Ermittlungen

EU will nach Terroranschlag in Wien Verschlüsselung von Messaging-Apps aushebeln

Überwachungskameras. © Photo by arvin keynes on Unsplash
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„Sicherheit trotz Verschlüsselung“ – so lassen sich die neuen Pläne der EU nach dem Terroranschlag von Wien zusammenfassen. Und so werden sie auch zusammen gefasst. In einer neuen Resolution des EU-Ministerrats, über das FM4 zuerst berichtete, geht es darum, dass Ermittler und Gerichte die technische Möglichkeit bekommen sollen, um auf eigentlich verschlüsselte Daten, die etwa über Messaging-Apps ausgetauscht werden, heranzukommen. Weil immer mehr Kommunikationsdienste (zuletzt etwa auch Zoom) auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E) setzen, müsse es für ermittelnde Behörden einen Weg geben, mitzulauschen.

In dem Dokument wird an mehreren Stellen bekräftigt, wie wichtig Verschlüsselung von Kommunikation für die Privatsphäre sei. Doch gleichzeitig wird gefordert, dass Behörden eine Art „Generalschlüssel“ für WhatsApp und Co bekommen sollten, um im Falle des Falles z.B. bei einem Chat eines mutmaßlichen Terroristen und dessen Kontakten mitlesen zu können. Der EU-Ministerrat ist deswegen eigenen Worten zufolge danach bestrebt, eine „Balance“ zwischen digitaler Privatsphäre und Behördenzugriff schaffen zu wollen. Regierungen und die Tech-Industrie müssten zu einer solchen Balance finden, und alle EU-Länder sollten in der Sache an einem Strang ziehen.

„The „digital life“ is a source not only of great opportunities, but also of considerable challenges: the digitalisation of modern societies brings with it certain vulnerabilities and the potential for abuse in cyberspace. Thus criminals can make use of readily available, off-the-shelf encryption solutions conceived for legitimate purposes, including as part of their modi operandi.

At the same time law enforcement is increasingly dependent on access to electronic evidence to fight effectively terrorism, organised crime, child sexual abuse, particularly its online aspects or any cyber-enabled crime and bring criminals to justice.“

Laut FM4-Autor Erich Möchel, der zu solchen Themen stets bestens informiert ist, soll der Beschluss ist bereits soweit akkordiert sein, dass er „in der Videotagung der Innen- und Justizminister Anfang Dezember ohne weitere Diskussion verabschiedet werden kann.“ Das würde also bedeuten, dass Behörden schon sehr bald eine technische Hintertür in WhatsApp, Signal und Co bekommen könnten.

Beim Terroranschlag in Wien ist es aber so, dass den Ermittlungsbehörden bereits Warnhinweise vorlagen, auf deren Basis das Attentat verhindert hätte werden können. Dabei geht es auch um die Rolle des BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung). Laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sei „offensichtlich einiges schiefgegangen“, es soll eine unabhängige Untersuchungskommission eingerichtet werden.

Erinnerungen an die Vorratsdatenspeicherung

Dass diese Debatte nur eine Woche nach dem blutigen Anschlag in Wien aufkommt, erinnert an frühere Situationen. Die Vorratsdatenspeicherung wurde lange in der EU diskutiert, nach den Anschlägen in Madrid (2004) und London durch Islamisten (2005) wurde sie dann sehr schnell auf EU-Ebene durchgebracht. Allerdings: 2014 bereits hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Vorlage des österreichischen Verfassungsgerichtshofs die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt – erst Anfang Oktober wurde diese Entscheidung vom EuGH noch einmal bestätigt.

Eine Ausnahme hat der EuGH aber festgehalten. Speicherungen von Verkehrs- und Standortdaten sind im unbedingt notwendigen Ausmaß ok, um schwere Straftaten aufzuklären oder Angriffe auf die nationale Sicherheit abzuwehren. Dabei gilt, dass solche schweren Straftaten oder Angriffe bereits festgestellt oder zumindest ernsthaft vermutet werden müssen.

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