Meta-Strafe wegen Kinderschutz-Versäumnissen auf 942 Millionen US-Dollar erhöht
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Ein Richter im US-Bundesstaat New Mexico hat Meta zu einer Zahlung von insgesamt 942 Millionen US-Dollar verurteilt – die bislang höchste Strafe, die gegen den Facebook- und Instagram-Konzern im Zusammenhang mit dem Schutz von Kindern verhängt wurde.
Richter Bryan Biedscheid ordnete am Donnerstag an, dass Meta einen neuen Ausgleichsfonds („abatement fund“) in Höhe von 567 Millionen Dollar einrichten muss. Diese Summe kommt zu einer bereits zuvor von einer Jury festgelegten Zivilstrafe von 375 Millionen Dollar hinzu. Der Großteil des neuen Fonds, rund 420 Millionen Dollar, soll in die Finanzierung klinischer und anderer verhaltenstherapeutischer Programme fließen, um bereits entstandene Schäden zu behandeln. Ein weiterer Teil ist für Schulungs- und Präventionsmaßnahmen vorgesehen, etwa für Lehrkräfte und Fachkräfte im Gesundheitswesen.
Vergleich mit Umweltverschmutzung
Biedscheid bezeichnete Meta in seiner Urteilsbegründung als „öffentliches Ärgernis“ („public nuisance“) und zog einen Vergleich zur Luftverschmutzung: Werbung und Inhalte seien das Produkt des Unternehmens, die psychische Belastung und sexuelle Ausbeutung von Kindern die dabei entstehende Verschmutzung. Diese Schäden blieben nicht auf die Plattformen selbst beschränkt, sondern wirkten sich auf das gesamte Internet und letztlich auf betroffene Kinder, ihre Familien, Schulen, Krankenhäuser und Behörden aus, so der Richter. Es ist nach Angaben aus dem Verfahren das erste Mal, dass ein soziales Netzwerk gerichtlich als öffentliches Ärgernis eingestuft wurde.
Hintergrund: Klage seit 2023
Grundlage des Urteils ist eine 2023 vom Bundesstaat New Mexico eingereichte Klage. Darin wurde argumentiert, Metas Empfehlungsalgorithmen hätten junge Nutzerinnen und Nutzer gezielt zu schädlichen Inhalten und Kontakten gelenkt und sie damit sexuell explizitem Material sowie potenziellen sexuellen Prädatoren ausgesetzt. In einer ersten Verfahrensphase war bereits festgestellt worden, dass Meta wiederholt gegen das „Unfair Practices Act“ des Bundesstaats verstoßen habe.
Weitere Auflagen für Meta
Neben der Zahlung muss Meta laut Gerichtsbeschluss zusätzliche Schutzmaßnahmen umsetzen, darunter:
- Accounts minderjähriger Nutzer dürfen Erwachsenen nicht mehr empfohlen werden, Erwachsene können Minderjährigen keine Nachrichten mehr senden.
- Der Versand und Empfang von Nacktbildern durch minderjährige Nutzer wird untersagt.
- Es gilt künftig eine „1-Strike-Regel“ für Erwachsene, die sexuelle Ausbeutung von Kindern begehen.
- „Like“-Zahlen werden für Nutzer unter 18 Jahren standardmäßig ausgeblendet.
- Push-Benachrichtigungen für Minderjährige sind nachts zwischen 22 und 7 Uhr sowie während der Schulzeit (8 bis 15 Uhr, außer an Wochenenden) untersagt.
- Ein monatliches Nutzungslimit von 90 Stunden über Instagram und Facebook hinweg – umgerechnet rund drei Stunden pro Tag – wird für Minderjährige verpflichtend.
Nach Angaben des Wall Street Journal soll Meta in New Mexico künftig zudem standardmäßig die Anzahl der „Likes“ auf Fotos verbergen und Nutzer dort über die Risiken seiner Plattformen aufklären.
Meta kündigt Berufung an
Ein Meta-Sprecher erklärte, man sei mit dem Urteil nicht einverstanden und werde Berufung einlegen. Das Unternehmen betonte, es arbeite intensiv daran, Nutzer sicher zu halten, und habe transparent über die Herausforderungen bei der Identifizierung schädlicher Inhalte und Akteure kommuniziert. Man sehe sich weiterhin gut aufgestellt, um Jugendliche online zu schützen.
Meta sieht sich in den USA derzeit Tausenden Klagen mit ähnlichen Vorwürfen gegenüber. Bereits im Frühjahr hatte der Konzern in Los Angeles einen vergleichbaren Fall verloren. In der kommenden Woche startet zudem ein weiteres bedeutendes Verfahren in Kalifornien: Fast drei Dutzend US-Generalstaatsanwälte werfen Meta dort Verstöße gegen Kinderdatenschutz-Gesetze vor.

