Fiscal Friday

Der Horror im 3. Jahr: Sozialversicherung für Jungunternehmer, Teil II.

SVA – drei Buchtsaben, die für Albträume sorgen. © Fotolia
SVA – drei Buchtsaben, die für Albträume sorgen. © Fotolia
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Während sich der erste Teil unserer Beitragsserie noch  mit den ersten zwei Jahren des Unternehmertums beschäftigt hat, widmen wir uns heute den Jahren danach. Denn jeder weiß, die ersten zwei Jahre sind, was die SVA angeht, eigentlich ein leichtes Spiel deren Regeln erst im dritten Unternehmerjahr erheblich verschärft werden. Um den Schock ein wenig abzumildern, setzten wir uns nun unter andrem mit Themen wie der Beitragsgrundlage, der tatsächlichen Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sowie den daraus resultierenden Nachzahlungen für eure Unternehmen auseinander.

Vorläufige Beitragsgrundlage

Im Grunde stehen für die laufenden Geschäftsjahre die tatsächlichen Einkünfte immer erst im Folgejahr fest. Aus diesem Grund muss sich die Sozialversicherung mit vorläufigen Beitragsgrundlagen behelfen. Sie gehen dabei immer vom drittvorangegangen Jahr aus. Klingt jetzt sehr kompliziert ist es aber im Grunde nicht:

  • In den ersten zwei Jahren nach Gründung handelt es sich um die bereits im Part I angesprochenen Beiträge.
  • Im dritten Jahr liegt das drittvorangegangene Jahr nicht vor. Ausgegangen wird somit von der regulären Mindestbeitragsgrundlage:

    Mindestbeitragsgrundlage Monatlich Quartal Jährlich
    Krankenversicherung        31,80 €      95,40 €     381,60 €
    Pensionsversicherung 133,85 €    401,55 € 1.606,20 €
    Unfallversicherung          9,11 € 27,33 €     109,32 €
    Selbstständigenvorsorge          6,36 € 19,08 € 76,32 €
    Gesamt 181,12 € 543,36 € 2.173,44 €
  • Ab dem vierten Jahr kommt dann das drittvorangegangene Jahr zu tragen. Im Jahr 2016 bedeutet das, wenn es euer viertes (oder höheres) Unternehmerjahr ist dass die vorläufige Beitragsgrundlage die Einkünfte lt. Einkommensteuerbescheid aus dem Jahr 2013 sind:

    Einkünfte im J. 2013: 15.000 € Monatlich Quartal Jährlich
    Krankenversicherung 7,65%        95,63 €    286,89 € 1.147,56 €
    Pensionsversicherung 18,5% 231,25 €    693,75 € 2.775,00 €
    Unfallversicherung          9,11 € 27,33 €    109,32 €
    Selbstständigenvorsorge 1,53%        19,13 € 57,39 €    229,56 €
    Gesamt 355,12 € 1.065,36 € 4.261,44 €

Endgültige Beitragsgrundlage

Es ist in Wahrheit die Festlegung der Endgültigen Beitragsgrundlage die den Stein ins Rollen bringt, und zu Nachzahlungen in horrendem Ausmaß (für die ersten zwei Jahre kann es zu einer Nachzahlung in mehreren tausend Euro kommen) führen. Die endgültige Beitragsgrundlage kann immer erst aus dem Einkommenssteuerbescheid des betreffenden Jahres ermittelt werden. Die gute Neuigkeit zu Erst – die Übermittlung des Einkommensteuerbescheid von der Finanzverwaltung und die Nachberechnung der Sozialversicherung geschehen automatisch. Die schlechte Neuigkeit ist – bezahlen müsst ihr die Rechnung die dann ins Haus flattert.

Damit Ihr euch aber ein besseres Bild über den zu erwartenden Betrag machen könnt empfiehlt es sich einen der Online Rechner zu benutzen (wir bevorzugen wegen seiner Einfachheit: http://onlinerechner.haude.at/GSVGRechner)

oder ihr folgt dem zugegeben langem aber doch recht einfach gestricktem Rechenbeispiel:

Beitragsgrundlage = Einkünfte + Vorschreibungen PV & KV

SVA Beitrag = Beitragsgrundlage x Beitragssatz

Die Beitragssätze sind:

Pensionsversicherung (PV) 18,5%

Krankenversicherung (KV) 7,65%

Selbstständigenvorsorge (SVS) 1,53 %

Bsp: Unternehmen im 4ten Unternehmerjahr:

Einkünfte 1. Jahr = 25.000 €

Einkünfte 2. Jahr = 35.000 €

Einkünfte 3. Jahr = 40.000 €

Nachzahlung 1. Unternehmer Jahr:

Nachzahlung 1. Unternehmer Jahr: Vorauszahlungen Tatsächliche Beitragshöhe Nachzahlung
Krankenversicherung     381,60 €     381,60 €      0 €
Pensionsversicherung 1.606,20 € 4.625,04 € 3.018,84 €
Unfallversicherung     109,32 €     109,32 €     0 €
Selbstständigenvorsorge 76,32 € 76,32 € 0 €
Gesamt 2.173,44 € 5.192,28 € 3.018,84 €

WUSSTEST DU . . .
In den ersten beiden Unternehmensjahren umfasst die Nachzahlung für Jungunternehmer nur die Pensionsversicherung.

Nachzahlungen 2. Unternehmerjahr:

Nachzahlung 2. Unternehmer Jahr: Vorauszahlungen Tatsächliche Beitragshöhe Nachzahlung
Krankenversicherung     381,60 €     381,60 €      0 €
Pensionsversicherung 1.606,20 € 6.474,96 € 4.868.76 €
Unfallversicherung     109,32 €     109,32 €     0 €
Selbstständigenvorsorge 76,32 € 76,32 € 0 €
Gesamt 2.173,44 € 7.042,20 € 4.868,76 €

Nachzahlung 3. Unternehmerjahr:

Nachzahlung 3. Unternehmer Jahr: Vorauszahlungen Tatsächliche Beitragshöhe Nachzahlung
Krankenversicherung     381,60 € 3.060,00 €      2.678,40 €
Pensionsversicherung 1.606,20 € 7.400,04 € 5.794,20 €
Unfallversicherung     109,32 €     109,32 €     0 €
Selbstständigenvorsorge 76,32 € 76,32 € 0 €
Gesamt 2.173,44 € 10.645,68 € 8.472,44 €

WUSSTEST DU . . .
Ab dem dritten Unternehmerjahr sind Kranken- und Pensionsversicherung nachzuzahlen, nicht jedoch die Selbstständigenvorsorge.

Fälligkeit

Vorschreibungen der Sozialversicherung werden im Regelfall vierteljährlich versandt. Dazu schickt die SVA in den Monaten Februar, Mai, August, und November Vorschreibungen aus die in der Regel bis Ende des Monats fällig sind.

WUSSTEST DU . . .
Dass man auf Wunsch ab Anfang 2016 von einer quartalsweisen Bezahlung auch auf eine monatliche umstellen kann ? Damit lässt sich die Belastung auf alle Monate verteilen.

Überbrückungshilfe

Bei außergewöhnlichen Ereignissen wie zum Beispiel schwerer Krankheit, die Insolvenz eines wichtigen Kunden etc. können Unternehmen in Notfällen eine Überbrückungshilfe beantragen. Unter Berücksichtigung der Vermögens- und Familienverhältnissen kann einmalig für die Dauer von sechs Monaten 50% der vorläufigen Beitragsgrundlage erlassen werden.

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