Verbandsklage gegen Meta soll in Wien stattfinden
Ein Beschluss des Handelsgerichts Wien ebnet den Weg für eine der größten Sammelklagen im deutschsprachigen Raum auf österreichischem Boden. Im Mittelpunkt steht Metas Tracking-Geschäft über sogenannte Business Tools. Der Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen (VSV) hat gegen Meta am Handelsgericht Wien eine Klage auf Unterlassung einer Reihe von Datenschutzverletzungen eingebracht.
Meta hatte argumentiert, zuständig sei ein Gericht in Irland, nicht ein Gericht in Österreich. Dieser Begehr wurde vom Handelsgerichtverworfen. „Meta hätte dieses Verfahren lieber vor Dublin geführt. Doch sie können sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Österreich wird das Verfahren führen – und zwar hier,“ so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig – Meta kann also noch Einspruch erheben. Finanziert wird das Verfahren vom Wiener Prozessfinanzierer Padronus.
Worum geht es im Kern?
Meta Platforms Ireland Ltd setzt sogenannte Business Tools ein, also Tracking-Technologien, die Drittanbieter auf Webseiten, Onlineshops oder in Apps einbinden. Über diese Tools werden nach Ansicht der Kläger personenbezogene Daten und Verhaltensdaten gesammelt und an Meta weitergeleitet, selbst wenn Nutzerinnen und Nutzer nicht aktiv bei Facebook oder Instagram eingeloggt sind oder gar keinen Meta-Account besitzen. Erfasst werden laut Klagebegehren unter anderem E-Mail-Adressen, Telefonnummern, IP-Adressen, besuchte URLs, Zeitpunkte, Klicks und App-Interaktionen.
Die Klage richtet sich gegen diese Praxis als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. In Österreich zielt das Verfahren primär auf Unterlassung ab: Meta soll bestimmte Datenerfassungen, Weiterleitungen, Speicherungen und Nutzungen bei österreichischen Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig unterlassen.
„Meta ist kein einzelner Datenschutzfall. Es geht um die Frage, ob große Plattformen in Europa weiterhin ein Geschäftsmodell betreiben dürfen, das auf anlassloser Überwachung basiert. In unserem Verfahren geht es um eine ganze Branche“, so Richard Eibl, Mitgründer von Padronus, dem Wiener Prozessfinanzierer hinter der Klage.
Sollten Gerichte die vorgeworfene Datenerhebung als rechtswidrig einstufen, hätte das nach Einschätzung von Beobachtern Auswirkungen weit über Meta hinaus, etwa auf Google, X und andere Plattformen, die ähnliche Tracking-Infrastrukturen betreiben.
Der Beschluss: Österreich statt Irland
Meta hatte argumentiert, ausschließlich irische Gerichte seien zuständig. Das Unternehmen berief sich dabei auf Gerichtsstandsklauseln in den Nutzungsbedingungen von Facebook und Instagram, auf DSGVO-Zuständigkeitsregeln sowie darauf, dass ein allfälliger Schaden in Irland eingetreten sei. Das Handelsgericht Wien folgte dieser Argumentation nicht.
Eine Verbandsklage wurde in Deutschland bereits im Herbst 2025 eingebracht. Dort haben sich nach Unternehmensangaben bereits mehr als 300.000 Nutzerinnen und Nutzer angeschlossen. In Österreich sind es bisher rund 50.000. Zudem laufen in Deutschland bereits mehrere tausend Einzelklagen, die sich in der zweiten Instanz befinden und in denen bisher Schadenersatz zugesprochen wurde. Im Erfolgsfall werden pro Klägerin oder Kläger zwischen 900 und 4.000 Euro erwartet. Ein Vergleich mit Meta gilt als unwahrscheinlich.
„Die Verbandsklage gegen Meta ist die größte Sammelklage, die je im deutschsprachigen Raum eingebracht wurde. Sie wird Jahre dauern, mehrere Instanzen beschäftigen und hohe Kosten verursachen, aber genau dafür gibt es Prozessfinanzierer.“
Padronus: Wer steckt hinter der Finanzierung?
Padronus wurde 2018 von Richard Eibl und Julius Richter gegründet, beide sind rund 30 Jahre alt. Den Ursprung bildet Mietheld, ein Legaltech-Startup, das die beiden 2014 aufbauten, um Rückforderungen überhöhter Mieten digital abzuwickeln. Seither hat sich Padronus zu einem der auffälligsten Prozessfinanzierer im deutschsprachigen Raum entwickelt, mit Verfahren im Glücksspielbereich, gegen Kreditbearbeitungsgebühren österreichischer Banken und nun gegen Meta.
Das Geschäftsmodell ist für Klägerinnen und Kläger kostenfrei: Padronus trägt das gesamte Prozesskostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält das Unternehmen eine gesetzlich gedeckelte Erfolgsprovision von knapp unter zehn Prozent. Bei einer Niederlage trägt Padronus alle Kosten.
„Unser Geschäftsmodell ist einfach: Wir gewinnen nur, wenn unsere Kunden gewinnen. Verlieren wir, tragen wir alle Kosten und das gesamte Risiko.“
Padronus finanziert sich nach eigenen Angaben nahezu ausschließlich mit Eigenkapital aus erfolgreichen früheren Verfahren und kommt im Schnitt vom Erstgespräch bis zur Klageeinreichung in rund zwei Wochen. Im Glücksspielbereich wurden rechtskräftige Urteile gegen maltesische Casinos von rund 70 Millionen Euro erzielt, davon rund 30 Millionen Euro bereits eingetrieben. Bei den Kreditbearbeitungsgebühren gegen österreichische Banken verzeichnet das Unternehmen über 20.000 Anmeldungen.
„Wir haben mit 19 unser erstes Unternehmen gegründet. Damals ging es um überhöhte Mieten in Wien. Heute führen wir Verfahren gegen Banken, Glücksspielanbieter und Meta. Der rote Faden ist immer derselbe: Menschen sollen ihre Rechte auch dann durchsetzen können, wenn der Gegner viel mächtiger ist.“
Bedeutung des Verfahrens
Der Beschluss des Handelsgerichts Wien signalisiert, dass internationale Technologiekonzerne sich bei Datenschutzklagen österreichischer Verbraucherinnen und Verbraucher nicht allein auf irische Gerichte zurückziehen können. Das Verfahren wird nun auf österreichischem Boden eigenständig weitergeführt und könnte zum europäischen Testfall dafür werden, wie weit Plattformen Nutzerdaten über Drittwebseiten und Apps für personalisierte Werbung erheben dürfen.


