Wien

E-Moped-Verbot auf Radwegen bringt Ungemach für Pizzaboten und Co

Achraf Tlemsani am E-Moped. © A. Tlemsami
Achraf Tlemsani am E-Moped. © A. Tlemsami

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Mit 1. Oktober endet in Österreich die rechtliche Sonderstellung der sogenannten „Pizzamopeds“. Ab dann gelten einspurige Fahrzeuge mit Sitzbank oder Sattel, die auch ohne Treten fahren, als Kraftfahrzeuge. Damit verschwinden sie vom Radweg, brauchen Kennzeichen, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Prüfplakette, Helm und zumindest einen Mopedführerschein. Betroffen sind auch Fatbikes mit Gasgriff und E-Scooter mit Sitz. Grundlage ist ein zentraler Punkt der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung, den Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) gemeinsam mit Änderungen im Kraftfahrgesetz auf den Weg gebracht hat. Ein E-Moped sei „kein Fahrrad“, sondern ein „unheimlich schnelles, sperriges Ding auf der Straße“, argumentierte Hanke bei der Präsentation der Novelle.

In Wien trifft die Regelung vor allem eine Berufsgruppe: die Essenszusteller:innen der großen Lieferplattformen. Schätzungen gehen von rund 5.000 solcher Fahrzeuge in der Bundeshauptstadt aus, dazu kommen private E-Mopeds. Bisher trugen sie dort, wo bei einem Moped die Nummerntafel sitzt, ein Schild mit der Aufschrift „Ich bin ein Fahrrad“. Rechtlich stimmte das auch. Ab Oktober stimmt es nicht mehr.

foodora stellt die eigene Flotte um

Die Lieferplattform foodora hat darauf soeben reagiert und stellt ihre eigene Flotte mit Anfang Oktober vollständig auf Fahrräder und E-Bikes um. E-Mopeds werden dann nicht mehr eingesetzt. Das Unternehmen kündigt außerdem an, bis 2027 einen siebenstelligen Betrag in die Unterstützung seiner Rider zu investieren, und kooperiert dafür mit dem Wiener Anbieter Cycle, der Fahrräder und E-Bikes samt Wartung an Flotten vermietet.

„Wir nehmen die Einhaltung der neuen Regelungen sehr ernst. E-Bikes sind bereits heute umfassend in unserem Liefermodell im Einsatz“, sagt Dragan Milovanovic, Managing Director von foodora Österreich. Spürbare Auswirkungen auf das Liefererlebnis erwarte man nicht. Seit dem Sommer informiere man die Rider per E-Mail, Newsletter und über die lokalen Rider Hubs, dazu habe es Roadshows in Wien, Graz, Salzburg und Innsbruck gegeben. Aus einer internen Umfrage weiß das Unternehmen nach eigenen Angaben, dass sich die Zusteller:innen vor allem um die Kosten und die operative Umsetzbarkeit sorgen.

Der Haken: ein Moped ohne Papiere

Genau dort setzt die Kritik an. Wie Der Standard berichtet, ist die Ummeldung der bestehenden Fahrzeuge in der Praxis kaum machbar. Für eine Zulassung braucht es unter anderem einen Typenschein. Fahrräder haben keinen, weil Importeure und Händler sie legal ohne Konformitätsnachweise in Verkehr gebracht haben. Theoretisch bliebe eine Einzelgenehmigung, dafür wären Bescheide und Prüfberichte nötig. ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer zeigt sich in dem Bericht „mehr als skeptisch“, ob das gelingen kann, und verweist auf administrative, finanzielle und sprachliche Hürden „gerade für die betroffene Klientel“.

Dazu kommt eine zweite Barriere: Selbst wer den Weg zum zugelassenen Moped schafft, darf damit nicht mehr für die großen Plattformen zustellen. foodora hat den offiziell selbstständigen Fahrer:innen in einem Schreiben mitgeteilt, dass Lieferungen mit E-Mopeds oder anderen Kraftfahrzeugen ab Oktober nicht erlaubt sind. Der Hintergrund ist arbeitsrechtlicher Natur: Wer mit einem Kraftfahrzeug zustellt, muss nach Arbeitszeit bezahlt werden und nicht pro Stück, erklärt Robert Walasinski vom „Riders Collective“ im Standard. Toni Pravdic von der Gewerkschaft Vida hält diese Trennung aus Gründen der Verkehrssicherheit für richtig.

Bleibt die Frage nach den Kosten. Viele Fahrer:innen zahlen ihre Fahrzeuge noch in Raten ab, obwohl diese ab Oktober für ihren eigentlichen Zweck unbrauchbar werden. Dass Händler die Geräte zurücknehmen oder gegen E-Bikes tauschen, gilt als unwahrscheinlich. Als das „Riders Collective“ in einschlägigen WhatsApp-Gruppen über die Novelle informierte, sei man von den Admins, überwiegend Händlern, umgehend entfernt worden.

Die Debatte um Verhältnismäßigkeit

Die inhaltliche Kritik an der Regelung läuft schon länger. In einem Gastbeitrag auf Trending Topics argumentierte Achraf Tlemsani, Betreiber des Verleihs rider.at und selbst Zusteller, gegen ein pauschales Verbot. Seine Einwände: Die zugrunde liegende TU-Wien-Studie weise für E-Mopeds ein Gewicht von 70 bis 80 Kilogramm aus, während Lastenräder mit Zuladung auf 150 Kilogramm und mehr kommen und weiterhin erlaubt bleiben. Belastbare Unfallstatistiken für Radwege fehlten. Und das eigentliche Problem sei die Infrastruktur, weil Radwege für Fahrräder gebaut wurden, heute aber Lastenräder, S-Pedelecs und E-Mopeds aufnehmen müssen.

Tlemsani verweist außerdem auf die soziale Dimension: Ein großer Teil der Zusteller:innen in Wien sind Migrant:innen oder Geflüchtete, für die der Job oft der erste Zugang zum Arbeitsmarkt ist. Ein Führerschein fehlt vielen. Als Alternativen schlägt er Geschwindigkeitskontrollen auf Radwegen, technische Standards mit Abriegelung bei 25 km/h, verpflichtende Schulungen über die Plattformen sowie eigene Spuren für leichte Fahrzeuge vor.

Auf der anderen Seite steht das Sicherheitsargument. Laut Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit ist mehr als die Hälfte der E-Mopeds schneller unterwegs als die für leichte E-Mobilität erlaubten 25 km/h. Die Stadt Wien stuft die Fahrzeuge als „zu schnell, zu schwer und zu gefährlich am Radweg“ ein. Auch foodora sieht in der neuen Regelung klare Rahmenbedingungen, die zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen beitragen.

foodora zugleich im Visier der Wettbewerbsbehörde

Der Umbau der Flotte fällt für foodora in eine Phase, in der das Unternehmen auch von anderer Seite unter Beobachtung steht. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat kürzlich ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen die Plattform eingeleitet, es geht um den Verdacht auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Ausgangspunkt war eine Branchenuntersuchung, für die rund 2.500 Wiener Gastronomiebetriebe befragt wurden. Im Fokus stehen Exklusivitätsvereinbarungen, die Restaurants dazu bringen sollen, auf konkurrierenden Plattformen zu pausieren, Bestpreisklauseln sowie einseitige Vertragsänderungen. Die BWB beziffert den Marktanteil von foodora in Österreich auf 50 bis 60 Prozent, mit besonders starker Stellung in Wien. Ein Verfahren richtet sich parallel gegen Lieferando.

Für beide Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung. foodora hat die Ermittlungen bestätigt und festgehalten, dass die Einleitung eines Verfahrens „nicht bedeutet, dass tatsächlich eine Verletzung des Wettbewerbsrechts vorliegt“. Am Ende kann eine Anklage beim Kartellgericht ebenso stehen wie eine Einstellung. Für die Zusteller:innen ist der Fall insofern relevant, als er dieselbe Frage berührt, die auch bei der Fahrzeugumstellung im Raum steht: wie viel Verhandlungsspielraum die Vertragspartner:innen der Plattformen tatsächlich haben.

Offen: Was mit 5.000 Fahrzeugen passiert

Ungeklärt ist, was mit den Fahrzeugen geschieht, die ab Oktober weder auf den Radweg noch ohne Kennzeichen auf die Straße dürfen. Wegen ihrer Batterien gelten abgestellte E-Mopeds ohne Nummerntafel auf öffentlichem Grund als Problemmüll, der entfernt werden muss, sobald der Missstand amtsbekannt ist. Im Wiener Rathaus wird laut MA 48 „derzeit an einer geeigneten Vorgangsweise gearbeitet“. Auch das Bewusstsein bei privaten Nutzer:innen dürfte gering sein, weil ebenso Fatbikes mit Gasgriff und nachgerüstete E-Scooter mit Sitz unter die neue Definition fallen.

foodora steht nach eigenen Angaben im Austausch mit dem zuständigen Ministerium, um die Umstellung für die betroffenen Rider zu begleiten. Ob die Novelle für die Branche zu einer geordneten Umstellung oder zu einem abrupten Bruch wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen.

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