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Startup-Hilfsfonds: Die 5-Jahres-Regel und warum Geschäftsführer nicht als unabhängige Investoren zählen

Hauptquartier des Austria Wirtschaftsservice in Wien © Trending Topics
Hauptquartier des Austria Wirtschaftsservice in Wien © Trending Topics

„Es sind schon einige Anträge eingegangen, aber keine Sorge. Es ist genug Geld vorhanden.“ Am Freitag nachmittag ist der COVID-Startup-Hilfsfonds gestartet (Trending Topics berichtete) und ist in der österreichischen Startup-Szene sofort auf großes Interesse gestoßen. Kein Wunder: Denn die Förderbank aws kann Investments, die junge, innovative und wachstumsorientierte Firmen in Österreich nach dem 15. März 2020 bekommen, verdoppeln. Nicht unendlich nach oben, aber doch mit maximal satten 800.000 Euro. Insgesamt haben die zuständigen Ministerien 50 Millionen Euro locker gemacht, die die aws nun vergeben kann.

Essenziell dafür ist natürlich, dass das Startup für den Zuschuss auch in Frage kommt. Das ist auch in der mittlerweile veröffentlichten Sonderrichtlinie zum COVID-Startup-Hilfsfonds so festgehalten.

Und da gilt es, eine Reihe von Kriterien zu erfüllen, die sich unter folgenden Punkten zusammenfassen lassen:

  • das Startup erfüllt die Definition eines Startups und ist nicht älter als fünf Jahre und ist ein Kleinunternehmen nach EU-Definition maximal 49 Mitarbeiter, weniger als 10 Mio. Euro Umsatz bzw. weniger als 10 Mio. Euro Bilanzsumme
  • das Startup holt in der Krise neue Investoren an Bord, die frisches Eigenkapital in die Firma pumpen
  • das Startup ist von der Corona-Pandemie betroffen

So weit so gut. Nachdem die aws am vergangenen Freitag die Details für die (nur im Erfolgsfall) rückzahlbaren Zuschüsse bekannt gegeben hat, ist über das Wochenende auch Kritik aufgekommen. So haben einige Gründer österreichischer Jungfirmen bemängelt, dass die 5-Jahres-Regel viele hilfsbedürftige Firmen von einem Hilfszuschuss ausschließt und dass Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter nicht als unabhängige private Investoren zählen (Trending Topics berichtete).

Die Sache mit den „unabhängigen privaten Investoren“

Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer sind der Sonderrichtlinie zufolge nicht als unabhängige private Investoren zu zählen – und das schließt damit viele Startup-Gründer, die selbst Geschäftsführer sind, davon aus, selbst frisches Kapital durch staatliche Zuschüsse verdoppeln zu können. Um das staatliche Geld zu bekommen, müssen also entweder neue Investoren dazukommen oder bestehende Minderheitsgesellschafter eine neue Runde machen. Wenn durch das neue Investment ein bisheriger Minderheitseigentümer zum Mehrheitseigentümer wird (>50%), dann gibt es keinen Zuschuss.

„In der Krise braucht es ganz spezifische  Hilfsinstrumente, wo Staat und private Investoren gemeinsam an einem Strang ziehen. Denn nur in diesem Paarlauf mit privaten Investoren kann es uns gelingen, das Startup-Ökosystem vital und wettbewerbsfähig zu halten und genau dieses Ökosystem brauchen wir, wenn die Wirtschaft wieder hochgefahren wird“, heißt es dazu seitens aws. „Um gerade diese Start-ups zielgerichtet zu fördern, wurde beim Covid-Start-up-Hilfsfonds ein „Markt-Check“ etabliert. Das bedeutet, jene Startups können einen Zuschuss erhalten, die externe und „unabhängige“ Investorinnen und Investoren an Bord holen konnten. Mit diesen Investitionen demonstrieren die innovativen Unternehmen, dass sie gerade jetzt in Zeiten der Krise am Markt entsprechend positiv eingeschätzt werden.“

Damit will die aws also eine externe Validierung des Startups durch Investoren und sich an diese anhängen. Um den Zuschuss zu bekommen, muss wie berichtet der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigen, dass von unabhängige privaten Investoren frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen eingezahlt wurden. Auch wichtig zu wissen: Es sind auch Investments von ausländische Investoren erlaubt.

„Der Zuschuss ist also für diejenigen Startups konzipiert, deren Geschäftsmodelle bereits so weit entwickelt sind, dass private externe Investoren durch finanzielles Commitment in der jetzigen Situation das Geschäftsmodell bestätigen. Der Zuschuss berechnet sich nach den Investments externer, unabhängiger Investoren. Der Zuschuss selbst fließt in das Startup, davon profitieren alle Gesellschafter im Ausmaß ihrer Anteile“, heißt es seitens aws weiter. „Das Programm soll damit auch einen Beitrag zur Verbesserung der langfristigen Finanzierungsstruktur der Startups leisten, indem Anreize für die Mobilisierung von externem Risikokapital gesetzt werden.“

Der Grund für die 5-Jahres-Regel

Ebenfalls hat wie berichtet die 5-Jahres-Regel für Aufregung gesorgt. Gründer argumentieren, dass so viele Startups, die schon gut vorangekommen sind und nun hart durch die Krise getroffen wurden, durchs Raster fallen. Die 5-Jahres-Regel ist aber keine Erfindung der aws, sondern ist in der De-minimis-Verordnung der EU begründet. Würde die aws Firmen mit Zuschüssen versorgen, die älter als fünf Jahre sind, dann hätte man sich an die De-minimis-Verordnung halten müssen, und es könnte pro Firma viel weniger Geld ausgezahlt werden. Dann wäre das Maximum bei 200.000 Euro pro Firma gewesen – aber auch nur unter der Voraussetzung, dass das Startup nicht schon vorher öffentliche Fördergelder bekommen hat.

„Um eine rechtssichere Umsetzung sicherzustellen, wurde dieses Instrument innerhalb des derzeitig gültigen europäischen Beihilfenrechts (AGVO – Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) implementiert. So können Zuschüsse bis 800.000 Euro für Startups bis zu einem Alter von 5 Jahren gewährt werden“, heißt es dazu seitens aws. „Damit müssen auch keine UiS- oder URG-Kriterien erfüllt werden, die für Startups besonders relevant sind. Die Förderhöhe ist auch nicht auf 200.000 Euro  beschränkt, wie bei Beihilfen unter de minimis-Regelung. Würde also die Förderung nach De-minimis vergeben, so wäre erstens der Betrag mit 200.000 Euro  begrenzt und zweitens könnten viele Startups nicht gefördert werden, da sie das De-minimis-Konto bereits ausgeschöpft haben.“

Nachweis der Betroffenheit

Ein weiterer wichtiger Punkt, den es zu erfüllen gilt, ist, dass das Startup auch von der Corona-Krise betroffen ist. Man muss also plausibel zeigen können, dass die Umsätze durch die Maßnahmen, die rund um die Welt getroffen wurden, stark behindert wurden, dass eine Finanzierungsrunde nicht wie geplant hätte stattfinden können, dass Aufträge storniert wurden oder man keine neuen Kunden durch die Reisebeschränkungen akquirieren konnte. Alles das muss man dokumentieren – etwa über den Mail-Verkehr, dem die Investmentabsage kam, Absagen für Konferenzen oder Lieferantenstornos, die eingegangen sind.

Hat das Startup alle Bedingungen für den Zuschuss aus dem COVID-Startup-Hilfsfonds erfüllt, kann eingereicht werden. Über den Antrag wird in etwa drei Tagen entschieden, dann bekommt man im positivenm Fall den Fördervertrag. Der Zuschuss kommt als Einmalzahlung und nicht in mehreren Tranchen. Laut aws könnten bereits diese Woche die ersten Zuschüsse an Startups ausgezahlt werden.

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