Wien

KuCoin EU besetzt AML-Schlüsselpositionen neu: Rückkehr zum Normalbetrieb in Sicht

The KuCoin App. © KuCoin / Canva
The KuCoin App. © KuCoin / Canva

Die Wiener Krypto-Plattform KuCoin EU hat ihre vakanten Positionen im Anti-Geldwäsche-Team neu besetzt und damit einen wichtigen Schritt in Richtung Wiederaufnahme des regulären Betriebs unternommen. Mit der Ernennung einer erfahrenen Geldwäschebeauftragten sowie zweier stellvertretender Compliance-Experten mit regulatorischem Hintergrund reagiert das Unternehmen auf den Abgang zentraler Mitarbeiter, der Anfang Februar 2026 zur freiwilligen Aussetzung des Neukundengeschäfts geführt hatte.

Drei neue Führungskräfte im Compliance-Bereich

Als neue Anti-Money Laundering Officer (AMLO) wurde Carmen Kleinhans ernannt. Sie verantwortet künftig das gesamte AML- und Counter-Terrorism-Financing-Framework (CFT) sowie den Sanktionsbereich von KuCoin EU. Kleinhans bringt umfangreiche Erfahrung aus dem europäischen Bankensektor mit: Zuletzt war sie als Head of Compliance, AML/CTF und Sanctions Officer bei der ICBC Austria Bank GmbH tätig, wo sie das Compliance- und AML-Framework des Instituts von Grund auf aufgebaut hat. Davor übernahm sie regionale Compliance-Verantwortung bei der Banco do Brasil AG und war in AML- und Sanktionsfunktionen bei der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG tätig.

Als stellvertretende Geldwäschebeauftragte (DAMLOs) wurden zudem Herr Klinger und Herr Träxler vom Beratungsnetzwerk Compliance Networks bestellt. Beide verfügen über eine ungewöhnlich breite Expertise: Sie waren zuvor für die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) tätig und bekleideten anschließend Positionen als Chief Compliance Officers bei internationalen Banken, darunter die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). Klinger war darüber hinaus als Head of Legal der Österreichischen Nationalbank für die Aufsicht über Finanzsanktionen im österreichischen Bankensektor zuständig.

Hintergrund: Warum KuCoin EU den Betrieb pausierte

Der Ausgangspunkt der Situation liegt im Februar 2026. Nachdem zwei für AML und Sanktions-Compliance zuständige Mitarbeiter das Unternehmen verlassen hatten, entschied sich KuCoin EU nach eigenen Angaben dazu, das Neukundengeschäft proaktiv auszusetzen, noch bevor die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) formell tätig wurde. Seit dem 4. Februar 2026 sind Trading- und Einzahlungsdienste für neue Kunden gesperrt.

Die FMA stellte in der Folge fest, dass die Positionen des Geldwäschebeauftragten, der Stellvertretung sowie des Sanktionenbeauftragten nicht mehr ordnungsgemäß besetzt waren. Da diese Funktionen eine zentrale Voraussetzung für den Betrieb eines lizenzierten Krypto-Dienstleisters unter MiCAR darstellen, erließ die Behörde ein Neugeschäftsverbot und forderte KuCoin EU zur unverzüglichen Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands auf.

Konstruktiver Dialog mit der FMA

KuCoin EU betont, dass der Austausch mit der FMA während der gesamten Phase konstruktiv und transparent verlaufen sei. Das Unternehmen habe die Behörde proaktiv über die personellen Veränderungen informiert und die Neubesetzung der Schlüsselpositionen unmittelbar eingeleitet. Mit den nun abgeschlossenen Ernennungen seien die von der FMA geforderten AML- und Sanktionsrollen wieder vollständig besetzt.

KuCoin EU Managing Director Sabina Liu kommentiert die Entwicklung wie folgt:

„Compliance ist das operative Fundament von allem, was wir tun. Die Stärkung unserer AML-Führung und unserer Kapazitäten ist ein entscheidender Schritt zur Erfüllung unseres Versprechens eines vollständig regelkonformen Betriebs in Europa.“

Ausblick: Normalbetrieb rückt näher

Mit der Neubesetzung aller geforderten Schlüsselpositionen sind die formalen Voraussetzungen für eine Aufhebung des Neugeschäftsverbots durch die FMA erfüllt. Eine offizielle Entscheidung der Behörde steht noch aus. Bestehende Kundenkonten und Vermögenswerte waren von der Maßnahme zu keinem Zeitpunkt betroffen.

KuCoin EU ist seit November 2025 als Crypto-Asset Service Provider (CASP) unter der europäischen MiCAR-Verordnung von der FMA zugelassen und bietet europäischen Nutzern Dienstleistungen wie Verwahrung, Tausch und Transfer von Krypto-Assets an. Das Unternehmen agiert dabei als Broker und nicht als klassische Börse.

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