Österreich

Der nächste Anlauf für eine Behaltefrist für Aktien mit Mindestdauer von 10 Jahren

© Trade Republic
© Trade Republic

Die Debatte um die sogenannte Behaltefrist bei der Wertpapier-Kapitalertragsteuer (KESt) ist zurück. Auslöser sind Aussagen von Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP), die die dritte Säule des Pensionssystems – die private Vorsorge – steuerlich attraktiver machen will. Nach den Reformen bei der gesetzlichen Pension und der Betriebspension seien Steuerbegünstigungen bei der privaten Vorsorge „der nächste logische Schritt“. Im Gespräch ist eine Mindesthaltedauer von etwa zehn Jahren, nach deren Ablauf realisierte Kursgewinne KESt-frei bleiben sollen.

Worum es rechtlich geht

Seit 1. April 2012 unterliegen Kursgewinne aus Wertpapieren in Österreich unabhängig von der Haltedauer der KESt. Der Steuersatz liegt bei 27,5 Prozent (Sparbuchzinsen: 25 Prozent). Davor galt eine einjährige Spekulationsfrist: Wer eine Aktie länger als ein Jahr hielt, konnte den Kursgewinn steuerfrei realisieren. Bestände, die vor der Umstellung erworben wurden („Altbestand“), sind bis heute von der Kursgewinnbesteuerung ausgenommen.

Dividenden und Zinsen waren auch vor 2012 steuerpflichtig – und wären es nach allen bisher diskutierten Modellen auch weiterhin. Eine Behaltefrist würde ausschließlich den Wertzuwachs betreffen, der beim Verkauf realisiert wird.

Die Argumente der Befürworter

Die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) unterstützt die Forderung und verweist auf zwei Punkte: die Kapitalallokation und die Inflation. „Wir teilen das Ziel, langfristigen Vermögensaufbau steuerlich nicht länger zu benachteiligen“, sagt KSW-Präsident Philipp Rath. Ein erheblicher Teil des privaten Vermögens liege in sehr konservativen Anlageformen, während Unternehmen und Start-ups Kapital für Investitionen benötigten. Bei langen Haltedauern werde zudem auch inflationsbedingter Wertzuwachs besteuert: „Wer über zwanzig Jahre veranlagt, versteuert am Ende zu einem erheblichen Teil Scheingewinne.“

Die KSW hat vier Ausgestaltungsprinzipien vorgelegt:

  1. Abwicklung an der Quelle. Die Begünstigung soll automatisch über die depotführende Bank greifen – ohne Antrag und ohne zusätzliche Veranlagungspflicht.
  2. Symmetrie bei Verlusten. Wenn Kursgewinne nach Fristablauf steuerfrei sind, müssten realisierte Verluste konsequent verwertbar bleiben.
  3. Klare Übergangsregelung. Maßgeblich soll der Anschaffungszeitpunkt sein, mit sauberer Abgrenzung zwischen Alt- und Neubestand; rückwirkende Konstruktionen lehnt die Kammer ab.
  4. Kein neues Sonderproduktregime. Eine allgemeine Behaltefrist sei einem eigens konstruierten „Vorsorgedepot“ mit Betragsgrenzen und Produktkatalogen vorzuziehen.

Ähnlich argumentiert ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger, der auf die Budgetwirkung verweist: Kurzfristig koste die Maßnahme nichts, ein Steuerentfall trete erst zeitverzögert ein, wenn Anlegerinnen und Anleger die Frist erfüllt haben. Rund 2,4 Millionen Menschen in Österreich besäßen bereits Wertpapiere, „viele davon mit durchschnittlichen Einkommen“. Die Industriellenvereinigung sieht in einer Attraktivierung der dritten Säule einen Beitrag zur Entlastung des umlagefinanzierten Pensionssystems, die Junge Industrie spricht von einer Frage der Generationengerechtigkeit und fordert einen konkreten Zeitplan noch in dieser Legislaturperiode. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer betont, entscheidend seien „international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen“.

Die Gegenposition

In der Koalition ist der Vorschlag nicht akkordiert. Die NEOS unterstützen ihn – Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer nennt die Wiedereinführung „längst überfällig“ und will die Befreiung über die Altersvorsorge hinaus auch für Investments in Gründer und Start-ups nutzen. Die SPÖ lehnt ab: Eine KESt-Befreiung koste viel Geld und bringe nur wenigen einen Vorteil, der Fokus solle auf der Entlastung von Arbeitseinkommen liegen.

Auch fachlich gibt es Einwände. Wifo-Ökonom Thomas Url argumentiert, förderwürdig seien vor allem Produkte, die am Ende der Laufzeit tatsächlich eine Rente auszahlen – ein steuerfreier Kursgewinn allein sei noch keine Altersvorsorge. Die Arbeiterkammer beziffert die Kosten einer Abschaffung der KESt auf Kursgewinne mit 200 bis 300 Millionen Euro jährlich, in guten Börsejahren deutlich mehr, und verweist auf die Verteilungswirkung: Große Kursgewinne blieben steuerfrei, während Arbeitseinkommen voll besteuert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Historie: Die Behaltefrist steht seit Jahren auf der Wunschliste der ÖVP – umgesetzt wurde sie bislang nie.

Was das im Depot bedeuten würde

Konkret geht es um den Unterschied zwischen Brutto- und Nettoertrag am Ende der Laufzeit. Zwei Modellrechnungen (angenommene Rendite 6 Prozent pro Jahr, Kosten und Steuern auf Ausschüttungen ausgeklammert):

  • Einmalanlage: 10.000 Euro, 20 Jahre gehalten, wachsen auf rund 32.000 Euro. Auf den Kursgewinn von rund 22.000 Euro fallen aktuell rund 6.100 Euro KESt an. Nach Ablauf einer Behaltefrist wären es null.
  • Sparplan: 200 Euro pro Monat über 20 Jahre ergeben eingezahlte 48.000 Euro und ein Depot von rund 92.000 Euro. Auf den Zuwachs von rund 44.000 Euro entfallen derzeit rund 12.200 Euro KESt.

Wichtig sind dabei mehrere Details, die den Effekt in der Praxis deutlich verändern können:

Die Uhr läuft pro Tranche. Bei Sparplänen wird jede monatliche Kaufrate zu einem eigenen Anschaffungszeitpunkt. Bei identischen Wertpapieren auf einem Depot gilt in Österreich das FIFO-Prinzip – beim Teilverkauf werden zuerst die ältesten Stücke veräußert. Wer nach 15 Jahren einen Teil des Depots auflöst, hätte also für die frühen Raten die Frist erfüllt, für die jüngsten nicht.

Umschichten kostet die Frist. Ein Wechsel des ETFs, ein Rebalancing oder der Verkauf nach einem Kursrutsch würden die Haltedauer neu starten. Eine lange Frist erzeugt damit einen Lock-in-Effekt: Anleger bleiben aus steuerlichen Gründen in Positionen, die sie sonst tauschen würden.

Ausschüttungen bleiben steuerpflichtig. Dividenden und Zinsen wären weiter mit 27,5 beziehungsweise 25 Prozent belastet. Offen ist, wie Fonds behandelt würden: Bei thesaurierenden Fonds werden ausschüttungsgleiche Erträge – inklusive eines Anteils der auf Fondsebene realisierten Substanzgewinne – schon heute jährlich besteuert, unabhängig davon, ob der Anleger seine Anteile hält. Ob und wie eine Behaltefrist auf der Anlegerebene hier greift, ist in den vorliegenden Vorschlägen nicht geklärt.

Verlustverrechnung. Derzeit gleichen Banken Gewinne und Verluste innerhalb eines Kalenderjahres depotübergreifend aus. Würden Gewinne nach Fristablauf steuerfrei, stellt sich die Frage, ob Verluste aus langfristig gehaltenen Positionen dann noch verwertbar sind – die KSW fordert genau das ein.

Alt- und Neubestand. Ob bestehende Depots einbezogen würden oder die Frist erst mit Inkrafttreten zu laufen beginnt, ist die für heutige Anleger zentrale Frage. Bei einer Zehnjahresfrist und einem Start ohne Anrechnung bestehender Haltedauern würde die erste Steuerersparnis frühestens Mitte der 2030er-Jahre anfallen.

Wie es weitergeht

Einen Gesetzesentwurf gibt es nicht, ebenso wenig einen Zeitplan. Ungeklärt sind neben der Dauer der Frist auch der Anwendungsbereich – nur Aktien oder auch Fonds, Anleihen und Zertifikate – sowie die Frage, ob es eine allgemeine Regelung oder ein produktgebundenes Vorsorgedepot mit Betragsgrenzen werden soll. Als Vorbilder nennt Eibinger-Miedl Slowenien, Deutschland, Ungarn und Tschechien. Das deutsche Modell der Frühstart-Rente stellt Erträge dabei nicht endgültig steuerfrei, sondern verschiebt die Besteuerung in die Auszahlungsphase – was den Zinseszinseffekt in der Ansparphase stärkt, die Steuer aber nicht abschafft.

Solange die SPÖ als Koalitionspartner bei ihrer Ablehnung bleibt, ist eine Umsetzung offen. Für Anlegerinnen und Anleger heißt das vorerst: An der geltenden Rechtslage – 27,5 Prozent auf jeden realisierten Kursgewinn, unabhängig von der Haltedauer – ändert sich nichts.

Rank My Startup: Erobere die Liga der Top Founder!
Werbung
Werbung

Specials unserer Partner

Die besten Artikel in unserem Netzwerk

Deep Dives

Wasner + Steinschaden | Der KI Podcast

News, Modelle, Strategien

#glaubandich CHALLENGE 2027

Österreichs größter Startup-Wettbewerb - Top-Investoren mit an Bord
© Wiener Börse

IPO Spotlight

powered by Wiener Börse

RankMyStartup.com

Steig' in die Liga der Top Founder auf!

2 Minuten 2 Millionen | Staffel 13

Alle Startups | Alle Deals | Alle Hintergründe

Future{hacks}

Zwischen Hype und Realität

Trending Topics Tech Talk

Der Podcast mit smarten Köpfen für smarte Köpfe

Weiterlesen