Abstimmung

Umstrittene Urheberrechtsreform hat letzte Hürde genommen

EU-Flagge. © Pixabay
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Die umstrittene EU-Urhebrrechtsreform hat die letzte Hürde genommen und ist nun endgültig beschlossen. Am Montag stand die Reform ein letztes Mal auf der Tagesordnung und zwar auf jener des EU-Rats bei einem Treffen der Agrarminister. Dort stimmten die Minister der einzelnen Mitgliedsländer über die Urheberrechtsreform ab. Einstimmig fiel das Ergebnis allerdings keineswegs aus: Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Finnland und Schweden haben gegen die Reform gestimmt. Belgien, Estland und Slowenien haben sich der Stimme enthalten.

19 Länder stimmen dafür

Den sechs Gegen-Stimmen und drei Enthaltungen stehen 19 Pro-Stimmen gegenüber. Österreich stimmte genauso für die Reform des Urheberrechts wie Deutschland. Die deutsche Regierung hatte Uploadfilter eigentlich im Koalitionsvertrag ausgeschlossen. Diese gelten allerdings mit der EU-Reform als beschlossen, obwohl sie im Gesetzestext nicht explizit erwähnt werden. Technisch gelten sie als unerlässlich, wenn die Anforderungen der Reform erfüllt werden sollen.

Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre lang Zeit, die Reform in nationales Recht umzusetzen. Erst dann können Kritiker der Reform, diese vor dem EuGH bekämpfen. Die Chancen, das strenge Urheberrecht wieder zu Fall zu bringen, stehen dann gar nicht so schlecht: Die ebenfalls umstrittene Vorratsdatenspeicherung konnte vor dem EuGH zu Fall gebracht werden.

Weg frei für Leistungsschutz und Upload-Filter

Die beiden großen Punkte der Urheberrechtsreform sind die viel diskutierten Artikel 11 und Artikel 13. „Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die seit langer Zeit bestehenden Rechte und Pflichten des Urheberrechts auch für das Internet gelten. Direkt betroffen sind Internet-Plattformen wie YouTube, Facebook und Google News“, heißt es in einer Pressemitteilung des EU-Parlaments.

„Die Plattformen werden direkt für Inhalte, die auf ihre Website hochgeladen werden, haftbar sein, und den Verlegern wird automatisch das Recht eingeräumt, im Namen ihrer Journalisten über die Vergütung für Artikel zu verhandeln, die von Nachrichtenaggregatoren verwendet werden.“ Bestimmte hochgeladene Inhalte wie Memes oder GIFs sind nun ausdrücklich von der Richtlinie ausgenommen, Nachrichtenartikel können weiter in sehr kurzen Auszügen verlinkt werden.

  • Artikel 11 (bzw. Artikel 15): Jeder Presseverlag soll von Suchmaschinen, Aggregatoren und sozialen Netzwerken für die Nutzung ihrer Presseveröffentlichungen Lizenzgebühren verlangen können, wenn diese neben einem reinen Link auch Teile des Inhalts anzeigen, etwa die Überschrift oder einen Teaser mit Bild. Wie viele Wörter etwa Google News kostenfrei verwenden kann und ab wann zu bezahlen ist, wurde nicht definiert. Das Leistungsschutzrecht, das bereits in Deutschland und Spanien eingeführt wurde, hat bisher nicht gefruchtet.
  • Artikel 13 (bzw. Artikel 17): Künftig sollen Online-Plattformen, die große Mengen an nutzergeneriertem Content veröffentlichen und zugänglich machen (Anbieter von Online-Inhaltsweitergabediensten), für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer unmittelbar verantwortlich sein. Zwar steht im Text nichts von Upload-Filtern, realistischerweise wird aber kein Weg an automatisierten Methoden vorbei führen, um große Mengen an Content auf ihre Urheber zu überprüfen. Wie berichtet, sind solche Filter (manche besser, manche schlechter) bereits auf Plattformen wie YouTube, Facebook, Vimeo oder Soundcloud im Einsatz. Gegner argumentierten, dass solche Filter einer Zensurmaschine gleichkommen würden.

+++ PDF zur Urheberrechts-Richtlinie +++

Ausnahmen für Startups

Seitens EU-Parlament heißt es auch, dass „Start-up-Plattformen weniger Auflagen unterliegen werden als etablierte und sehr große Internet-Plattformen.“ Firmen, die

  • weniger als 10 Mio. Euro Jahresumsatz
  • weniger als 5 Mio. monatlich aktive Nutzer
  • kürzer als 3 Jahre im EU-Markt aktiv sind

sollen nicht so strengen Regeln wie die großen Plattformen unterliegen. Allerdings haben Startups, wenn sie erfolgreich sind, die Angewohnheit, schnell zu wachsen. Sie könnten die beiden Hürden schnell überspringen und wären dann den gleichen Regeln unterworfen wie die US-Riesen Google und Facebook, die Milliarden-Budgets zur Verfügung haben, um urheberrechtlich geschütztes Material auszusortieren.

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