Kryptowährungen

Österreichisches Finanzministerium will doch keine neue Steuer auf Bitcoin einführen (Update)

Bitcoin © Pexels
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Update: Das Finanzministerium hat gegenüber der APA verlautbart, dass es keine neue Kryptowährungssteuer geben soll. Die endgültige Version des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlasses würde so formuliert werden, dass keine Fehlinterpretationen mehr möglich seien.

Vor wenigen Wochen wurde seitens des Finanzministeriums eine Entwurf der neuen Einkommensteuerrichtlinien zur Begutachtung gesendet – und der hätte es aus Sicht von Besitzern von Kryptowährungen in sich gehabt. Denn das neue Finanzministerium möchte die Gewinne und Verluste als Kapitaleinkünfte klassifizieren. So konnte man zumindest die Formulierung interpretieren. Dies hätte bedeutet, dass sämtliche Gewinne (innerhalb und außerhalb der Spekulationsfrist) zu versteuern wären.

„Insofern wird auch künftig, bei der Veräußerung von Kryptowährungen und anderen Anlageprodukten, die im Gesetz definierte einjährige Spekulationsfrist, zur Anwendung kommen, sofern keine zinstragende Veranlagung erfolgt ist“, heißt es seitens Finanzministerium gegenüber der APA.

Spekulationsfrist

Erst im Sommer 2017 wurde vom Finanzministerium der alten Regierung die Meinung vertreten, dass im privaten Bereich nach einem Jahr Spekulationsfrist die Gewinne steuerfrei sind. Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft sind „dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt“, heißt es dazu aktuell noch auf der Webseite des Finanzministeriums.

Seither hat sich auf den Krypto-Märkten aber sehr viel getan. Der Kurs von Bitcoin explodierte Ende 2017 und stieg bis auf 20.000 Dollar an. Aktuell wird BTC um rund 11.600 Dollar gehandelt. Im Juni 2017 lag der Kurs noch bei etwa 2.500 Dollar.

Kammer mit Gegenargumenten

Die vermeintlichen Pläne des Finanzministeriums gehen aus einem Begutachtungsentwurf für Einkommenssteuerrichtlinien hervor, der vom BMF an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ende Dezember 2017 ausgesandt wurde. Die Kammer hat Informationen von Trending Topics zufolge im Begutachtungsverfahren Gegenargumente eingebracht. Ihr zufolge sei es nicht nachzuvollziehen, warum Kryptowährungen „Kapitalforderungen“ sein sollen.

„Nach unserer Einschätzung ist die alte BMF-Meinung im Sommer 2017 die richtige“, sagt David Gloser, geschäftsführender Gesellschafter des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters Ecovis in Wien. „Bitcoin-Veräußerungen im Privatbereich sind keine Kapitaleinkünfte, somit steuerfrei nach einem Jahr.“ Der endgültige Entwurf bleibt abzuwarten.

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