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EU-Kommission prüft US-Zugriff auf eigene Biometriedaten

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Die EU-Kommission untersucht zurzeit ein Vorhaben, welches der US-Polizei Zugriff auf alle Biometriedaten der EU-Mitgliedsstaaten gestatten würde. Die US-Behörden planen die automatische Abfrage von Fingerabdrücken und Gesichtsbildern für 40 Länder. Konkret betrifft der Plan das Visa Waiver Program (VWP), an dem fast alle Schengen-Staaten teilnehmen. Die geforderte Herausgabe von Biometriedaten sorgt innerhalb der EU seit mehr als einem Jahr für Kontroversen.

Visafreie Einreise dank ungewöhnlicher Maßnahmen

Aktuell nehmen 40 Länder, darunter auch Österreich und Deutschland, am Visa Waiver Program (VWP) der US-Regierung teil. Damit sollen Bürger:innen der Staaten bis zu drei Monate lang – geschäftlich oder als Tourist:innen – ohne Visum in die USA einreisen können. Auch US-Bürger:innen sollen damit visafrei in die inkludierten 40 Staaten reisen können. Fast alle Schengen-Staaten sind Teil des VWP.

Nun zeichnet sich aber eine Verschärfung des Programms ab. Die US-Regierung fordert nämlich von den VWP-Ländern im Rahmen einer sogenannten Enhanced Border Security Partnership (EBSP) Zugriff auf all ihre polizeilichen biometrischen Datenbanken, also Fingerabdrücke und Gesichtsbilder aus allen Informationssystemen der 24 Schengen-Staaten. Ein direkter Zugriff aus dem Ausland auf derartige Daten gilt selbst bei befreundeten Geheimdiensten ungewöhnlich.

Ausschluss aus dem Programm bei Weigerung Biometriedaten herzugeben

Die US-Regierung hat schon im Februar 2022 einige Staaten des Visa Waiver Programs (VWP) über ihre Pläne informiert, bilaterale Abkommen abzuschließen, um Zugriff auf deren polizeiliche biometrische Datenbanken zu erhalten. Länder, die sich weigern, ihre Datenbanken zu öffnen, laufen Gefahr, ab 2027 aus dem visafreien Reiseprogramm der USA ausgeschlossen zu werden.

Bulgarien, Rumänien und Zypern nicht dabei

Darüber hinaus bestehen Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen dieser Enhanced Border Security Partnership (EBSP), die sich in einer differenzierten Behandlung der EU-Mitgliedstaaten und ihrer Bürger:innen widerspiegelt, was im Widerspruch zur EU-Visapolitik steht. Die EU-Visapolitik ist seit dem Amsterdamer Vertrag von 1997 Teil des sogenannten Schengen-Besitzstands. Entsprechende Vereinbarungen mit anderen Regierungen müssen daher für alle Schengen-Staaten gleichermaßen gelten.

Das Problem hierbei: Bürger:innen aus Bulgarien, Rumänien und Zypern werden jedoch immer noch vom visafreien Reisen in die USA ausgeschlossen, was eine Benachteiligung dieser Staaten darstellt. Die EU-Kommission ist für die Überwachung und Einhaltung der Visafreiheit verantwortlich und kann Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Obwohl die EU-Kommission die US-Regierung eigentlich wegen dieser Ungleichbehandlung maßregeln müsste und das geplante Enhanced Border Security Partnership (EBSP) aussetzen könnte, scheint sie das Vorhaben dennoch nicht aufhalten zu wollen.

Die Kommission behandelt die geforderten Maßnahmen „pragmatisch“ und will sie von Fragen im Zusammenhang mit der Visapolitik trennen. Dies geht aus einem Dokument hervor, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht hat: „Um von den Kompetenzfragen wegzukommen, die die Diskussionen auf EU-Ebene bisher blockiert haben, hat die hat sich die Kommission kürzlich für einen pragmatischen Ansatz entschieden, d.h. für die Trennung des Informationsaustauschs von Fragen im Zusammenhang mit der Visapolitik.“

Machbarkeitsstudie soll Vorhaben untersuchen

Aktuell bereitet die EU-Kommission außerdem eine Machbarkeitsstudie vor, „um die Möglichkeit eines Informationsaustauschs zwischen der EU und den USA zur Verbesserung des Grenzmanagements zu bewerten.“ In der Studie soll untersucht werden, welche Datenschutzregelungen für die US-Behörden gelten würden, darunter die Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Polizeirichtlinie, äußert sich Europaabgeordnete Cornelia Ernst.

Skeptiker:innen warnen davor, dass das Abkommen nicht nur für Grenzsicherheit verwendet werden könnte, sondern auch für andere Zwecke, wie beispielsweise die Prüfung von Asylanträgen. Es besteht die berechtige Sorge, dass der EU-US-Datentausch im Rahmen bestehender Abkommen erweitert werden könnte, was die Datenschutzbedenken zusätzlich verstärken würde.

 

Datentransfer-Deal zwischen EU und USA sorgt für Kritik

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