Fintech

Cashy: Wiener Pfandleihe-Startup holt „hohes sechsstelliges“ Investment

© Cashy
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Du brauchst schnell Kohle und hast etwas zu versetzen? Dann kann man in Wien seit 2019 auch den digitalen Weg zum Pfandleiher machen. Das Wiener Startup Cashy kauft Wertgegenstände an oder belehnt sie gegen einen Kurzkredit. Gegründet wurde die Firma 2019 von Patrick Scheucher und Florian Sulzer, um das üblicherweise in Pfandhäusern abgewickelte Geschäft zu digitalisieren. Mit Paysafecard-Gründer Michael Müller haben sie jetzt einen Business Angel aus der Fintech-Branche an Bord geholt.

Gemeinsam mit anderen Investoren – darunter auch die KK Incube Invest Management GmbH von Anwalt Philipp Kinsky – steckt Müller jetzt eine „hohe sechsstellige“ Summe in das junge Unternehmen, dass derzeit mit starken Zuwachsraten glänzen kann. „50 Prozent unserer Kunden nehmen keine Kredite auf, sondern verkaufen ihre Waren sofort über unsere Plattform. Dazu kommt auch der Aspekt der Nachhaltigkeit. Ein gebrauchtes Smartphone, das einen neuen Besitzer gefunden hat, ist um 100% nachhaltiger als ein Neugerät“, sagt Müller. „Im nächsten Schritt werden wir unseren Service auch in den anderen Bundesländern inklusive Postversand anbieten. In der zweiten Jahreshälfte ist der Start im Ausland geplant.“

© Cashy
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Gebühren für kurzfristige Darlehen

Cashy funktioniert folgendermaßen: Auf der Webseite kann man einen Wertgegenstand (z.B. Smartphone, Schmuck, Münzen) schätzen lassen. Dann kann man eine Laufzeit für den Kurzkredit bestimmen oder den Verkaufspreis festlegen. Einigt man sich mit Cashy, kann man den Gegenstand im Büro von Cashy in Wien vorbeibringen oder von einem Mitarbeiter abholen lassen. Das Geld bekommt man dann entweder per Überweisung aufs Konto, oder man lässt es sich in bar nach Hause liefern. Die gekauften Gegenstände werden von Cashy online wiederverkauft, dazu soll es in Zukunft auch einen eigenen Webshop geben.

Wer ein Darlehen von Cashy will, der muss wissen, dass es dafür Gebühren gibt. Die Gebühren eines Pfanddarlehens sind abhängig von der vereinbarten Laufzeit (0,5 Monate bis max. 4 Monate) und der Darlehenshöhe (max. 2.500 Euro, in Einzelfällen sollen bis zu 10.000 Euro vergeben werden). Wer sich etwa gegen Elektronik 300 Euro borgt, muss nach einem Monat 318 Euro zurückzahlen. Wer nicht zurück zahlen kann, der verliert klarerweise den eingesetzten Gegenstand. „Nach Ablauf der 4-wöchigen Nachfrist werden Ihre Wertgegenstände in Ihrem besten Interesse verwertet“, heißt es dazu. „Wenn der erzielte Verwertungserlös den offenen Betrag übersteigt, wird Ihnen dieser Überschuss ausgezahlt. Falls der erzielte Verwertungserlös geringer als der offene Betrag ist, dann sind Sie trotzdem nicht mehr zahlungspflichtig.“

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