Bitcoin und Co.

Krypto-Assets: Was von einer Steuerreform zu erwarten ist – und was nicht

Bitcoin. © shutter_speed on Unsplash
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Es geht einfach um sehr viel Geld. 2020 wären in Österreich, so eine Analyse des Startups Blockpit, 375 Millionen Euro an Steuern auf Krypto-Assets fällig gewesen. Nun arbeitet die österreichische Bundesregierung bereits seit längerem an einer Steuerreform, und die wird es auch für Krypto-Anleger in sich haben. Denn bei dieser geplanten ökosozialen Steuerreform, wird es nicht nur um einen CO2-Preis gehen, sondern auch um die Besteuerung von Bitcoin und Co.

Kryptowährungen seien „noch nicht definiert als etwas, wo Gewinnsteuer anfällt, das müssen wir ändern“, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) kürzlich. So gesehen sehen es Experten und Beobachter der Branche als fix an, dass es Änderungen geben wird. Damit ist Österreich nicht alleine, auch in Deutschland dreht der Fiskus an der Schraube. Dort plant das Finanzministerium, dass die bisherige Steuerfreiheit von Krypto-Investments nach einer Haltefrist von einem Jahr fallen soll. Die Veräußerungsfrist soll auf zehn Jahre verlängert werden – ein Schocker für viele. Bleibt abzuwarten, wie die künftige deutsche Regierung mit dem Thema umgeht.

Neue Bitcoin-Steuern im Anmarsch: Bitpanda und Steuerexpertin Natalie Enzinger klären auf

Längere Haltefrist und die Frage des Sondersteuersatzes

In Österreich jedenfalls wird noch intensiv darüber diskutiert, wie neue Steuerregeln für Bitcoin aussehen sollen – immerhin stammen aus dem Jahr 2017 – bevor der erste große Bitcoin-Hype losging. „Es geht alles in die Richtung, dass die Krypto-Besteuerung an die sonstige Besteuerung von Wertpapieren angeglichen wird“, sagt Oliver Stauber, Chief Legal Officer beim Neobroker Bitpanda, selbst in engem Austausch mit dem Finanzministerium, im aktuellen Podcast von Trending Topics.

„Zur Zeit ist es so, dass man Krypto-Assets nur versteuern muss, wenn man sie innerhalb eines Jahres tauscht oder verkauft“, sagt Natalie Enzinger, Steuerberaterin mit Spezialisierung auf Krypto-Assets. „Diese Haltefrist wird sicher mehr als ein Jahr sein.“ Wie lange es sein wird, bleibt abzuwarten. Insgesamt ist derzeit geplant, dass es generell eine Wiedereinführung der sogenannten Behaltefrist für Wertpapiere geben soll. Diese würde bedeuten, dass private Investoren, die Aktien für eine gewisse Zeit halten, realisierte Kursgewinne nicht mehr versteuern müssen. Bitcoin und Co. sollen daran angepasst werden.

Stauber von Bitpanda geht auch davon aus, dass es „einen Sondersteuersatz für Krypto-Assets und eine neue Haltedauer“ geben könnte. Derzeit unterliegen die kurzfristigen Verkäufe innerhalb der Haltefrist einem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent. „Sondersteuersatz und Steuerfreiheit nach der Haltedauer – das wird es so nicht spielen“, so Stauber. Generell meint er: „Es muss endlich Rechtssicherheit geben, die ist heute nur bedingt gegeben.“

Was ist mit DeFi und NFTs?

Was eher weniger wahrscheinlich aus heutiger Sicht erscheint, ist, dass die Steuerreform sich auch im Detail mit den sehr neuen Trends Decentralized Finance (DeFi) und Non Fungible Token (NFTs) auseinandersetzen wird. „Wir werden die Kryptos an andere Wertpapiere angeglichen sehen, aber es wird nicht der ganz große Wurf sein, wo auch DeFi, NFTs und was da sonst noch so kommt, geregelt wird“, so Stauber.

Denn der einfach Kauf und Verkauf von BTC ist schon lange nicht mehr das Einzige, was Krypto-Afficionados so tun. Im DeFi-Bereich werden Token über Lending-Protokolle verliehen, Stablecoins über Smart Contracts gehandelt, via Yield Farming Rendite in Form von Token erwirtschaftet, und bei Ethereum 2.0 oder Cardano ist Staking eine große Sache geworden.

Bei Krypto-Lending – bzw. Borrowing kann die aktuelle Rechtslage so ausgelegt werden, dass es sich um konzessionspflichtige Kredit- bzw. Einlagengeschäfte handelt. Zudem ist es für Steuerexpertin Enzinger unklar, ob Krypto-Assets als Kapital gelten. Zinsen, die man via DeFi bekommt, wären dann nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu beurteilen, sondern als Einkünfte aus Leistungen gemäß Einkommenssteuergesetz. Auch beim Staking ist vieles im Unklaren – unter anderem, als was die Staking Rewards zu werten sind (mehr dazu hier).

375 Millionen Euro Steuern für Bitcoin und Co in Österreich fällig

 

Aktuelle Rechtslage

Derzeit sieht es in Österreich so aus:

„Liegt eine zinstragende Veranlagung vor, stellen die Krypto-Assets Wirtschaftsgüter iSd § 27 Abs. 3 EStG dar. Sowohl die Zinsen, als auch realisierte Wertsteigerungen unterliegen in diesem Fall dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG iHv 27,5 %.

Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, ist die Veräußerung oder der Tausch von Krypto-Assets als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.“

Das ist insgesamt für Hodler sehr attraktiv, die ihre Coins und Tokens nicht anrühren. Nach einer einjährigen Spekulationsfrist ist die Konvertierung in Fiatwährungen nämlich steuerfrei, man bezahlt also auf die Gewinne keine Steuern. Käufe und Verkäufe (also nicht nur die Konvertierung einer Kryptowährung in eine Fiat-Währung, sondern auch der Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung mit Krypto oder der Tausch in ein anderes Krypto-Asset) sind innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerpflichtig.

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