AI Act: Strenge Regeln für Hochrisikosystem werden verschoben
Das Europäische Parlament hat einen weiteren Schritt zur Überarbeitung des Artificial Intelligence Act (AIA) unternommen. Die Ausschüsse für Binnenmarkt und bürgerliche Freiheiten stimmten mit großer Mehrheit für ein Vereinfachungspaket, das bestimmte Fristen verschiebt, neue Verbote einführt und mehr Flexibilität für Unternehmen schafft.
Was wird aufgeschoben?
Der Kern des Pakets ist die Verschiebung von Anwendungsfristen für Hochrisiko-KI-Systeme. Hintergrund: Wichtige technische Standards werden voraussichtlich nicht rechtzeitig bis zur ursprünglichen Frist am 2. August 2026 fertiggestellt sein. Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, schlagen die Abgeordneten konkrete neue Daten vor.
- 2. Dezember 2027 für Hochrisiko-KI-Systeme, die explizit im Gesetz aufgeführt sind, darunter Systeme aus den Bereichen Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Strafverfolgung, Justiz und Grenzmanagement.
- 2. August 2028 für KI-Systeme, die unter sektorspezifische EU-Produktsicherheitsvorschriften fallen oder als Sicherheitskomponenten in solchen Produkten eingesetzt werden.
Auch beim Thema Wasserzeichen gibt es eine Fristverlängerung. Anbieter sollen mehr Zeit bekommen, um KI-generierte Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte entsprechend zu kennzeichnen. Die Abgeordneten schlagen hier den 2. November 2026 vor, einen kürzeren Aufschub als die von der Kommission vorgeschlagenen Februar 2027.
Neues Verbot: KI-„Nudifier“-Apps
Ein zentrales neues Element ist das geplante Verbot sogenannter „Nudifier“-Systeme. Diese KI-Anwendungen erstellen oder manipulieren Bilder, um sie sexuell explizit oder intim darzustellen und dabei einer identifizierbaren realen Person zu ähneln, ohne deren Einwilligung. Das Verbot soll nicht gelten, wenn ein System über wirksame Sicherheitsmechanismen verfügt, die die Erstellung solcher Inhalte effektiv verhindern.
„Ich bin froh, dass es möglich war, einen Kompromiss zu erzielen, der für die Mehrheit des Parlaments und zumindest die zentristischen Parteien akzeptabel ist. Und dass dieser Kompromiss einen Vorschlag zum Verbot sogenannter Nudification-Apps enthielt, was ich für eine berechtigte Erwartung unserer Bürgerinnen und Bürger halte“, so Michael McNamara, Mitberichterstatter (Renew, Irland)
Mehr Flexibilität für Unternehmen
Das Paket enthält auch Maßnahmen, die europäischen Unternehmen den Umgang mit dem KI-Gesetz erleichtern sollen.
- Dienstleister dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, um Verzerrungen in KI-Systemen zu erkennen und zu korrigieren, allerdings nur unter strengen Auflagen und wenn es unbedingt notwendig ist.
- Kleine mittelgroße Unternehmen (Small Mid-Caps) sollen künftig von denselben Unterstützungsmaßnahmen profitieren wie KMU, um den Übergang beim Wachstum zu erleichtern.
- Für Produkte, die bereits unter sektorspezifische EU-Sicherheitsvorschriften fallen (etwa Medizinprodukte, Spielzeug oder Funkgeräte), sollen die Anforderungen des AI Act weniger streng ausfallen, um Doppelregulierung zu vermeiden.
„Wir wollen berechenbare, vereinfachte Regeln, die Überschneidungen mit sektoralen Rechtsvorschriften beseitigen und die Fragmentierung zwischen den Mitgliedstaaten reduzieren. Wenn Europa wettbewerbsfähig sein will, müssen wir Investitionen steigern und den Einsatz von KI erleichtern“, so Arba Kokalari, Mitberichterstatterin (EVP, Schweden).
Wie geht es weiter?
Das Plenum des Europäischen Parlaments soll voraussichtlich am 26. März über das Mandat abstimmen. Danach können die Verhandlungen mit dem Rat der EU beginnen. Das Vereinfachungspaket ist Teil des siebten Omnibus-Pakets der Europäischen Kommission vom 19. November 2025, das auch Änderungen an Datenschutz- und Datennutzungsgesetzen sowie die Einführung europäischer Business-Wallets umfasst.

