Urheberrecht

Copyright-Reform: Wird heute über die Zukunft des Internets in der EU abgestimmt?

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„Link-Steuer“, Zensurmaschine“, „Lex Google“ – im Vorfeld der heutigen Abstimmung zur Reform des Urheberrechts im EU-Parlament gehen die Wogen hoch – sowohl auf Seiten der Gegner als auch der Befürworter. Im Kern geht es bei der Neuregelung des Copyrights darum, was man künftig mit Content (Texte, Musik, Fotos, Videos) im Internet machen darf (und noch wichtiger) wer damit Geld verdienen darf. Insgesamt geht es also darum, wie die Nutzung des Internet künftig geregelt sein soll.

Ob die Reform des Urheberrechts eine Mehrheit im EU-Parlament bekommen wird, ist noch ungewiss. Nachdem kürzlich der EU-Justizausschuss für Upload-Filter und die Einführung eines Leistungsschutzrechts gestimmt hat (Trending Topics berichtete), haben Aktivisten, Verbände und Lobbyisten begonnen, gegen bzw. für die Reform Stimmung zu machen. Offen ist, welche Seite mehr Einfluss auf die Entscheidung der Parlamentarier hat.

Pro: Medien vor Ausbeutung durch Dritte schützen

Im Kern der Urheberrechts-Debatte geht es wie gesagt darum, wer im Internet mit Content Geld verdienen soll und darf. Seit Jahren wogt diesbezüglich ein Streit zwischen US-Plattformen wie Google, YouTube und Facebook und europäischen Medienunternehmen. Zweitere befürworten die Einführung eines Leistungsschutzrechts. Zu den Befürwortern der Reform des Urheberrechts zählen etwa der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedienverband (ÖZV), der Verband der Regionalmedien Österreichs (VRM), der Europäische Magazinverband (EMMA), der Europäische Verband der Zeitungsverleger (ENPA) oder der Verband der österreichischen Musikwirtschaft (IFPI).

Sie sehen die Chance, dass ein Leistungsschutzrecht europäischen Content-Produzenten gegen die Machtposition von Google und Co zu stärken. Sie argumentieren etwa so: „Wenn es im digitalen Zeitalter weiterhin eine vielfältige Medienlandschaft in Europa geben soll, dann müssen unsere Inhalte auch effektiv vor der kommerziellen Ausbeutung Dritter geschützt werden“, sagt VÖZ-Präsident Markus Mair. So soll etwa Google zur Kasse gebeten werden können, wenn die Suchmaschine Snippets (Vorschau-Bilder, Headlines, Anrisstexte) von Online-Medien in seinen Suchergebnissen anzeigt.

Die Vertreter der Content-Industrie verweisen auch darauf, dass das keine „Link-Steuer“ sei und weiterhin jeder Internetnutzer kostenlos Links setzen und teilen darf. Ihnen geht es wie erwähnt vor allem darum, eine stärkere Verhandlungsposition gegen Google und Co zu haben.

Contra: Von „Zenurmaschinen“ und „Überwachung“

Auf der Seite der Gegner der Urheberrechtsreform stehen Netzaktivisten wie epicenter.works, die ISPA (Internet Service Providers Austria, Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft), Wikipedia-Gründer Jimmy Wales und andere US-Internet-Prominente oder der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) in Deutschland. Sie sind vor allem gegen die geplanten Upload-Filter, die dafür sorgen sollen, dass auf Internet-Plattformen wie Wikipedia, Facebook oder Instagram kein urheberrechtlich geschützten Werke durch nicht befugte Dritte veröffentlicht werden kann (Trending Topics berichtete).

Wie sich das im Alltag von Internetnutzern auswirken könnte, wird aktuell gerne mit überzogenen Memes wie diesem veranschaulicht:

Diese „Vorabkontrolle“ von Inhalten vor dem Veröffentlichen wird von Kritikern als „Zensur-Maschine“ und „Überwachung der Nutzer“ dargestellt. Theoretisch müssten sämtliche Inhalte von automatisierten Systemen geprüft werden, ob sie nicht jemand anderem gehören bzw. ob der Nutzer die Rechte hat, etwa ein bestimmtes Video hochzuladen.

Bei YouTube, einer Google-Tochter, ist ein solches System bereits im Einsatz. Es nennt sich „Content ID“ und gleicht Videos, die veröffentlicht werden, mit seinem Katalog ab. Wird ein Match mit einem bereits bestehenden Video gefunden, das ein Copyright hat, dann kann eine Veröffentlichung verhindert werden bzw. eine Löschung durchgeführt werden. Nutzer merken das etwa, wenn sie versuchen, Urlaubsvideos mit geschützter Musik zu unterlegen und den Clip dann nicht veröffentlichen können.

Ausgang ungewiss

Wie das EU-Parlament morgen Vormittag abstimmen wird, bleibt abzuwarten. Wird der Entwurf angenommen, dann beginnen nach der Sommerpause die Triloggespräche zwischen EU-Parlament, dem EU-Rat als Vertretung der Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission, in denen der Entwurf finalisiert werden soll. Es kann sich also noch einiges ändern.

Auch ist wie so oft davon auszugehen, dass nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. Das konnte man etwa am Beispiel der lange verhandelten Datenschutzgrundverordnung sehen, bei das österreichische Parlament in letzter Minute viel mildere Strafen bei Vergehen beschlossen hat. Außerdem ist abzuwarten, wie die betroffenen Player, allen voran Google, auch neue Copyright-Regeln reagieren wird. In Deutschland und Spanien hat die Einführung eines Leistungsschutzrechts de facto nichts für die Verlage gebracht.

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