Hilfsmaßnahmen

Kritik an Fixkostenzuschüssen: „EPU und Kleinstunternehmen de facto ausgeschlossen“

Finanzminister Blümel und Vizekanzler Werner Kogler bei Pressekonferenz. © BMF/Wenzel
Finanzminister Blümel und Vizekanzler Werner Kogler bei Pressekonferenz. © BMF/Wenzel

Zuerst ist Kritik am Härtefallfonds laut geworden, nun gibt es auch erste Stimmen gegen ein weiteres Hilfspaket der Bundesregierung. So wird jetzt aus verschiedenen Richtungen an den Fixkostenzuschüssen aus dem Corona-Hilfsfonds Kritik geübt, und auch diesmal geht es wieder um EPU, Kleinbetriebe und Gründer.

Zuerst zur Erläuterung: Die Fixkostenzuschüsse sollen im Rahmen des mit 15 Milliarden Euro dotierten Corona-Hilfsfonds vergeben werden, und zwar – wie der Name schon verrät – für die Fixkosten (Miete usw.) und verderblich gewordene Ware von der Krise hart getroffene Unternehmen. Der Zuschuss ist gestaffelt, je nach Höhe des Umsatzentfalls können bis zu 75 % der Fixkosten und der verderblich gewordenen Ware ersetzt werden. Anträge können ab dem 20. Mai über FinanzOnline gestellt werden.

„Muss rasch repariert werden“

„Die Berechnung konkreter Unternehmensbeispiele aus der Praxis zeigt, dass viele EPU, Kleinbetriebe und Gründer, die auf Unterstützung warten, nun einen Betrag erhalten würden, der nicht einmal der Mindestsicherung entspricht. Außerdem ist die Beantragung sehr komplex“, kritisiert Christiane Holzinger, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft (JW), die neue Richtlinie zum Fixkostenzuschuss aus dem Corona-Hilfsfonds in einer Aussendung.

Während mittlere und größere Betriebe aus dem Corona-Hilfsfonds gut entschädigt werden würden, würde das für kleine Unternehmen nicht so sein. „So erhält zum Beispiel eine Grafikdesignerin (EPU), die im Jahr 2019 gegründet und einen geringen Gewinn hatte, nach Abzug einer Förderung aus dem Härtefall-Fonds von 1.500 Euro in der ersten Tranche einen Fixkostenzuschuss von 277 Euro“, rechnet die JW vor. „Der Fixkostenzuschuss aus dem Hilfsfonds muss rasch repariert werden, damit er auch für die kleinsten Betriebe wirkt“, so Holzinger.

Auszahlung wurde vorgezogen

Bei den Fixkostenzuschüssen handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Laut Finanzminister Blümel, der die Auszahlung von 2021 auf dieses Jahr vorgezogen hat, könnten die Gelder bereits ab August ausgeschüttet werden. Zuvor war geplant gewesen, dass im nächsten Jahr abgerechnet werden hätte sollen, nun gibt es „nach vielen Rückmeldungen von Unternehmerinnen und Unternehmern“ schon dieses Jahr eine Vorauszahlung. Anträge stellen können die Bilanzbuchhalter von Firmen via FinanzOnline.

Kritik an den Fixkostenzuschüssen gibt es nicht nur seitens Junge Wirtschaft aus der Wirtschaftskammer, sondern auch seitens der Oppositionspartei SPÖ. „Viele Einpersonenunternehmen und Kleinstunternehmen werden vom Fixkostenzuschuss de facto ausgeschlossen“, so SPÖ-Wirtschaftssprecher Matznetter am Freitag gegenüber der APA.

In der Verordnung zu den Zuschüssen heißt es, dass sie nach der Höhe des Umsatzausfalls gestaffelt sind und nur dann gewährt werden, wenn der Fixkostenzuschuss insgesamt mindestens 2.000 Euro beträgt. Bei sehr kleinen Firmen mit hohen Umsatzausfällen wegen der Corona-Krise kann es aber sein, dass sie unter diese 2.000-Euro-Grenze fallen. Nun bleibt abzuwarten, ob die Kritik Gehör findet und ob nachgebessert wird.

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