Wettbewerbsbehörde ermittelt gegen Foodora in Österreich
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Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Ergebnisse ihrer Branchenuntersuchung zu Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen vorgelegt und gleichzeitig Ermittlungen wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. Konkret betroffen davon ist der Marktführer Foodora, wie gut informierte Quellen gegenüber Trending Topics bestätigt haben.
„Wir bestätigen, dass die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. foodora arbeitet vollumfänglich mit der Behörde zusammen und wird die Ergebnisse sorgfältig prüfen. Die Tatsache, dass die BWB ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, bedeutet nicht, dass tatsächlich eine Verletzung des Wettbewerbsrechts vorliegt. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, werden wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Details bekannt geben“, heißt es seitens des Unternehmens gegenüber Trending Topics.
Eingeleitet hatte die Behörde die Untersuchung vor rund dreieinhalb Jahren, ausgelöst durch Hinweise aus dem Markt, mediale Berichterstattung sowie Gespräche mit anderen Institutionen und EU-Wettbewerbsbehörden. Abgefragt wurden Daten der zwei marktstärksten Plattformen sowie von 23 weiteren Bestelldiensten. Zusätzlich wurden rund 2.500 Wiener Gastronomiebetriebe, die auf den Plattformen gelistet sind, freiwillig befragt.
Was die Marktanalyse zeigt
Der Markt ist stark konzentriert. Laut BWB kommt Foodora auf Marktanteile von etwa 50 bis 60 Prozent, Lieferando auf rund 40 bis 50 Prozent. Geografisch teilt sich das Bild: Foodora ist vor allem in Wien stark, Lieferando im übrigen Bundesgebiet. Uber Eats hatte Österreich bereits 2019 verlassen, seit dem Markteintritt von Wolt in Wien gibt es einen dritten österreichweit relevanten Anbieter, der schrittweise in weitere Städte expandiert ist.
Für die Gastronomie sind die Plattformen zu einem zentralen Vertriebskanal geworden. Die befragten Wiener Betriebe erzielten im Schnitt 25 bis 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes über Online-Bestellungen auf Plattformen (Stand 2023).
Der Markteintritt neuer Anbieter ist laut Behörde durch erhebliche Barrieren erschwert: indirekte Netzwerkeffekte (mehr Restaurants machen eine Plattform für Kund:innen attraktiver und umgekehrt), hohe Eintrittskosten sowie das Verhalten der etablierten Anbieter.
Ein eigener Befund betrifft Werbung: Weil Sichtbarkeit auf den Plattformen entscheidend ist, buchen Restaurants zunehmend teure Werbedienstleistungen der Plattformen und verlagern dafür Budgets von anderen Kanälen. Sichtbarkeit in Suchmaschinen und sozialen Medien geht dadurch verloren, was die Abhängigkeit von den Plattformen weiter erhöht.
Diese Punkte könnten beanstandet werden
Die BWB hat vier wettbewerbsrelevante Verhaltensweisen identifiziert, die Gegenstand der Ermittlungen sein können.
- Exklusivitätsvereinbarungen: In einzelnen Fällen dürfen Restaurants nicht auf konkurrierenden Plattformen aktiv sein und erhalten dafür bessere Konditionen, betroffen sind vor allem bekannte und absatzstarke Betriebe. Zudem gibt es Hinweise, dass die Teilnahme an profitablen Rabattaktionen daran geknüpft ist, das Angebot auf Konkurrenzplattformen während der Aktion zu pausieren. Zeitgleich mit dem Wolt-Start in Wien stiegen Anzahl und Ausmaß der Foodora-Rabattaktionen laut den Daten der Behörde stark an. Solche Vereinbarungen sind kartellrechtlich zulässig, problematisch werden sie, wenn marktbeherrschende Unternehmen damit den Marktzugang der Konkurrenz erschweren.
- Bestpreisklauseln: Bei einer Plattform finden sich enge Bestpreisklauseln, die es Restaurants untersagen, ihre Leistungen über eigene Online-Kanäle günstiger anzubieten. Durchgesetzt werden sie offenbar wenig konsequent, erhebliche wettbewerbliche Auswirkungen sieht die BWB derzeit nicht, sie stellt aber die wirtschaftliche Notwendigkeit infrage.
- Konditionen und Intransparenz: Die Plattformen nahmen laut Marktbefragung einseitige Vertragsänderungen vor, Verhandlungsspielraum bestand für Restaurants keiner. Teile der AGB gehen zulasten der Betriebe, etwa Strafzahlungen von bis zu zehn Euro für längere Zubereitungszeiten oder abgelehnte Bestellungen. Die betroffene Plattform begründet das damit, negative Kundenerfahrungen vermeiden zu wollen. Solche Bedingungen können einen Ausbeutungsmissbrauch darstellen.
- Kommunikation: Rund ein Drittel der befragten Restaurants kritisierte die mangelnde Erreichbarkeit der Plattformen. Fehlt eine direkte und effiziente Kontaktmöglichkeit, kann das den Anforderungen des Digital Services Act widersprechen.
„Problematisch wird es, wenn sich die Marktmacht einzelner Plattformen so verfestigt, dass das Gleichgewicht im Wettbewerb verloren geht“, sagt BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf. Steigende Abhängigkeiten der Restaurants könnten sich auf Preise, Angebot und die Arbeitsbedingungen der Zusteller:innen auswirken.
Die Ermittlungen können zu einem Verfahren vor dem Kartellgericht führen oder eingestellt werden.
Wem Foodora und Lieferando gehören
Foodora, in Österreich lange als Mjam bekannt, gehört zum Berliner Konzern Delivery Hero, der weltweit auch unter Marken wie foodpanda aktiv ist. Delivery Hero selbst steht vor einem Eigentümerwechsel: Uber hat kürzlich die Übernahme um 12,7 Milliarden Euro angekündigt. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind 14 Märkte von dem Deal ausgenommen, darunter Österreich. Das Österreich-Geschäft soll stattdessen an die New Yorker Investmentgesellschaft SSW Partners gehen, die für dieses Paket rund 1,4 Milliarden Euro zahlt. Beide Transaktionen stehen noch unter dem Vorbehalt behördlicher Freigaben.
Lieferando ist die deutschsprachige Marke von Just Eat Takeaway.com, das aus der Fusion des niederländischen Anbieters Takeaway.com mit dem britischen Just Eat hervorgegangen ist. Der Konzern wurde von der Technologieholding Prosus um rund 4,1 Milliarden Euro übernommen und ist seither nicht mehr börsennotiert. Prosus gehört mehrheitlich zum südafrikanischen Medien- und Internetkonzern Naspers und ist in Amsterdam gelistet.
Der dritte Anbieter am österreichischen Markt, Wolt, kommt aus Finnland und gehört seit 2022 zum US-Konzern DoorDash.

