Zimmervermittler

Airbnb gerät wegen intransparenten Preisangaben ins Visier der EU-Kommission

Schlüsselübergabe bei Airbnb. © Airbnb
Schlüsselübergabe bei Airbnb. © Airbnb

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Nach Google, Facebook und Apple gerät die nächste Silicon-Valley-Firma ins Visier der EU-Kommission. Diesmal ist es die Unterkunfts-Vermittlung Airbnb. Dabei geht es aber nicht etwa um möglicherweise zweckentfremdete Wohnungen, sondern um die Preisangaben auf der Webseite und um Angaben, ob es sich um private oder professionelle Anbieter von Unterkünften handelt. Beide Informationen würden von Airbnb derzeit nicht transparent sein, bekrittelt die EU-Kommission. Außerdem würden die Nutzungsbedingungen von Airbnb nicht EU-Verbraucherrecht entsprechen.

„Popularität ist kein Grund, EU-Verbrauchervorschriften zu missachten. Die Verbraucher müssen problemlos erkennen können, welchen Preis sie für welche Dienstleitungen zu zahlen haben. Außerdem bedarf es fairer Regeln beispielsweise, wenn der Eigentümer einer Wohnung den Beherbergungsvertrag kündigt. Ich erwarte von Airbnb, dass es rasch die richtigen Lösungen vorlegt“, heißt es seitens Vera Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung. Sie verlangt, dass die US-Firma bis Ende August, also in nur zweieinhalb Monaten, Lösungen vorlegt. Sollten diese Vorschläge nicht genügen, kann die EU-Kommission mit „Durchsetzungsmaßnahmen“ reagieren.

Intransparente Preis- und Vermieterangaben

Konkret verlangt die EU-Kommission von Airbnb, dass Preisangaben auf der Webseite inklusive aller verbindlichen Gebühren und Abgaben, z. B. für Dienst- und Reinigungsleistungen oder Steuern, gemacht werden. Außerdem soll klar gekennzeichnet werden, ob der Vermieter privat oder professionell ist. Gerade letzterer Punkt dürfte Airbnb nicht gefallen. Auch in Österreich steht die Vermittlungs-Plattform in der Kritik, professionellen Anbietern die Gelegenheit zu geben, massenhaft Wohnungen zur Kurzzeitmiete auszuschreiben.

Auch eine Reihe von Nutzungsbedingungen (z.B. kann Airbnb Verbraucher im Falle persönlicher Schäden oder sonstiger Schäden ihres grundlegenden Rechts berauben, den Unterbringungsanbieter zu verklagen) passen der EU-Kommission bei Airbnb nicht. Insgesamt seien mehrere Geschäftspraktiken nicht mit EU-Vorschriften wie der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln und der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen vereinbar.

Airbnb hat angekündigt, die Vorwürfe aus Brüssel zu prüfen und mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten. Dass der Zimmervermittler ins Visier der EU-Behörden gerät, ist keine Überraschung. Bereits 2017 hat die EU-Kommission die Verkaufspraktiken von insgesamt 352 Reiseportalen überprüfen lassen, bei 235 dieser Webseiten wurde nicht zuverlässig und vollständig über Endpreise informiert. Airbnb wird nun als prominentes Ziel der Kritik herausgepickt. Immerhin will die Webseite bis 2028 jährlich eine Milliarde Übernachtungen vermitteln – weit mehr als die größten Hotelketten der Welt.

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