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Der große Trending Topics Guide für Startup-Gründer 2021

© Isis França on Unsplash / Logo: EY
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In wenigen Tagen schreiben wir das Jahr 2021. Es wird aber nicht so sein, dass wir uns den Silvester-Rausch ausschlafen und am 1. Jänner in der Post-Corona-Ära aufwachen, in der alles wieder gut ist. Nein, vielmehr werden die COVID-Pandemie und ihre schweren wirtschaftlichen Folgen uns noch durch 2021 begleiten.

Aber es wird auch viele Lichtblicke geben. Deswegen sollten sich Gründer und Startups schon jetzt zumindest mental auf die vielen Neuerungen einstellen, die das neue Jahr bringen werden.


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Neue Gesellschaftsrechtsform

Wird es die Austria Limited, ein Upgrade für die GmbH oder eine Erneuerung für die AG? Vielleicht eines davon, vielleicht sogar alle drei. Das Wirtschafts- und das Justizministerium arbeiten jedenfalls emsig an einer neuen Gesellschaftsform für Unternehmen, die vor allem Neugründungen und Startups entgegen kommen sollen – inklusive einer Entbürokratisierung, Digitalisierung von Prozessen sowie besseren Werkzeugen, um Mitarbeiter sinnvoll am Unternehmen beteiligen zu können. Wer vorhat, nächstes Jahr zu gründen, kann durchaus noch etwas abwarten – und dann gleich mit der prognostizierten neuen Austria Limited durchstarten.

“Es sieht nach einem Paket dreier guter Dinge aus: Austria Limited, GmbH Upgrade und kleine AG”

Gründerstipendium in Wien

Für Menschen in Wien wird 2021 aus zweierlei Hinsicht spannend. Die Wirtschaftsagentur plant nämlich zwei neue Programme. Das eine ist ein neues Förderprogramm namens „Mutig aus der Krise“ für KMU und EPU, das voraussichtlich vor allem digitalen Geschäftsmodellen entgegen kommen wird.

Das andere Programm ist ein geplantes Stipendium für Gründerinnen und Gründer. Wie das Förderpgroamm genau ausgestaltet wird, ist derzeit noch in Arbeit. Jedenfalls wird es eine Cahs-Komponente geben. Und: „Als Stipendiengeberin muss man auch die Offenheit haben, dass ein Projekt scheitern kann. Man wird nicht sagen können, dass dann das Geld zurück zu zahlen ist, wenn es nicht klappt. Der Mut zum Scheitern muss Teil dieses Programms sein“, heißt es seitens Gerhard Hirczi, Geschäftsführer Wirtschaftsagentur Wien.

Stadt Wien arbeitet an einem Stipendium für neue Gründer

Neues Insolvenzrecht

Eine längst überfällige Marktbereinigung und eine große Insolvenzwelle nach dem Auslaufen von Stundungen und Hilfsprogrammen: Die Wirtschaftskrise in Folge der COVID-Pandemie wird 2021 stark zu spüren sein. Auch deswegen arbeitet das Justizministerium intensiv an einem neuen Insolvenzrecht, aber auch die EU macht Druck. Denn die bereits 2019 beschlossene EU-Restrukturierungsrichtlinie muss bis zum 17. Juli 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

Geplant ist, dass die Entschuldung binnen drei und nicht wie bisher binnen fünf Jahren erfolgt. Außerdem sollen gescheiterte Unternehmer eine bessere „zweite Chance“ bekommen. Das könnte so funktionieren: Ein Gericht überwacht bei einem Sanierungsverfahren die Vorgänge und stellt den Betrieb unter einen besonderen, zeitlich begrenzten Schutz. Dann gibt es kein Fälligstellen von Krediten und keine Exekutionsmaßnahmen. Wie das neue Gesetz nun aber in Österreich umgesetzt wird, ist noch offen.

Reform des Insolvenzrechts soll “Gesetz der zweiten Chance” schaffen

Steuerfreibetrag für Investoren

Es wird seit langem gefordert, aber nun wird das Thema wieder heiß: Die Junge Wirtschaft der Wirtschaftskammer rund um Bundesvorsitzende Christiane Holzinger fordert wieder lautstark einen Investitionsfreibetrag on maximal 100.000 Euro pro Steuerpflichtigem über einen Zeitraum von 5 Jahren für Eigenkapital- oder eigenkapitalähnliche Investitionen in Kapitalgesellschaften in Österreich. Das könnte dazu führen, dass mehr Geld in Firmen investiert wird – klassischerweise von Business Angels in Startups.

War die österreichische Regierung in punkto Steuerfreibetrag bisher zurückhaltend, könnte die Corona-Krise und die Dringlichkeit von Eigenkapital für Firmen das 2021 ändern.

Steuerfreibetrag für Investitionen könnte sich nach 7 Jahren für Österreich auszahlen

Neues Home-Office-Gesetz

Es ist ohnehin längst überfällig, aber bis März 2021 soll es stehen: Ein neues Gesetz, dass Home Office und Remote Work in Österreich regelt. Denn da gibt es, durch Corona besser sichtbar gemacht, einige drängende Fragen: Wer ist wie bei einem Unfall am Heimarbeitsplatz versichert? Wer bezahlt die Möbel, den Internetzugang und den Strom für die Arbeitsgeräte? Soll man den Arbeitsplatz im Wohnungsverband steuerlich geltend machen können? Diese Fragen sollte das neue Gesetz beantworten.

Darüber hinaus werden sich Gründer die Frage stellen müssen, wie viel Bürofläche sie künftig brauchen werden und wie Gehälter gestaltet werden, wenn theoretisch jeder von überall aus arbeiten kann und darf. Soll man dann die Gehälter etwa an den Wohnort anpassen? Solche Fragen werden 2021 drängender.

Home Office: Unfallversicherung und Pendlerpauschale bis März 2021 verlängert

Ratenzahlungen für COVID-Stundungen

Die Steuer- und Abgabenstundungen wurden zuletzt von Mitte Jänner auf 31. März 2021 verlängert. Doch irgendwann einmal wird man nicht mehr stunden können, und dann wird man sich als Geschäftsführer eines Startups einen Plan ausdenken müssen, wie man Finanzamt und Sozialversicherung das Geld über Zeit zurückzahlen wird.

Dazu gibt es ein neues Covid-19-Ratenzahlungsmodell für gestundete Steuern und Abgaben, weil bei vielen Firmen der Abbau der aufgestauten Abgaben unter normalen Bedingungen gar nicht möglich wäre. Das Modell sieht laut Wirtschaftskammer folgendermaßen aus:

  • Gestundete Abgaben können in Raten über zwei Phasen zurückgezahlt werden
  • Phase 1 (1. April 2021 bis 30. Juni 2022) umfasst 15 Monate und Phase 2 (1. Juli 2022 bis 31. März 2024) umfasst 21 Monate (insgesamt 36 Monate)
  • Ratenzahlungsmodell gilt für Finanzverwaltung und ÖGK bzw. BVAEB
  • Stundungszinsen betragen 2 % über dem Basiszinssatz (d.h. derzeit 1,38 %)
    (bei ÖGK/BVAEB im Zeitraum vom 1. April 2021 bis 20. Juni 2022)

Mehr Infos gibt es hier zu finden.

Mitarbeiterbeteiligung

Ebenfalls kein neues Thema – doch durch die geplante neue Gesellschaftsrechtsform Austria Limited kommt neue Bewegung in ein sperriges Thema. Mit der neuen Rechtsform soll es auch möglich werden, Mitarbeiter viel einfacher als bisher mit Shares am Unternehmen zu incentivieren. In Deutschland wurde dafür eine eigene neue Regelung eingeführt, die unabhängig von der Rechtsform funktioniert – aber auch auf Kritik stößt.

Generell muss man sich als Gründer bzw. als Mitarbeiter eines Startups auch die Grundsatzfrage stellen, für wen eine Mitarbeiterbeteiligung sinnvoll ist. Mitarbeiter müssen JETZT ihre Rechnungen zahlen und wollen nicht immer auf einen Exit SPÄTER vertröstet werden. Mitarbeiterbeteiligung sollte deswegen nicht als Mittel missverstanden werden, jemandem weniger Gehalt zahle zu müssen.

Entrepreneurship Week an Schulen

Für junge Menschen zwischen 15 und 18 Jahren wird es 2021 ein ganz besonderes Angebot geben. Denn dann wird der Thinktank AustrianStartups mit einem neuen Projekt starten, und zwar der „Entrepreneurship-Woche“. Dabei soll an dutzenden Schulen jeweils eine Woche lang ein Schwerpunkt auf Informationen zum Gründen und Unternehmertum gelegt werden, um bereits Schüler für den möglichen Karriereweg begeistern zu können. Wie das genau funktionieren wird, verraten Markus Raunig und Daniel Cronin im aktuellen Podcast „Zebras & Unicorns“ (ca. ab Minute 70).

Horizon Europe

Am 1. Jänner 2021 startet mit Horizon Europe das größte Forschungs- und Innovations-förderprogramm der Welt in der EU. Es ist mit knapp 100 Milliarden Euro bis 2027 dotiert. Insbesondere, wenn man als Gründer und Startup bei der Erreichung von einem der fünf großen Ziele des Programms mitarbeitet, sind viele Fördergelder möglich. Die 5 Ziele sind:

  • Conquering Cancer: Mission Possible
  • Accelerating The Transition To A Climate Prepared And Resilient Europe
  • Regenerating our Ocean and Waters
  • 100 Climate-Neutral Cities by 2030 – by and for the citizens.
  • Caring for Soil is Caring for Life

Zum Vergleich: Über Horizon 2020 haben Forschende und Unternehmen in Österreich seit Programmstart 2014 bisher mehr als 1,65 Milliarden Euro an Förderungen erhalten.

Mehr Geld für Spin-offs

Weil Österreich bei den Forschungsausgaben im europäischen Spitzenfeld liegt, aber die Übersetzung wissenschaftlicher Ergebnisse in Unternehmen hinter anderen Staaten deutlich hinterherhinkt, soll das Programm Spin-off Fellowship Programm der Forschungsförderungsgesellschaft nicht nur fortgesetzt, sondern ausgeweitet werden. „Ein Spin-off gründen, passiert nicht von selbst. Viele Forscher denken nicht einmal daran, dass sie selbst eine Firma gründen könnten. Deswegen müssen wir den unternehmerischen Spirit fördern, wo wir ihn nur finden können“, sagte Bildungsminister Werner Faßmann.

Bildungsminister Faßmann will “Startup-Kultur” an Universitäten etablieren

Mehr Private Equity

Die Corona-Krise hat einmal mehr gezeigt, dass es österreichischen Unternehmen an Eigenkapital mangelt. Verschiedene Initiativen werden dieses Problem 2021 angehen. So will die Bundesregierung den „Austrian Private Equity Fonds“ auf den Weg bringen, eine privatwirtschaftliche Initiative von Raiffeisen Bank International (RBI) und der Asset-Management-Firma C-Quadrat hat bereits den „Austrian Growth Capital Fund“ angekündigt – einen Fonds mit Zielvolumen von bis zu 200 Millionen Euro.

Der Austrian Private Equity Fonds – oder warum Eigenkapital wieder sexy wird

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