Energiewende

Wien beschließt Solaranlagen-Pflicht für neue Wohnbauten

Arbeiter montieren Solar-Panele. © Science in HD on Unsplash
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Die Solaranlagen-Pflicht in Wien ist fix: Der Landtag hat eine entsprechende Änderung der Bauordnung beschlossen. Demnach muss künftig nicht nur bei neuen Gewerbeimmobilien eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden, sondern auch bei Bildungseinrichtungen und im Wohnbau. „Gebäude brauchen 40% der städtischen Gesamtenergie und produzieren 18% der Treibhausgasemissionen und sind damit ein besonders wichtiger Hebel für den Klimaschutz in unserer Stadt“, sagt Vizebürgermeisterin Birgit Hebein.

Schlupfloch für Wohnbauten

Für Wohnbauten gilt ein etwas lockerer Rahmen als für Gewerbeimmobilien. Laut der Novelle muss je 300 Quadratmeter Grundfläche 1 Kilowattpeak Leistung in Form einer Photovoltaikanlage errichtet werden. Bei Gewerbeimmobilen gilt 1 Kilowattpeak Leistung pro 100 Quadratmeter. Die Stadt hofft jedoch, durch Förderungen aus dem Ökostromfonds die Errichtung größerer Anlagen anzuregen. Für Wohnbauten gibt es jedoch ein großes Schlupfloch: Kann argumentiert werden, dass die Errichtung einer solchen Anlage aus „rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen“ nicht möglich ist, sind Wohnbauten von der Pflicht befreit, anderswo eine Solaranlage zu bauen. Bei Gewerbeimmobilien gilt diese Ersatzverpflichtung.

Nur Dächer werden nicht reichen

Mit der Ausweitung der Solaranlagen-Pflicht will Wien einen Beitrag zu dem notwenigen, massiven Ausbau erneuerbarer Energie in den kommenden Jahren beitragen. Bis 2030 soll Österreich zum Ökostrom-Selbstversorger werden und Photovoltaik soll an diesem Ausbau mit rund 11 Terawattstunden den größten Anteil haben. Branchen-Experten haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es nicht genügen wird , Dachanlagen zu errichten, da dafür nicht genug Fläche vorhanden ist. Der Ausbau von Anlagen auf Freiflächen wurde im Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes eingeschränkt – das Gesetz ist derzeit in Begutachtung, soll aber schon mit 1. Jänner 2021 in Kraft treten.

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