Ankündigung

Corona-Hilfsfonds: 15 Milliarden Euro für geschädigte Unternehmen

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). © BKA/Andy Wenzel
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). © BKA/Andy Wenzel

Die Regierung hat heute das nächste Hilfspaket für heimische Unternehmen vorgestellt. Der Hilfsfonds wird mit 15 Milliarden Euro dotiert, soll Liquiditäts-Engpässe überbrücken und finanzielle “Schäden” ausgleichen. Das soll über Garantien und Zuschüsse erfolgen. 

“Wir haben ein paar Branchen total heruntergefahren”, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Die Grünen) am Freitagvormittag. “Wir wollen nun die Kosten ausgleichen, für die es auf der anderen Seite keine Einnahmen mehr gibt”. Das neue Paket soll allen Unternehmen helfen, “die massive Umsatzrückgänge haben”, erklärte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP).

Im Rahmen des Corona-Hilfsfonds wird es zwei Instrumente geben:

1. Garantien

Mit den Garantien sollen Betriebsmittelkredite besichert werden, die von Banken vergeben werden. Der Staat soll dabei für bis zu 90 Prozent des Kredits haften. Grundlage für die Höhe ist der festgestellte Liquiditätsbedarf des Unternehmens nach einem eigenen Berechnungsmodell, das laut Kogler noch im Detail vorgestellt werden soll. Voraussetzung für die Garantie ist es, keine Manager-Boni oder Dividenden auszuzahlen. Die Laufzeit für diese Kredite soll maximal 5 Jahre betragen. “Die Hausbank ist der Ansprechpartner für die Unternehmen”, erklärte Blümel. 

2. Zuschüsse

Das zweite Instrument sind Zuschüsse, die teilweise nicht zurückgezahlt werden müssen. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent. Der Zuschuss soll nicht aufschiebbare Kosten abdecken, denen derzeit keine Einnahmen gegenüberstehen. Darunter fallen laut Blümel Fixkosten wie Miete, Strom, Gas, Zinsaufwendungen, vertragliche Verpflichtungen, die nicht kündbar sind, aber auch verderbliche und saisonale Ware, die mindestens an 50 Prozent des Wertes verloren hat.

Dafür werde es ein eigenes Berechnungsmodell für den Liquiditätsbedarf geben, das im Detail noch vorgestellt werden soll. Bis zu 75 Prozent der Zuschüsse sollen nicht rückzahlbar sein. Die Abrechnung kann erst mit Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen (Jahresbilanz).

Die neuen Instrumente der Garantien und Zuschüsse können laut Kogler ab nächster Woche beantragt werden. Damit hofft die Regierung, möglichst viele Unternehmen “gut durch die Krise zu bringen”. “Bei vielen Unternehmen wird es auch ein Neustart werden”, merkte Kogler an.

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. © BKA
Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. © BKA

Weitere Maßnahmen

Finanzminister Blümel gab auch Einblick in jene Maßnahmen, die bereits laufen. So gingen bereits 90.000 Anträge zu Steuerstundungen beim Finanzministerium ein, 86.000 davon wurden bereits bewilligt. Das entspricht einem Volumen von 2,5 Milliarden Euro, das an Liquidität in Unternehmen bleibt. Außerdem wurden durch das Finanzministerium auch

Haftungen und Garantien in der Höhe von 750 Millionen Euro durch das BMF genehmigt. Aus dem Härtefallfonds wurden bereits 100 Millionen Euro ausgezahlt. Wie berichtet wurde der Härtefallfonds auf zwei Milliarden Euro aufgestockt, Ober- und Untergrenzen beim Einkommen entfallen in Phase 2. Die Details dafür sind noch in Ausarbeitung.

Ein weiteres Thema bei der Pressekonferenz: die Bonität. Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) sei es in der Krise “nicht gerecht, einzelne Unternehmen zu bewerten.” Deswegen hätten Bonitätsprüfer ein Memorandum unterzeichnet, dass sie Unternehmen nicht deswegen schlechter bewerten werden, wenn sie staatliche Hilfsmaßnahmen (z.B. Corona-Kurzarbeit) in Anspruch nehmen.

Nächste Woche soll es dann einen Fahrplan geben, wie das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in Österreich wieder hochgefahren werden soll.

„Beispiellos in Europa“

WKÖ-Präsident Harald Mahrer verweist auf intensive Tage und Nächte und lobt die gemeinsame Arbeit am Corona-Hilfsfonds. Es handle sich um ein “beispielloses Paket in ganz Europa”. Die Republik erhöht die Staatsgarantien für kurzfristige Liquiditätssicherung, “was das Leben der Banken erheblich erleichtert”. Das soll beispielsweise helfen, um Löhne für Kurzarbeit zahlen zu können und den Kreislauf am Laufen zu halten.

WKÖ-Präsident Harald Mahrer. © BKA
WKÖ-Präsident Harald Mahrer. © BKA

Außerdem bedankte sich Mahrer auch bei den Startups in Österreich. Für diese kündigte er ein eigenes Hilfspaket aus, das gemeinsam mit Wirtschaftsministerin Schramböck ausgearbeitet werde.

Parlamentsbeschlüsse heute nachmittag

Ab 12 Uhr wird heute, Freitag, der Nationalrat zusammentreten, um das dritte Corona-Maßnahmenpaket zu verabschieden. Insgesamt werden mit den drei Gesetzespaketen 85 Gesetze geändert und sieben neue Gesetze geschaffen. Die Opposition hat bereits angekündigt, den Sammelgesetzen nicht zustimmen zu wollen und fordern mit eigenen Anträgen Nachbesserungen. Dieses Maßnahmenpaket enthält neben dem Corona-Hilfsfonds unter anderem:

  • Mehr Mittel für Kurzarbeit: Arbeitsministerin Christine Aschbacher wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Finanzminister den für heuer erforderlichen Betrag per Verordnung festzulegen, die Obergrenze von einer 1 Mrd. Euro entfällt
  • Aufschub für Mieter und Kreditnehmer: Wer zwischen 1. April und 30. Juni Probleme hat, seine Miete nicht bezahlen zu können, kann deswegen nicht gekündigt werden. Mietrückstände aus diesem Zeitraum können bis 31. Dezember zurückgezahlt werden
  • Stundung von Krediten: Bis Ende Juni fällige Zahlungen (z.B. Kreditraten, Zinsen, Tilgungen) werden automatisch für drei Monate gestundet – das soll private Kreditnehmer und Kleinstunternehmer entlasten
  • Fußgängerzonen statt Autoverkehr: Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung ermöglicht Corona-Fußgängerzonen
  • Pickerl: Überprüfung eines Kraftfahrzeuges kann bis 31. Mai 2020 verschoben werden
  • Flexible Fristen für Schulen und Unis
  • Sonderförderungen für Medien
  • Erhöhung der Mittel für Kurzarbeit
  • Aufstockung des Härtefallfonds auf zwei Milliarden Euro (mehr dazu hier)
  • gesetzliche Grundlage für möglichen „Ergänzungsunterricht“ während der Schulferien
  • Bonuszahlungen für Mitarbeiter für Einsatz während der Corona-Krise bis zu 3.000 Euro steuerfrei
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