Hintergrund ist die Sorge, Unternehmen könnten durch parallele Regelwerke doppelt belastet werden. Vor allem aus Deutschland war zuletzt Druck gekommen, industrielle KI-Anwendungen pragmatischer zu behandeln. Wirtschaftsverbände argumentieren seit Monaten, dass viele Maschinen bereits strengen Sicherheits- und Produkthaftungsregeln unterliegen und deshalb keine vollständige Doppelregulierung nötig sei.
Industrie hält Entlastung für unzureichend
Die Entlastung fällt allerdings begrenzter aus, als Teile der Industrie gehofft hatten. Mehrere Vorgaben des AI Acts bleiben weiterhin anwendbar, insbesondere bei bestimmten sicherheitsrelevanten Anwendungen. Kritik kommt deshalb aus dem liberalen Lager im Europaparlament. Die FDP-Abgeordnete Svenja Hahn bezeichnete das Ergebnis als unzureichend und warnte davor, europäische Unternehmen gegenüber den USA und China regulatorisch ins Hintertreffen zu bringen. Sie spricht von einem „Mini-Kompromiss mit Maxi-Bürokratie“.
Keine Einigung erzielten die Verhandler bei einer weiteren Forderung aus der Industrie: Geräte unter der sogenannten Funkanlagenrichtlinie – darunter vernetzte Alltagsgeräte wie Smartwatches, smarte Haushaltsgeräte oder KI-Brillen – bleiben weiterhin vom AI Act erfasst. Gerade bei Consumer-Hardware hatten Unternehmen auf weitergehende Ausnahmen gedrängt.
Fristen für Hochrisiko-KI verschoben
Parallel dazu verschiebt die EU wichtige Fristen für Hochrisiko-KI (mehr dazu hier). Die entsprechenden Regeln sollten ursprünglich ab 2026 und 2027 schrittweise greifen, nun wird der Zeitplan um mehr als ein Jahr nach hinten verschoben. Betroffen sind unter anderem biometrische Identifikationssysteme sowie KI-Anwendungen in sensiblen Bereichen wie Medizin oder kritischer Infrastruktur. Die EU begründet die Verzögerung mit dem hohen technischen und administrativen Aufwand bei der Umsetzung.
Neu beschlossen wurde außerdem ein Verbot von KI-Anwendungen zur Erstellung manipulierter Nacktbilder realer Personen. Auslöser der Debatte waren zuletzt Vorfälle auf der Plattform X rund um den KI-Chatbot Grok, bei denen User massenhaft sexualisierte Deepfake-Inhalte erstellen ließen. Künftig sollen derartige Anwendungen europaweit illegal sein.
Die Änderungen sind Teil einer breiteren Strategie der EU-Kommission, bestehende Digitalgesetze stärker auf wirtschaftliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Während Europa international weiterhin als Vorreiter bei der KI-Regulierung gilt, wächst gleichzeitig die Sorge, dass zu komplexe Vorgaben Innovation und Investitionen bremsen könnten. Die aktuellen Anpassungen am AI Act markieren deshalb auch einen politischen Kurswechsel: weg von einem rein vorsorgenden Regulierungsansatz, hin zu stärker branchenspezifischen Lösungen.