Deutsche Steuerberater verklagen das KI-Startup Accountable
Ein Rechtsstreit mit möglicher Signalwirkung für die gesamte Branche: Die Steuerberaterkammer Berlin hat Klage gegen das Steuer-Start-up Accountable eingereicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein KI-Tool die geschützte Berufsbezeichnung „Steuerberater“ tragen darf und ob die angebotenen Leistungen die Grenzen erlaubter Softwarenutzung überschreiten.
Das belgische Startup Accountable, das in Deutschland eine Zweigniederlassung betreibt, bietet seit Oktober 2023 ein Tool namens „KI-Steuerberater“ an. Die Anwendung richtet sich an Selbstständige und ermöglicht es, Buchhaltung zu digitalisieren, Steuererklärungen zu erstellen und Steuerfragen per Chatfenster zu klären. Nach einer eingegangenen Beschwerde mahnte die Steuerberaterkammer Berlin das Unternehmen im Dezember 2025 ab. Da Accountable die Forderungen zurückwies, reichte die Kammer im Februar 2026 Klage auf Unterlassung beim Landgericht Berlin II ein.
Hinter Accountable steckt Seriengründer Tino Keller, der früher für das Studenten-Netzwerk Spickmich.de und später das Online-Boulevard-Magazin PromiFlash zu mehreren Millionen Leser:innen aufbaute.
Die Position der Steuerberaterkammer
Die Kammer stützt ihre Klage auf zwei zentrale Vorwürfe. Erstens sei die Bezeichnung „KI-Steuerberater“ eine unzulässige Verwendung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung „Steuerberater“. Das vorangestellte „KI“ ändere daran nichts, da Verbraucher durch die Assoziation mit dem Berufsbild in die Irre geführt würden. Das Unternehmen nutze die mit der Berufsbezeichnung verbundenen Qualifikationserwartungen gezielt für seine Werbung.
Zweitens richtet sich die Klage gegen die sogenannten „Steuercoaches“, die Accountable auf seiner Homepage namentlich vorstellt und an die Nutzer bei weitergehenden Fragen verwiesen werden. Diese Personen seien keine ausgebildeten Steuerberater, und das Unternehmen sei nicht als entsprechende Berufsausübungsgesellschaft anerkannt. Die Kammer sieht darin ein unzulässiges Anbieten von Hilfeleistungen in Steuersachen sowie irreführende Werbung.
Die Position von Accountable
Das Startup weist alle Vorwürfe zurück. Mitgründer Tilo Keller betont, das Tool verletze keine Rechtsvorschriften, weil es sich klar von klassischer Steuerberatung abgrenze und für Nutzer jederzeit transparent mache, was es leiste und was nicht. Auf der Unternehmenswebsite wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um einen „zertifizierten Steuerberater“ handele und das Tool nicht den gesetzlichen Vorgaben für anerkannte Steuerberater unterliege.
„Unsere Lösung verletzt keine Rechtsvorschriften, weil sie sich klar von der klassischen Steuerberatung abgrenzt und für Nutzer jederzeit transparent macht, was sie ist und was nicht“, sagt Tilo Keller, Mitgründer von Accountable.
Der „KI-Steuerberater“ sei gemeinsam mit menschlichen Steuerberatern entwickelt und getestet worden. Das Tool greife ausschließlich auf aufbereitete Informationen zurück, um fehlerhafte Ausgaben zu vermeiden, und sei eindeutig als digitales Produkt erkennbar.
Gesellschaftliche Dimension: Fachkräftemangel als Argument
Accountable verweist auf einen strukturellen Engpass im deutschen Steuerberatungsmarkt. Das Unternehmen zählt rund 40.000 Nutzer, überwiegend Solo-Selbstständige, die nach eigenen Angaben oft keinen Zugang zu klassischer Steuerberatung haben oder sich diese nicht leisten können. Derzeit fehlen in der Branche laut Unternehmensangaben rund 10.000 Fachkräfte. Der demografische Wandel werde das Problem in den kommenden Jahren weiter verschärfen.
„Dass ausgerechnet in diesem Bereich nun versucht wird, neue Lösungen regulatorisch zu blockieren, halten wir für ein falsches Signal“, so Tilo Keller.
Mögliche Grundsatzentscheidung für regulierte Berufe
Rechtexperten ordnen das Verfahren als potenziellen Präzedenzfall ein. Clemens Engelhardt, Partner der Kanzlei Trustberg und Professor für Wirtschaftsrecht an der FOM Hochschule für Ökonomie und Management, erklärt, dass es vordergründig um Bezeichnungen gehe, tatsächlich aber um das gesamte Geschäftsmodell dahinter.
Offen bleiben grundlegende Fragen: Wo verläuft die Grenze zwischen Software und Beratung? Darf ein Unternehmen eine Software anbieten und zugleich die Hintergründe der Nutzungsoptionen erläutern, ohne damit bereits Steuerberatung zu betreiben? Engelhardt geht davon aus, dass diese Fragen nicht nur vom Landgericht, sondern in weiteren Instanzen und möglicherweise auch vom Bundesgerichtshof geklärt werden müssen.
Streitpunkte im Überblick
| Streitpunkt | Position der Steuerberaterkammer | Position von Accountable |
|---|---|---|
| Begriff „KI-Steuerberater“ | Unzulässige Nutzung einer geschützten Berufsbezeichnung, irreführend für Verbraucher | Eindeutig als digitales Produkt erkennbar, klare Abgrenzung zur klassischen Beratung |
| „Steuercoaches“ | Unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen durch nicht zugelassene Personen | Unterstützung bei der Nutzung der Software, keine Steuerberatung im rechtlichen Sinne |
| Geschäftsmodell | Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften und Wettbewerbsrecht | Innovatives Angebot für unterversorgte Zielgruppe, kein Rechtsverstoß |

