Bereits mehr als 26.000 Unterschriften für deutsche Bitcoin-Haltefrist
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Die deutsche Bitcoin- und Krypto-Community mobilisiert gegen ein mögliches Ende der einjährigen Steuer-Haltefrist. Seit 4. August 2026 läuft dazu eine offizielle Petition beim Deutschen Bundestag, initiiert vom Bitcoin Bundesverband und begleitet von der Kampagne ProHaltefrist. Unterstützt wird sie von einer breiten Front aus der Branche – darunter der österreichische Bitcoin-Broker Coinfinity und BISON, die Krypto-Handelsapp der Börse Stuttgart.
Bis zum 15. September müssen 30.000 Menschen unterzeichnen, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestags öffentlich mit dem Thema befasst. Dieses Ziel dürfte locker erreicht werden. Am heutigen Tag 2 der Petition sind es bereits mehr als 26.000 Unterschriften, die Zahl steigt minütlich.
Worum es geht
Wer in Deutschland Bitcoin und andere Kryptowerte privat hält und den Gewinn erst nach mehr als einem Jahr realisiert, muss darauf aktuell keine Steuern zahlen. Grundlage ist Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes, wonach Kryptowerte als „andere Wirtschaftsgüter“ gelten – ähnlich wie Fremdwährungen oder Gold. Verkäufe innerhalb eines Jahres sind dagegen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, und zwar unabhängig davon, ob gegen Euro getauscht, in eine andere Kryptowährung getauscht oder damit bezahlt wird.
Genau diese Regel steht nun zur Disposition. Nachdem Finanzminister Lars Klingbeil Ende April die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2027 vorgestellt hatte, wurde bekannt, dass die Bundesregierung Kryptogewinne künftig stärker wie klassische Kapitaleinkünfte behandeln will. Im Haushaltsentwurf von Anfang Juli wurde daraus ein konkreterer Plan: Gewinne aus Bitcoin & Co. sollen demnach den Kapitaleinkünften zugeordnet werden – was faktisch das Ende der steuerfreien Haltefrist bedeuten und stattdessen durchgängig Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag (und gegebenenfalls Kirchensteuer) fällig machen würde. Ein fertiger Gesetzentwurf mit konkretem Steuersatz, Stichtag und Übergangsregeln liegt bislang allerdings nicht vor – die Reform ist also noch nicht beschlossen.
Wer die Petition eingereicht hat
Initiiert wurde die Petition vom Bitcoin Bundesverband, der laut Impressum auch rechtlicher Betreiber der begleitenden Kampagnenseite ProHaltefrist ist. Die Initiative entstand Anfang Mai aus einer verbandsinternen „Taskforce Haltefrist“, die einen Zeit- und Maßnahmenplan für Petition, Aktionsseite und die Mobilisierung von Verbänden, Unternehmen, Steuerexperten, Medien und Anlegern entwickelte. Den Stein ins Rollen gebracht haben soll bereits Ende April die bekannte Bitcoin-Verfechterin Nicole Nowak.
Eingereicht wurde die Petition mit dem Titel „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten (insbesondere Bitcoin)“ schließlich am 30. Mai 2026 von neun Petenten aus der deutschen Bitcoin- und Krypto-Community: Nicole Nowak, Stefan Rönz, Jens Leinert, Yvonne Strathmann, Evelyn Brock, Peter Rochel, Korina Karl, Michael Hebenstreit und Anthea Pitschel. Nach Prüfung durch die Petitionskommission des Bundestags wurde die Eingabe am 4. August 2026 zur öffentlichen Mitzeichnung freigeschaltet.
Was die Petition konkret fordert
Der Petitionstext verlangt vom Bundestag zweierlei: erstens, die bestehende Regelung nach Paragraf 23 EStG unverändert beizubehalten und die einjährige Haltefrist nicht abzuschaffen; zweitens, die Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter“ gemäß aktueller Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung – bestätigt auch durch den Bundesfinanzhof – ausdrücklich zu erhalten. Nicht gefordert wird dagegen eine generelle Steuerfreiheit für Kryptogewinne: Verkäufe innerhalb eines Jahres blieben auch nach dem Willen der Petenten grundsätzlich steuerpflichtig.
Als Hauptargument führt die Initiative ins Feld, dass eine Abschaffung der Haltefrist vor allem langfristig orientierte Sparerinnen und Sparer treffen würde – nicht kurzfristige Spekulanten, gegen die sich eine solche Reform eigentlich richten soll. Zudem warnt ProHaltefrist vor einem massiven bürokratischen Mehraufwand: Müssten künftig sämtliche Transaktionen unabhängig von der Haltedauer deklariert werden, entstünde für Millionen Sparer ein immenser Dokumentationsaufwand, etwa durch komplexe FiFo-Berechnungen über mehrere Wallets hinweg. Auch die Finanzbehörden selbst stünden vor einer bürokratischen Überlastung, die in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Steuermehreinnahmen stehe. Weitere Argumente der Kampagne: Rechtssicherheit und Vertrauensschutz für Anleger, die auf Basis der geltenden Rechtslage investiert haben, sowie die Sorge, Deutschland könnte im internationalen Wettbewerb um Krypto-Standorte zurückfallen.
Wer die Petition unterstützt
ProHaltefrist versteht sich als gemeinschaftliche, überparteiliche Initiative aus der Bitcoin- und Krypto-Community und hat innerhalb kurzer Zeit eine breite Unterstützerliste aufgebaut – Stand ist von gut 50 Unterstützern die Rede, von Unternehmen über Verbände bis zu Medien. Dazu zählen unter anderem der Bitcoin-Broker Relai, 21bitcoin aus Salzburg, die Versicherungsplattform Bitsurance, der Custody-Anbieter UTXO Solutions, das Fachmedium Blocktrainer sowie der Bitcoin Bundesverband selbst.
Mit dabei ist auch der österreichische Bitcoin- und Krypto-Broker Coinfinity, der sich der Kampagne angeschlossen hat. Prominent positioniert hat sich zudem BISON, die Krypto-Handelsapp der Börse Stuttgart. BISON-Co-Founder und CEO Ulli Spankowski begründet die Unterstützung so: „Wer kurzfristige Spekulation eindämmen will, darf langfristiges Investieren nicht bestrafen. Die Abschaffung der einjährigen Haltefrist würde vor allem Menschen treffen, die mit Kryptowerten langfristig Vermögen aufbauen oder privat vorsorgen. Deshalb unterstützen wir die Petition. Statt bewährte Regeln pauschal abzuschaffen, braucht es Transparenz, einen konsequenten Steuervollzug und langfristige Planungssicherheit.“
Auch der Blockchain Bundesverband (Bundesblock) hat sich mit einem eigenen Positionspapier hinter den Erhalt der Haltefrist gestellt und fordert Rechtssicherheit für Anleger, Unternehmen und den Standort Deutschland.
Wie viele Unterschriften nötig sind – und was dann passiert
Damit die Petition ihr Ziel erreicht, müssen bis zum 15. September 2026 mindestens 30.000 Menschen online mitzeichnen. Wird dieses sogenannte Quorum erreicht, ist grundsätzlich eine öffentliche Beratung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags vorgesehen. Die Petenten erhalten dort die Möglichkeit, ihr Anliegen direkt vor den Abgeordneten vorzutragen und Fragen zu beantworten; auch Vertreter der Bundesregierung können Stellung nehmen.
Wichtig für die Einordnung: Die Petition ist keine Volksabstimmung. Selbst 30.000 Unterschriften verhindern eine Gesetzesänderung nicht automatisch und verpflichten die Bundesregierung nicht dazu, ihre Reformpläne aufzugeben. Eine öffentliche Anhörung würde das Thema aber deutlich stärker in die politische und mediale Öffentlichkeit rücken – und genau darauf zielt die Kampagne ab.

