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„Können wir uns Zögern leisten?“: Österreich hat seit 5 Jahren kein Klimagesetz mehr

Symbolbild für Klimakrise: "Four Futures" zeigt Zukunftsszenarien © Patrick Hendry on Unsplash
Symbolbild für Klimakrise: "Four Futures" zeigt Zukunftsszenarien © Patrick Hendry on Unsplash

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Seit mehr als fünf Jahren hat Österreich kein Klimaschutzgesetz mehr. Das alte lief mit Jahresbeginn 2021 aus, seither gibt es keinen gesetzlich verankerten Reduktionspfad für Treibhausgase. Das Nachfolgeprojekt, das im Koalitionspakt von ÖVP, SPÖ und NEOS nur noch „Klimagesetz“ heißt, hängt weiter fest. Klimaminister Norbert Totschnig (ÖVP) rief kürzlich in einem Ö1-Interview dazu auf, „Blockaden zu lösen, damit wir endlich in Begutachtung gehen können“. Ein bemerkenswerter Satz, denn der Entwurf stammt aus seinem eigenen Ressort.

Die Konfliktlinien laufen dabei nicht nur zwischen den drei Koalitionspartnern, sondern auch quer durch die ÖVP selbst. Ein Überblick über die eigentlichen Streitpunkte.

Das Zieljahr: 2040 oder doch 2050

Der wichtigste Konflikt dreht sich um eine einzige Jahreszahl. Im Regierungsprogramm steht Klimaneutralität bis 2040, also zehn Jahre vor dem EU-Ziel. Ein Entwurf aus Totschnigs Haus sah dagegen Klimaneutralität „im Einklang mit den europäischen Zielen“ vor, was faktisch 2050 bedeutet hätte. NEOS-Klimasprecher Michael Bernhard und SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr protestierten dagegen. Zuletzt erklärte Totschnig, das Jahr 2040 stehe wieder im aktuellen Entwurf, räumte aber ein: „Ich dachte, es gibt eine raschere Umsetzung, aber die Positionen liegen doch weiter auseinander.“

Für Katharina Rogenhofer, Vorständin des Instituts für Klimafragen KONTEXT, ist genau das der Lackmustest. „Die zentrale Frage beim anstehenden Klimagesetz bleibt, ob Klimaneutralität 2040 als Ziel verbindlich festgeschrieben wird. Damit wird die Regierung zeigen, ob sie in der Lage ist, die großen Krisen unserer Zeit mit den notwendigen Maßnahmen zu beantworten“, sagt sie.

Verbindliche oder indikative Sektorziele

Der zweite große Streitpunkt ist die Frage, wie fein das Gesetz die Reduktion aufteilt. Schon im Koalitionspakt ist nur von „indikativen“, also unverbindlichen Zielen für die einzelnen Sektoren die Rede, verbindlich soll allein das nationale Gesamtziel gelten. Umweltorganisationen und ein Großteil der Klimaforschung fordern seit Jahren das Gegenteil: jährliche, verbindliche Unterziele für Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Energie und Abfall, damit sich Verantwortung überhaupt zuordnen lässt.

Genau daran scheiterte bereits Türkis-Grün. Der damalige Entwurf aus dem Ressort von Leonore Gewessler sah verbindliche Emissionsreduktionspfade, eine Bindung auch der Bundesländer und automatische Steuererhöhungen als Notbremse vor, etwa bei der Mineralölsteuer, falls Ziele verfehlt werden. Aus ÖVP-nahen Wirtschaftskreisen kam massiver Widerstand, ein Leak torpedierte das Vorhaben. Im neuen Entwurf sind diese Punkte ersatzlos gestrichen, wie der „Standard“ nach einem weiteren Leak berichtete.

Was passiert, wenn Österreich die Ziele verfehlt

Damit hängt der dritte Konflikt zusammen: der Korrekturmechanismus. SPÖ und NEOS vermissen im vorliegenden Entwurf jährliche CO2-Obergrenzen und wirksame Automatismen für den Fall, dass der Pfad verfehlt wird. Stattdessen ist als operatives Kernstück nur ein Klimafahrplan vorgesehen, den die Regierung bis Ende Oktober beschließen soll. Dass dessen Inhalte rechtlich bindend wären, deutet laut Bericht nichts an.

Ein eigener Reibungspunkt ist der Zukauf internationaler Emissionszertifikate. Der geleakte Entwurf sieht vor, dass eine Steuerungsgruppe solche Käufe vorbereitet, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Greenpeace nennt das ein Freikaufen und fordert, den Handel mit Artikel-6-Zertifikaten kategorisch auszuschließen. Die Organisation verlangt außerdem, den Ausstieg aus fossilen Energien bis 2040 verbindlich im Klimagesetz zu verankern.

Standortdebatte im Hintergrund

Unter all dem liegt der eigentliche Grundsatzkonflikt. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung halten das Zieljahr 2040 für standortgefährdend und verweisen auf Energiekosten, Bürokratie und Investitionsentscheidungen. Auf der anderen Seite warnten heuer rund 650 Wissenschafterinnen und Wissenschafter des Climate Change Centre Austria und von Scientists for Future in einem offenen Brief vor einer schleichenden Aushöhlung der Klimapolitik. Rechnungshof und Fachleute wiederum verweisen darauf, dass Nichtstun teuer wird: Bei Zielverfehlung drohen EU-Strafzahlungen in Milliardenhöhe.

Rogenhofer dreht das Kostenargument um. „Die eigentliche Frage ist nicht, ob wir uns Klimaneutralität 2040 leisten können, sondern ob wir uns weiteres Zögern leisten können“, sagt sie. Sie verweist auf zwei aktuelle Entwicklungen: die gestiegenen Energiepreise nach der Blockade der Straße von Hormus, die aus ihrer Sicht die Notwendigkeit unterstreichen, sich rasch aus der Öl- und Gasabhängigkeit zu lösen, und die Häufung von Extremwetter. „Extremwetterereignisse, wie zuletzt Hitze und Dürre oder zu anderen Zeitpunkten Starkregen und Hochwasser, erfordern eine umfassende Anpassungsstrategie für unser Land, um uns widerstandsfähiger zu machen gegen all das, was jetzt immer öfter und stärker eintreten wird.“ Je ambitionierter das Gesetz ausfalle, desto besser ließen sich die Chancen für Wirtschaft, Sicherheit und Lebensqualität nutzen.

Auch aus Teilen der Wirtschaft kommt Druck in diese Richtung. Die Zukunftsallianz etwa argumentiert, Österreich und Europa müssten sich klar zur Transformation bekennen, auf EU-Ebene ebenso wie im nationalen Klimagesetz und in der kommenden Industriestrategie.

Auch die OECD sieht Lücken

Bestätigung für die Kritik kommt von außen. Die OECD attestiert Österreich in ihrem Umweltprüfbericht 2026 zwar, dass der Entwurf international bewährten Governance-Verfahren entspreche, kritisiert aber, dass er sich auf die EU-Verpflichtungen bis 2030 konzentriere und wichtige Elemente auslasse: das 2040-Ziel, jährliche sektorspezifische Ziele, Anpassungsmechanismen und klare Zeitpläne. Dieselben Mängel seien schon beim Klimaschutzgesetz von 2011 festgestellt worden.

Die Begutachtung war ursprünglich für das erste Quartal angekündigt. Gestartet ist sie bis heute nicht.

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