Geldwäsche-Richtlinie

Bitcoin-Automaten verlangen in Österreich ab heute den Scan des Ausweises

Bitcoin-Automat von Kurant.at. © Kurant.at
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Mit heute tritt die 5. Geldwäscherichtlinie der EU in Kraft (AML5) – Trending Topics berichtete bereits. Krypto-Dienstleister müssen sich ab sofort bei der Finanzmarktaufsicht registrieren. Das dürfte allerdings etwas schleppend vonstatten gehen: Bislang sind lediglich drei Firmen registriert. Wer Bitcoin und Co kaufen will, muss sich ab sofort zudem mit einem Lichtbildausweis identifizieren.

Auf Nachfrage bei der FMA (Finanzmarktaufsicht) hieß es, bislang seien drei Firmen registriert. Dabei handelt es sich um Bitpanda, Coinfinity und dessen Ausgliederung Kurant. Ein viertes, noch nicht genanntes Unternehmen, soll demnächst folgen. Die FMA bestätigte gegenüber Trending Topics, dass auch Dienstleister mit Sitz im Ausland der Registrierungspflicht unterliegen. Registriert ist bislang allerdings noch kein ausländischer Dienstleister.

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Bitcoins nur mit Lichtbildausweis

Jene Unternehmen, die bereits registriert sind, haben vorgesorgt. Die Wiener Firma Kurant, an der Coinfinity zu etwa 40 Prozent beteiligt ist, beispielsweise betreibt Bitcoin-Automaten, über die Kunden Kryptowährungen in Postfilialen einfach kaufen und verkaufen können. „Bei einem Einkauf bis zu 250 Euro ist keine Identifizierung notwendig“, erklärt uns ein Sprecher des Unternehmens. Bei Einkäufen über 250 Euro muss der Käufer künftig aber einen Lichtbildausweis dabei haben. Lichtbildausweis oder Pass lassen sich direkt am Automaten einscannen. Die Identifizierung sei laut Kurant nach wenigen Minuten abgeschlossen.

Die Geldwäscherichtlinie sieht man bei Kurant positiv: „Wir begrüßen diese regulatorischen Aspekte, weil es in der Vergangenheit unterschiedlichste Interpretationen der vorhandenen oder nicht vorhandenen Regularien gegeben hat. Damit ging gleichzeitig auch eine starke Marktverzerrung einher. Als der älteste Betreiber von Bitcoin-Automaten in Österreich sind wir als seriöses und langfristig orientiertes Unternehmen an einer klaren Maßgabe interessiert, um volle KYC-/AML-Compliance und somit auch Chancengleichheit am Markt zu erreichen“, erklärt Stefan Grill, Geschäftsführer der Kurant GmbH.

Auch Blockpit, ein Krypto-Startup aus Linz, begrüßt die neue Geldwäsche-Richtlinie. Graubereiche müssten durch klare Vorgaben ersetzt werden, die AML5-Richtlinie sei ein erster und sehr wichtiger Schritt in diese Richtung.

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AML5: Anonymität unerwünscht

Die Richtlinie soll Verbesserungen bei der „Prävention von Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung“ bringen. Unternehmen, die in Österreich Dienstleistungen rund um Kryptowährungen anbieten, müssen sich registrieren und außerdem bei Einzeltransaktionen die Identität ihrer Kunden feststellen. Gibt es einen Verdacht auf illegale Handlungen, müssen die Unternehmen das bei der FMA melden. Nicht registrierte Anbieter dürfen ihre Dienstleistung in Österreich ab sofort nicht mehr anbieten.

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