DSGVO

Datenschützer Max Schrems: Einsatz von Google Analytics in EU illegal

Jurist, Autor und Datenschutzaktivist und Initiator des Vereins noyb, Max Schrems. © noyb
Jurist, Autor und Datenschutzaktivist und Initiator des Vereins noyb, Max Schrems. © noyb
Startup Interviewer: Gib uns dein erstes AI Interview Startup Interviewer: Gib uns dein erstes AI Interview

Die Einbindung von Google Analytics auf Websites ist ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das besagt eine aktuelle Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB). Es handelt sich hierbei um die erste Entscheidung zu den 101 Musterbeschwerden, die die Wiener Nonprofit-Organisation noyb des Datenschützers Max Schrems im Zuge der sogenannten „Schrems II“-Entscheidung in ganz Europa eingereicht hat. Im Jahr 2020 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Nutzung von US-Anbietern gegen die DSGVO verstößt, da US-Überwachungsgesetze US-Anbieter wie Google oder Facebook dazu verpflichten, persönliche Daten an US-Behörden zu übermitteln.

Entscheidung für fast alle EU-Websites relevant

Kürzlich wurde laut noyb eine ähnliche Entscheidung vom Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) getroffen. Es zeigt sich, dass immer mehr EU-Behörden US-Konzerne genauer unter die Lupe nehmen. Laut Schrems ist diese Entscheidung für fast alle Websites in der EU relevant, weil Google Analytics das am weitesten verbreitete Statistikprogramm ist. Der Datenschützer rechnet in den kommenden Jahren mit einer Vielzahl von ähnlichen Entscheidungen in EU-Staaten.

Max Schrems startet Beschwerdewelle gegen nervige Cookies

Bislang hätten US-Anbieter und EU-Unternehmen die Entscheidung des EuGH weitgehend ignoriert. Genau wie Microsoft, Facebook oder Amazon habe sich Google auf sogenannte „Standardvertragsklauseln“ verlassen, um den Datentransfer fortzusetzen. Das solle lediglich die europäischen Geschäftspartner des Konzerns beruhigen. „Anstatt ihre Dienste technisch so anzupassen, dass sie mit der DSGVO konform sind, haben US-Unternehmen versucht, einfach ein paar Texte in ihre Datenschutzrichtlinien einzufügen und den EuGH zu ignorieren. Viele EU-Unternehmen sind diesem Beispiel gefolgt, anstatt auf legale Dienste zu wechseln“, sagt Schrems.

Getrennte Produkte für USA und EU möglich

Langfristig gibt es für noyb zwei mögliche Lösungen für dieses Problem. US-Gesetze könnten besseren Datenschutz für Ausländer:innen bieten, um die US-Industrie zu unterstützen. Andernfalls müssten US-Anbieter ausländische Daten außerhalb der Vereinigten Staaten verarbeiten. „Wir brauchen entweder einen angemessenen Datenschutz in den USA, oder wir werden am Ende getrennte Produkte für die USA und die EU haben. Ich persönlich würde einen besseren Schutz in den USA bevorzugen, aber das ist Sache des US-Gesetzgebers“, so Schrems.

Werbung
Werbung

Specials unserer Partner

Die besten Artikel in unserem Netzwerk

Powered by Dieser Preis-Ticker beinhaltet Affiliate-Links zu Bitpanda.

Deep Dives

#glaubandich CHALLENGE Hochformat.

#glaubandich CHALLENGE 2025

Österreichs größter Startup-Wettbewerb - 13 Top-Investoren mit an Bord
© Wiener Börse

IPO Spotlight

powered by Wiener Börse

Austrian Startup Investment Tracker

Die Finanzierungsrunden 2024

Trending Topics Tech Talk

Der Podcast mit smarten Köpfen für smarte Köpfe

2 Minuten 2 Millionen | Staffel 11

Die Startups - die Investoren - die Deals - die Hintergründe

The Top 101

Die besten Startups & Scale-ups Österreichs im großen Voting

BOLD Community

Podcast-Gespräche mit den BOLD Minds

IPO Success Stories

Der Weg an die Wiener Börse

Weiterlesen