impulse XS & XL

aws fördert neue kreative Digitalisierungsprojekte mit bis zu 2,5 Millionen Euro

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Wer an neuen Lösungen im Bereich Big Data/Smart Data, Digitale Plattformen, IoT, Künstliche Intelligenz, Sprachsteuerung, Virtual Reality, 3-D Druck, Robotik, Blockchain oder Gaming arbeitet und dabei die Kreativwirtschaft einen Beitrag bei der Umsetzung leistet, der sollte sich aktuell über eine Fördermöglichkeit durch das Austria Wirtschaftssrvice (aws) informieren.

Denn mit den beiden Förderprogrammen aws impulse XS und XL (die Unterschiede im Detail findest du unten) legt das zuständige Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort dieses Jahr einen klaren Schwerpunkt auf innovative Digitalisierungsprojekte. „Viele Technologien von morgen werden dort heute bereits angewendet und sind ausschlaggebend für den Erfolg der heimischen Branche. Daher stellen wir 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, um diese Vorreiterrolle weiter zu stärken und Impulse für neue Geschäftsmodelle zu setzen. Wir fördern Innovationen aus der täglichen Praxis und ermöglichen neue zukunftsweisende Projekte“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

aws impulse XS

  • Kernbereiche: Design | Architektur | Multimedia/Spiele | Mode | Musikwirtschaft/Musikverwertung | Audiovision und Film/Filmverwertung | Medien- und Verlagswesen | Grafik | Werbewirtschaft | Kunstmarkt
  • finanzierbar sind Personalkosten, Sachkosten, Drittkosten (z.B. Schutz- und Lizenzrechte, Auftragsforschung) und sonstige Kosten (Material, Bedarfsmittel, Reisekosten, …) ​​​​​​​​
  • Finanzierungsvolumen bis zu 50.000 Euro bzw. bis zu 70 % der förderbaren Projektkosten
  • Projektlaufzeit bis zu 1 Jahr
  • für natürliche Personen und Unternehmen aller Branchen
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • einreichbar bis 24.09.2018 (17 Uhr)

aws impulse XL

  • Kernbereiche: Design | Architektur | Multimedia/Spiele | Mode | Musikwirtschaft/Musikverwertung | Audiovision und Film/Filmverwertung | Medien- und Verlagswesen | Grafik | Werbewirtschaft | Kunstmarkt ​​​​​​​​​​
  • finanzierbar sind Personalkosten, Sachkosten, Drittkosten (z.B. Schutz- und Lizenzrechte, Auftragsforschung) und sonstige Kosten (Material, Bedarfsmittel, Reisekosten, …) ​​​​​​​
  • Finanzierungsvolumen bis zu 200.000 Euro bzw. bis zu 50 % der förderbaren Projektkosten
  • Projektlaufzeit bis zu 3 Jahre
  • für Unternehmen aller Branchen
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Einreichung bis 03.09.2018 (17 Uhr)

Wer eine Förderung beantragen will, muss das über ein eigenes Einreich-Tool tun, damit die Einreichung auch bei der richtigen adresse mit allen notwendigen Daten landet.

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