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Mazars präsentiert neues Modell für Mitarbeiter:innenbeteiligung bei Startups

Peter Wundsam, Managing Partner von Mazars Austria © Mazars Austria
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Im Oktober hat die österreichische Bundesregierung das Modell einer Mitarbeiter:innenbeteiligung als steuerfreie Prämie bis zu 3.000 Euro am Gewinn pro Jahr vorgestellt. Diese Ankündigung hat bei Weitem nicht nur Beifall gefunden. Besonders in der Startup-Szene machte sich große Enttäuschung breit. Hannah Wundsam, Geschäftsführerin von AustrianStartups, warnte davor, dass es sich nicht nur um eine Prämie und nicht um eine echte Beteiligung an Firmen handle. Gibt es nicht bald ein zukunftsträchtigeres Modell dafür, „werden die besten Startups Österreich früher oder später verlassen“, sagte Wundsam. Nun hat AustrianStartups gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer Mazars ein solches Modell vorgestellt.

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„Modell muss tatsächlicher Anreiz sein“

Peter Wundsam, Managing Partner  bei Mazars, stellte bei der Präsentation am Montag klar: Für hochqualifizierte Arbeitskräfte ist der Freibetrag von 3.000 Euro zu niedrig. Gerade für Jungfirmen sei das Modell ein massiver Nachteil. „Es braucht ein Modell, das nicht noch höhere Lohnnebenkosten bringt und das für Mitarbeitende zudem ein tatsächlicher Anreiz ist“, so Wundsam. Will ein Unternehmen Mitarbeiter:innen beteiligen, müsse es zuerst den Unternehmenswert ermitteln lassen. Danach müsse es echte Kapitalanteile, Substanzgenussrechte oder stille Beteiligungen gewähren.

Die steuerbefreite Gewinnbeteiligung bringt laut der Mazars-Analyse – anders als angekündigt – nichts für Startups, da diese gerade in den ersten Jahren (noch) keine Gewinne erzielen. Das Modell von Mazars sieht dagegen vor, dass es für die Beteiligung keine Lohn-Besteuerung und SV-Pflicht gibt. Dies gilt jedoch ausschließlich für Unternehmen in den ersten 15 Jahren nach der Gründung.  Nicht einbezogen sind dagegen Firmen, die auf einem öffentlichen Markt notiert sind. und der Unternehmensanteil soll maximal 20 Prozent pro Mitarbeiter:in betragen. Das soll ein „Fördermodell“ für Vorstände und das leitende Management verhindern.

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Besteuerung nach Kapitalvermögen

Gewinne aus dem Verkauf der Mitarbeiter:innenbeteiligung sollten laut dem Mazars-Modell ungeachtet einer Behaltedauer im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der Kapitalertragsteuer besteuert werden. Die Besteuerung von Vorteilen aus der Gewährung von Beteiligungen soll erst beim Verkauf beziehungsweise bei der Realisierung erfolgen. Hier ist auch eine Gleichbehandlung von allen Arten von Investoren geboten. Daher soll die Besteuerung nicht im Lohnsteuerregime erfolgen, sondern nach den allgemeinen Regeln der Besteuerung von Kapitalvermögen.

Zur Förderung dieser Modelle schlägt Mazars vor, den bestehenden Vorschlag für eine laufende Gewinnbeteiligung von 3.000 Euro pro Jahr als Freibetrag im Falle eines späteren Exits bei der Unternehmensbeteiligung zu nutzen. Jährliche Ausschüttungen (Dividenden) auf Mitarbeiter:innen-Beteiligungen sollen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei sein. Im Falle eines späteren Verkaufs der Beteiligungen und einer Realisierung soll der Freibetrag für die jährlichen Ausschüttungen derart kumuliert werden, dass ein Betrag  von 3.000 Euro pro Jahr Behaltefrist steuerfrei bleibt, sofern es keine laufenden Ausschüttungen gab.

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Mitarbeiter:innenbeteiligung auch für „Austrian Limited“

Wenn also beispielsweise Mitarbeitende im Jahr 2022 Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers in Höhe von 10.000 Euro erwerben, soll das keine unmittelbaren steuerlichen Konsequenzen zur Folge haben.  In den Jahren 2023 bis 2027 gäbe es in diesem Fall keine Auszahlungen vom Gewinnanteil. Erfolgt im Jahr 2028 ein Exit im Rahmen einer Investor:innenrunde und die Anteile werden mit einem Wert von 25.000 Euro verkauft, werden diesem Erlös die Anschaffungskosten der Anteile gegenübergestellt. Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung läge in diesem Fall bei 25.000 Euro. Die Bemessungsgrundlage werde um 3.000 Euro pro Behaltejahr, daher 15.000 Euro für maximal fünf Jahre, reduziert und es werden 10.000 Euro der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent unterzogen.

Insgesamt würden die Mitarbeiter:inen aus der Unternehmensbeteiligung einen Betrag nach  Verkauf von 25.000 Euro erhalten, der mit 2.750 Euro besteuert wird. Dies entspreche einer  durchschnittlichen Besteuerung von elf Prozent. Dieses Modell bringt den Mitarbeitenden laut Mazars die Anpassung in der steuerlichen Behandlung mit institutionellen Investor:innen. Startups dagegen würden sich so die Belastung mit Lohnnebenkosten bei einer unentgeltlichen Zuwendung der Anteile ersparen. Dieses Modell wäre laut dem Wirtschaftsprüfer auch verwendbar für die zukünftige Gesellschaftsform der „Austrian Limited“.

Österreich muss zu Startup-Hotspots aufschließen

Mit einer besseren Mitarbeiter:innenbeteiligung könnte Österreich den Anschluss an europäische Startup-Hotspots wieder gewinnen, heißt es von AustrianStartups. „Gerade innovative Unternehmen bringen das Land am schnellsten wieder aus der Krise. Solche Unternehmen müssen in Österreich gehalten werden – eine zeitgemäße  Mitarbeiter:innen-Beteiligung ist dabei ein wichtiger Schritt“, sagte Markus Raunig, Vorstand von AustrianStartups, bei der Präsentation am Montag.

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