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EU-Kommission geht gegen Porno-Seiten vor, sieht Verstöße gegen DSA

Das weltbekannte Logo von Pornhub. © Trending Topics
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Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass vier der weltweit größten Pornoplattformen gegen das EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verstoßen. Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos haben es demnach versäumt, Minderjährige wirksam vor dem Zugang zu pornografischen Inhalten zu schützen. Die Untersuchungen wurden bereits am 27. Mai 2025 förmlich eingeleitet.

Worum geht es?

Der Digital Services Act verpflichtet sehr große Online-Plattformen dazu, systematisch zu bewerten, welche Risiken ihre Dienste für bestimmte Nutzergruppen darstellen, und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Im Mittelpunkt der aktuellen Untersuchung steht der Schutz von Minderjährigen vor nicht jugendfreien Inhalten.

Die Kommission bemängelt zwei zentrale Problembereiche: mangelhafte Risikobewertungen und unzureichende Maßnahmen zur Risikominderung. Beide Punkte betreffen alle vier untersuchten Plattformen.

Die Vorwürfe im Detail

Unzureichende Risikobewertungen

Laut den vorläufigen Feststellungen haben die Plattformen die Risiken für Minderjährige nicht sorgfältig genug ermittelt und bewertet. Wo Risiken erkannt wurden, fehlte es an objektiven und gründlichen Methoden. Stattdessen standen in den Bewertungen geschäftliche Interessen wie mögliche Reputationsschäden im Vordergrund, anstatt die gesellschaftlichen Risiken für Kinder und Jugendliche zu analysieren, wie es das Gesetz verlangt.

Darüber hinaus wirft die Kommission Stripchat, XVideos und XNXX vor, Treffen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich auf Kinderrechte und Altersverifikation spezialisieren, in ihren Risikobewertungen falsch dargestellt oder gänzlich ignoriert zu haben.

Wirkungslose Schutzmaßnahmen

Alle vier Plattformen geben in ihren Nutzungsbedingungen an, dass ihre Dienste ausschließlich für Erwachsene bestimmt sind. In der Praxis reicht jedoch ein einziger Klick, mit dem Nutzer bestätigen, über 18 Jahre alt zu sein, um Zugang zu erhalten. Die Kommission wertet diese sogenannte „Selbsterklärung“ als keine wirksame Schutzmaßnahme.

Auch weitere Maßnahmen wie das Verwischen von Vorschaubildern, Inhaltswarnungen und Labels wie „Nur für Erwachsene“ stuft die Kommission als unzureichend ein, um Minderjährige effektiv vom Zugang zu schädlichen Inhalten abzuhalten. Als angemessene und verhältnismäßige Lösung gilt der Kommission hingegen eine echte, datenschutzfreundliche Altersüberprüfung.

Mögliche Konsequenzen

Die betroffenen Plattformen haben nun das Recht, die Untersuchungsakten der Kommission einzusehen und schriftlich auf die vorläufigen Feststellungen zu antworten. Außerdem können sie von sich aus Maßnahmen ergreifen, um die beanstandeten Verstöße zu beheben.

Bestätigt die Kommission ihre Einschätzung abschließend, drohen den Plattformen erhebliche Sanktionen:

  • Geldbußen von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Anbieters
  • Zwangsgelder, um die Plattformen zur Einhaltung der Vorschriften zu zwingen
  • Eine formelle Nichteinhaltungsentscheidung der Kommission

Parallel zu den Verfahren gegen die vier großen Plattformen laufen koordinierte Maßnahmen nationaler Behörden gegen kleinere pornografische Plattformen, um eine einheitliche Durchsetzung des DSA in der gesamten EU sicherzustellen.

Technische Lösung in Entwicklung

Die Europäische Kommission entwickelt derzeit eine eigene EU-App zur Altersüberprüfung, die als Referenzstandard für eine benutzerfreundliche und datenschutzfreundliche Methode dienen soll. Die App wird derzeit mit Mitgliedstaaten, Online-Plattformen und weiteren Beteiligten getestet und soll künftig vollständig mit den EU-Identitäts-Wallets (EUid) kompatibel sein.

Stimmen aus Brüssel

„In der EU tragen Online-Plattformen eine Verantwortung. Kinder greifen in immer jüngerem Alter auf Inhalte für Erwachsene zu, und diese Plattformen müssen robuste, datenschutzfreundliche und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige von ihren Diensten fernzuhalten“, so Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie.

Die vorläufigen Feststellungen greifen dem endgültigen Ergebnis der laufenden Untersuchungen nicht vor. Ob und welche Sanktionen letztlich verhängt werden, entscheidet sich erst nach Abschluss des Verfahrens.

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