirtschaftsaktivität und Steuereinnahmen neuer Unternehmen kompensiert werden.

Steuerliche Effekte: Moderat, aber nicht neutral

Die steuerlichen Auswirkungen des Maßnahmenpakets werden insgesamt als begrenzt eingeschätzt, sind jedoch nicht vollständig neutral. Ein zentrales Element ist das sogenannte EU-ESO, ein vereinfachtes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm auf Basis von Aktienoptionen. Dieses sieht einen einheitlichen, für Arbeitnehmer günstigen Besteuerungszeitpunkt vor, der trockene Steuerbelastungen auf Mitarbeiteraktienoptionen vermeidet.

Für Mitgliedstaaten, in denen Einkünfte aus Mitarbeiteraktienoptionen derzeit zu einem früheren Zeitpunkt besteuert werden, entstehen durch die Harmonisierung negative Liquiditätseffekte. Die Kommission stuft diese Effekte jedoch als moderat und vorübergehender Natur ein, da die Steuern letztlich fällig werden, nur zu einem späteren Zeitpunkt. Eine dauerhafte Minderung des Steueraufkommens wird nicht erwartet.

Auswirkungen auf Notare: Zwischen Effizienzgewinn und Umsatzverlust

Die Auswirkungen auf Notare und andere Intermediäre sind zweigeteilt. Einerseits sollen sie laut EU-Kommisson von einem harmonisierten gesellschaftsrechtlichen Rahmen profitieren, der mehr Rechtssicherheit schafft, sowie von effizienteren und digitalisierten Verfahren. Andererseits sind spürbare wirtschaftliche Einbußen zu erwarten, heißt es.

Konkret betroffen sind Notare in jenen Mitgliedstaaten, in denen sie bislang an Registrierungsverfahren beteiligt sind: Die Kostenobergrenze von 100 Euro für die Registrierung führt dort zu direkten Einnahmeausfällen. Noch gravierender dürfte der Wegfall der verpflichtenden Einbindung von Intermediären bei Anteilsübertragungen wirken, der in betroffenen Mitgliedstaaten ebenfalls zu Umsatzverlusten führen wird.

„Die Beseitigung der verpflichtenden Beteiligung von Intermediären bei Anteilsübertragungen wird in jenen Mitgliedstaaten, in denen Intermediäre an Anteilsübertragungen beteiligt sind, zu Einnahmeverlusten für diese führen“, heißt es in dem Dokument.

Hinzu kommen einmalige Anpassungskosten, da bestehende Arbeitsabläufe und IT-Systeme der Intermediäre auf die neuen, digitalisierten Verfahren für Unternehmen der EU Inc. umgestellt werden müssen. Die Gesamtbewertung für den Berufsstand der Notare fällt damit gemischt aus: mehr Rechtssicherheit auf der einen, strukturelle Einnahmerückgänge auf der anderen Seite.

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